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VIII-F-02198 Auswirkungen der übertragenen Aufgaben von Bund und Land auf den Haushalt der Stadt Leipzig

Fraktion Die Linke

Nachfrage zu Antworten VIII-F-01551-AW-01, VIII-F-01551-AW-02 und VIII-F-01855-AW-01

Mit der ursprünglichen Anfrage VIII-F-01551 beabsichtigte die Frage stellende Fraktion zu ergründen, für die Erfüllung welcher durch Bund und Land an die Stadt Leipzig als Pflichtaufgabe bzw. Pflichtaufgabe auf Weisung übertragenen Aufgaben die Stadt einerseits welche Aufwendungen (Aufwendungen für Aufgabenerfüllung und Aufwendungen für erforderliches Personal) leisten muss und andererseits welche Zahlungen von Bund bzw. Land (direkt oder über FAG) erhält.

Die Aufstellungen aus den Antworten VIII-F-01551-AW-01 und VIII-F-01551-AW-02 haben nur teilweise die entsprechenden Aufgaben aufgelistet, teils nur weitere Aufgabenänderungen berücksichtigt. Mit der Vorlage VIII-DS-01428 „Überplanmäßige Aufwendungen 2025 nach § 78 in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO in der Grundversorgung und Hilfen nach SGB XII, Grundversorgung für Arbeitssuchende nach SGB II, Eingliederungshilfe nach SGB IX sowie Bildungs- und Teilhabeleistungen für Empfänger WOGG bzw. BKGG“ hat die Verwaltung auf diesbezüglich relevante Aufgabenerfüllungen und die fehlende Ausfinanzierung durch Bund bzw. Land im Umfang mehrerer hundert Millionen Euro aufmerksam gemacht, die in den Antworten VIII-F-01551-AW-01 und VIII-F-01551-AW-02 so nicht ausgewiesen wurden. Hierzu musste die Frage stellende Fraktion gesondert mit der Anfrage VIII-F-01855 nachhaken.

Bereits zur Befassung der ersten Beantwortung der Anfrage hat der Finanzbürgermeister per Protokollnotiz zugesichert: „Es wird eine Informationsvorlage bis Ende Oktober 2025 erstellt.“ (vgl. Niederschrift/Beschlussprotokoll der Ratsversammlung vom 24. September 2025, TOP 15.7) Im Verlaufsprotokoll wird Bürgermeister Bonew zitiert: „Aufgrund der Personalsituation, die auch bei mir herrscht, bis Ende Oktober.“ (vgl. Verlaufsprotokoll der Ratsversammlung vom 24. September 2025) Die damals zugesagte Informationsvorlage hat den Stadtrat bis zur Freigabe dieser Anfrage im Allris noch nicht erreicht.

Trotz mehrfacher Nachfragen und Hinweise durch die Frage stellende Fraktion wurden die Antworten VIII-F-01551-AW-01 und VIII-F-01551-AW-02 nicht weiter aktualisiert, überarbeitet oder in lesbare und übersichtliche Dateiformate übertragen.

Im Vorfeld der Aufstellung und Beratung der Verwaltungsvorlage zum Doppelhaushalt 2027/2028 ist es nach unserer Auffassung unabdingbar, diese Fragen nun endlich umfassend zu beantworten. Antworten der Sächsischen Staatsregierung auf zwei Kleine Anfragen von Mitgliedern des Landtags bieten hierzu nun eine umfangreiche, wenn auch nicht abschließende Aufstellung übertragener Aufgaben.

Wir bitten also nunmehr um die vollständige Beantwortung unserer Fragen (Allris-Freigabe 5. August 2025):

  1. Welche konkreten Aufgaben wurden von Bund und Land auf die Stadt Leipzig übertragen und welche Erträge (Einzahlungen) und Aufwendungen (Auszahlungen) stehen demgegenüber? (Bitte gemäß den Katalogen aus den Antworten zu den Kleinen Anfragen Landtagsdrucksache 8/2038 und Landtagsdrucksache 8/4262 sowie unter Berücksichtigung der in den Vorlagen VIII-DS-01428 und VIII-F-01855-AW-01 aufgestellten Aufgaben, Erträge und Aufwendungen jeweils einzeln aufstellen.)
  2. Wie hoch sind die Gesamterträge/-einzahlungen (getrennt nach Bund und Land) sowie Gesamtaufwendungen/-auszahlungen insgesamt für die gemäß Frage 1 aufgestellten Aufgabenübertragungen?
  3. Wie viele Beschäftigte sowie Vollzeitäquivalente (VZÄ) werden für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben in der Verwaltung der Stadt Leipzig benötigt?

Quellen:

VIII-F-01551-AW-01 „Auswirkungen der übertragenen Aufgaben von Bund und Land auf den Haushalt der Stadt Leipzig“

VIII-F-01551-AW-02 „Auswirkungen der übertragenen Aufgaben von Bund und Land auf den Haushalt der Stadt Leipzig“

VIII-DS-01428 „Überplanmäßige Aufwendungen 2025 nach § 78 in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO in der Grundversorgung und Hilfen nach SGB XII, Grundversorgung für Arbeitssuchende nach SGB II, Eingliederungshilfe nach SGB IX sowie Bildungs- und Teilhabeleistungen für Empfänger WOGG bzw. BKGG“ (als Anlage beigefügt)

VIII-F-01855-AW-01 „Auswirkungen der übertragenen Aufgaben von Bund und Land auf den Haushalt der Stadt Leipzig – Grundversorgung und Hilfen nach SGB XII, Grundversorgung für Arbeitssuchende nach SGB II, Eingliederungshilfe nach SGB IX sowie Bildungs- und Teilhabeleistungen für Empfänger WOGG bzw. BKGG – Nachfrage zu Anfrage VIII-F-01551“

Landtagsdrucksache 8/2038 – Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Berger „Übertragung von Landesaufgaben auf die Landkreise“ (als Anlage beigefügt)

Landtagsdrucksache 8/4262 – Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Rico Gebhardt „Bestandsaufnahme der Übertragungen von Pflicht- und Weisungsaufgaben auf die sächsischen Kommunen durch den Bund und den Freistaat Sachsen“ (als Anlage beigefügt)


Antwort folgt

 

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