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VIII-F-02138 Verzicht auf Strafantrag durch die LVB

Fraktion Die Linke

Am 27. November hat sich der „Freedom Day“ gejährt, der durch den Freiheitsfonds begangen wird und daran erinnert, dass noch immer Menschen aufgrund von Fahren ohne Fahrschein inhaftiert werden. Laut der Organisation betrifft das jährlich ca. 9000 Personen. Einige Städte haben in den letzten drei Jahren beschlossen, ihre Verkehrsbetriebe anzuweisen, keine Strafanträge mehr zu stellen, so auch Leipzig im März dieses Jahres (VIII-A-00343).

Wir fragen deshalb:

  1. Wie wurde der Beschluss in den LVB umgesetzt? Wurde eine Gesellschafterweisung ausgesprochen?
  2. Wann wurde zuletzt ein Strafantrag durch die LVB wegen Fahren ohne Fahrschein gestellt?
  3. Wie viele waren es insgesamt im Jahr 2025?

Antwort

1. Wie wurde der Beschluss in den LVB umgesetzt? Wurde eine Gesellschafterversammlung ausgesprochen?

Da sich die Sachlage seit der letzten Anfrage vom 29.10.2025 Schwarzfahren muss bezahlbar bleiben – Wie viele Anzeigen hat die LVB seit Ratsbeschluss gestellt? (VIII-F-01905-AW-01) nicht verändert hat, wird die Antwort erneut wiedergegeben:

„Aufgrund einer im vorliegenden Kontext nach wie vor unveränderten Rechtslage auf Bundesebene ist bis dato aus grundsätzlichen und aus (haftungs-)rechtlichen Gründen, keine gesellschaftsrechtliche Weisung über die LVV mbH an die LVB GmbH ergangen. Über die Auslotung vertretbarer Wege zur Umsetzung der Zielstellung des Ratsbeschlusses wurde seitens des Oberbürgermeisters bereits in der damaligen Ratsversammlung hingewiesen, wie auch in der Anfrage dargelegt.

Der Sachverhalt wurde dementsprechend in Gesellschaftergesprächen mit der Geschäftsführung von LVV und LVB im Nachgang zur Ratsversammlung hinsichtlich einer Umsetzung, die einerseits dem geltenden Rechtsstand und andererseits der Zielstellung des Ratsbeschlusses möglichst angemessen Rechnung trägt, ausführlich erörtert und bestehende Optionen abgewogen.“

2. Wann wurde zuletzt ein Strafantrag durch die LVB wegen Fahrten ohne Fahrschein gestellt?

Nach Auskunft der LVB wurde der letzte Strafantrag am 05.12.2025 gestellt.

3. Wie viele waren es insgesamt im Jahr 2025?

Nach aktueller Auskunft der LVB wurden 2025 bislang 1.245 Strafanzeigen gestellt (Stand November 2025; Hintergründe dafür s. Antwort zur Anfrage VIII-F-01905-AW-01). Durch die in diesem Jahr erfolgte Umstellung auf eine serviceorientierte Fahrausweisprüfung, welche die LVB mit Ansagen im Fahrzeug ankündigen, konnte auskunftsgemäß der Kontrollprozess beschleunigt und insgesamt mehr Fahrgäste geprüft werden (über 20% im Vgl. zum Vorjahr). Trotzdem ist bei gestiegenen Fahrgastzahlen der Anteil der Strafanzeigen im Verhältnis zu den geprüften Fahrgästen bereits in diesem Jahr um ca. 16% gegenüber dem Vorjahr gesunken. Durch die im 4. Quartal 2025 geänderte Vorgehensweise beim Stellen von Strafanzeigen sind somit bereits in kurzer Zeit erste Effekte bei der Zahl an Strafanzeigen eingetreten. Die LVB gehen davon aus, dass die Auswirkungen im Jahr 2026 voll sichtbar werden.

 

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