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VIII-F-02115 Wohnkostenlücke bei Bezug von Bürgergeld im Jahr 2025

Fraktion Die Linke

Nachfrage zu Antwort VIII-F-01980-AW-01 und VIII-F-00994-AW-01

Derzeit steht die Novelle des SGB II auch zur Frage der Kosten der Unterkunft und der Karenzzeit durch beabsichtigte ergänzende Regelungen in Rede. Gelegentlich wird hinsichtlich der Karenzzeit argumentiert, dass die Allgemeinheit nicht für Luxuswohnungen zum Beispiel von insolventen Unternehmern bürgen müsste.

Hierzu bitten wir den Oberbürgermeister um Beantwortung folgender Frage:

In wie vielen Fällen in den Jahren 2024 und 2025 waren in der Karenzzeit von in den Rechtskreis SGB II (Jobcenter) bzw. SGB XII (Stadt Leipzig) übergegangenen Betroffenen die anerkannten Kosten der Unterkunft höher als das 1,5-Fache, höher als das 2-Fache, höher als das 2,5-Fache bzw. höher als das 3-Fache der angemessenen Kosten gemäß Richtwerten der Kosten der Unterkunft?


Antwort

1. Wie viele Personen waren im Jahr 2023 und bis zum 28.02.2024 anspruchsberechtigt zum Erhalt eines Leipzig-Passes und wie viele Leipzig-Pässe wurden jeweils ausgestellt?

Die Anzahl der anspruchsberechtigten Personen ist nicht ermittelbar, da neben Sozialleistungsempfangenden auch Personen mit geringem Einkommen einen Anspruch auf den Leipzig-Pass hatten. Die Berechnungsgrundlage für Personen mit geringem Einkommen war das 1,5-fache des maßgebenden Regelsatzes nach SGB II und XII zuzüglich der Kosten der Unterkunft.

Im Jahr 2023 wurden insgesamt 36.967 Leipzig-Pässe ausgestellt. Im Zeitraum 01.01.2024 bis 28.02.2024 wurden insgesamt 8.994 Leipzig-Pässe ausgestellt. Am 29.02.2024 wurden 212 Leipzig-Pässe ausgestellt.

2. Wie viele Personen waren jeweils in den Jahren 2024 und 2025 anspruchsberechtigt zum Erhalt eines Leipzig-Passes und wie verteilt sich die Zahl jeweils auf die Arten des Leistungsbezugs SGB II, SGB XII, AsylbLG, Wohngeld?

Die Anzahl der anspruchsberechtigten Personen bis 28.02.2024 ist wie unter 1. erläutert nicht ermittelbar.

Mit der Änderung des Personenkreises durch den Ratsbeschluss VII-DS-09250-ÄA-03-NF-01 vom 28.02.2024 sind Personen anspruchsberechtigt, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder Wohngeld erhalten:

 

2024

2025

Leistungsempfänger/-innen insgesamt

92.449

79.050

davon

 

 

Leistungen nach dem SGB II

52.591

49.884

Leistungen nach dem SGB XII

7.565

7.226

Leistungen nach dem AsylbLG

3.232

2.945

Wohngeldempfänger/-innen

29.061

18.995

Die Anzahl der Wohngeldempfänger/-innen unterliegt aufgrund der rückwirkenden stichtagsbezogenen Auswertung durch nachträgliche Bewilligungen oder Aufhebungen Veränderungen. Für das Jahr 2025 sind etwa 15.400 Anträge offen, die die Zahl der Wohngeldempfänger/-innen rückwirkend erhöhen werden (vgl. Antwort zu Anfrage VIII-F-02214).

Auch bei der vom Jobcenter gemeldeten Anzahl der Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II handelt es sich um vorläufige Daten, die sich wegen rückwirkender Bewilligungen noch verändern.

Der Kreis der Anspruchsberechtigten für den Leipzig-Pass wurde ab 01.01.2025 erweitert um Personen, die Hilfen der vollstationären Unterbringung außerhalb des Elternhauses über Tag und Nacht nach dem SGB VIII erhalten (Ratsbeschluss VIII-A-00255-VSP-01 vom 18.12.2024). Auch hier ist keine absolute Zahl anspruchsberechtigter Personen ermittelbar, da der anspruchsberechtigte Personenkreis auch Personen umfasst, die in einer Einrichtung oder in einer Pflegefamilie in Leipzig leben, ohne dass die Stadt Leipzig der Leistungsträger ist.

3. Wie viele Anträge wurden jeweils in den Jahren 2024 und 2025 auf Ausstellung eines Leipzig-Passes gestellt, bewilligt bzw. abgelehnt und wie verteilt sich die Zahl der Bewilligungen jeweils auf die Arten des Leistungsbezugs SGB II, SGB XII, AsylbLG, Wohngeld?

Im Jahr 2024 wurden insgesamt 44.583 Leipzig-Pässe ausgegeben.

 

Anzahl

Grund der Bewilligung

 

Gesamt

SGB II

SGB XII

AsylbLG

Sonstige1

Summe

44.583

27.650

2.895

4.422

9.616

Unter „Sonstige“ fallen insbesondere Leipzig-Pässe für Personen, die wegen geringem Einkommen Anspruch auf einen Leipzig-Pass hatten. Darin ist enthalten sind u.a. Personen, die Wohngeld erhalten haben.

Über die Ablehnung von Leipzig-Pässen wird keine Statistik geführt.

Im Jahr 2025 und bis zum Stichtag 12.01.20262 wurden insgesamt 77.825 Leipzig-Pässe ausgegeben, davon 17.466 über das alte Fachverfahren Fabius und 60.359 über das neue Fachverfahren VOIS BONUS.

Anzahl der ausgegebenen Leipzig-Pässe nach Anspruchsgrund im Fachverfahren Fabius:

 

Anzahl

Grund der Bewilligung

 

Gesamt

SGB II

SGB XII

AsylbLG

Sonstige

Summe

44.583

27.650

2.895

4.422

9.616

2Aufgrund eines Fehlers im Fachverfahren VOIS BONUS können aktuell nur Stichtagsabfragen durchgeführt werden. Die Datenabfrage umfasst daher den Zeitraum bis 12.01.2026. Eine Fehlerbehebung wird mit dem Update im 1. Quartal 2026 erwartet.

Anzahl der ausgegebenen Leipzig-Pässe nach Anspruchsgrund im Fachverfahren VOIS BONUS:

Bewilligungsgrund:Anzahl
SGB II:18.993
SGB XII:7.563
SGV XII (KSV):112
AsylbLG:3.472
WoGG:28.741
SGB VIII:1.438
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB):40
Anzahl gesamt:60.359

Seit der Einführung von VOIS BONUS bis zum 12.01.2026 wurden insgesamt 43 Anträge mangels gültigem Leistungsbescheid abgelehnt.

4. Wann wurde das neue Fachverfahren (VOIS I Bonus) eingeführt und wie viele Leipzig-Pässe wurden bereits automatisch ausgestellt? (Bitte angeben absolut und relativ.)

Das Fachverfahren VOIS BONUS wurde im Mai 2025 eingeführt. Am 15.05.2025 wurden die ersten Leipzig-Pässe ausgestellt.

Bis zum 12.01.2026 wurden insgesamt 60.359 Leipzig-Pässe unter Anwendung des Fachverfahren VOIS BONUS ausgestellt. Die Leipzig-Pässe für Leistungsberechtigte nach dem Wohngeldgesetz und Asylbewerberleistungsgesetz wurden automatisch versandt. Auch Empfänger/-innen von Leistungen nach SGB XII und SGB VIII erhielten den Pass automatisch, sofern die Stadt Leipzig Kostenträger war. Bei Vorliegen einer Einverständniserklärung der Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II zur Übertragung von Sozialdaten an die Stadt Leipzig wurde der Leipzig-Pass ebenfalls automatisiert versandt.

Eine detailliertere statistische Auswertung für die Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II und dem SGB VIII ist nicht möglich.

 

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