VIII-F-02114 Angemessener verfügbarer Wohnraum im Rahmen der Richtwerte der Kosten der Unterkunft 3. und 4. Quartal 2024 sowie in den ersten drei Quartalen 2025 – Nachfrage zu Ant-worten VIII-F-01987-AW-01, VIII-F-00731-AW-01 und VIII-F-00409-AW-01
Wohnraum zu angemessenen Mietpreisen ist nur noch in geringem Umfang am Wohnungsmarkt in Leipzig verfügbar. Daraus ergeben sich unmittelbar Nachfragen.
Frau Bürgermeisterin Dr. Martina Münch stellte auf Nachfrage zu den Anfragen VIII-F-01980 und VIII-F-01981 in der öffentlichen Ratsversammlung am 26. November, ob angesichts der dramatischen Lücke zwischen ca. 4.700 Betroffenen, die eine Wohnkostenlücke durch Regelleistungen füllen müssen und ca. 1.200 verfügbaren Wohnungen im angemessenen Segment die Versorgung dieser Gruppen mit angemessenem Wohnraum überhaupt gesichert ist, folgendes fest: „Herr Stange, ich denke, wir sind uns da durchaus nah in der Einschätzung. Natürlich reicht das nicht aus. Und das ist das Problem, was wir haben, dass wir einfach zu wenige Wohnungen haben in dem Segment von bezahlbaren Mieten. Da sind wir uns vollkommen einig. Und das ist unser Dauerthema, das an viele unserer Problemkreise, was drohende Obdachlosigkeit rührt. Von daher steigen ja auch die Zahlen, die wir haben, von Menschen, denen wir Gewährleistungswohnungen verschaffen müssen … Wir versuchen, so gut es geht, Abhilfe zu schaffen. Aber solange wir keine Wohnungen haben, im Sozialraum-Segment nicht mehr bauen können, da sind wir ja auch dran, solange werden wir dieses Problem nicht auflösen können.“
Die Leipziger Volkszeitung berichtete zu dieser Situation in ihrer Printausgabe vom 1. Dezember 2025 unter der Überschrift „Mangel an bezahlbarem Wohnraum wird dramatischer – Abhilfe nicht in Sicht“. (Der Artikel ist auch online verfügbar: https://www.lvz.de/lokales/leipzig/kdu-kosten-linke-warnt-vor-extremem-mangel-an-preisguenstigen-wohnungen-in-leipzig-TTME7V3PLVG6VD4VKWYL3QERO4.html)
Die Anfrage nimmt Bezug auf die Beantwortungen zu VIII-F-01987-AW-01, VIII-F-00731-AW-01 und VIII-F-00409-AW-01.
Wir bitten den Oberbürgermeister um die Beantwortung folgender Fragen:
- Ist der am Wohnungsmarkt verfügbare Wohnraum zu angemessenen Mietpreisen im Rahmen der Richtwerte der Kosten der Unterkunft dem Kreis der Beziehenden von Leistungen nach den SGB II und SGB XII vorbehalten?
- Besteht ggf. eine Konkurrenz von Beziehenden von Leistungen nach den SGB II und SGB XII im Bestreben um Anmietung von verfügbarem Wohnraum zu angemessenen Mietpreisen im Rahmen der Richtwerte der Kosten der Unterkunft zu anderen Personengruppen?
- Welche Maßnahmen und Aktivitäten unternimmt bzw. entfaltet oder plant der Oberbürgermeister bzw. die Stadtverwaltung erforderlichenfalls auch in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen wie Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, Sächsische Staatsregierung sowie Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft und genossenschaftlichen Vermietern, um die Lage für den betroffenen Personenkreis in absehbarer Zeit deutlich zu verbessern und eine tatsächliche Versorgung mit Wohnraum zu angemessenen Kosten der Unterkunft zu erreichen?
