VIII-F-01988 Anzeigen zu Kindeswohlgefährdungen in Leipziger Kindertagesstätten
Unter der Überschrift „Vorwürfe wegen Kindeswohlgefährdung gegen Kita in Leipzig: Was ist Erziehung - was nicht mehr?“ berichtete die LVZ online am 21.12.2024 über Vorwürfe der Kindeswohlgefährdung in Leipziger Kindertageseinrichtungen.
Wir fragen den Oberbürgermeister:
- Wie viele Anzeigen wegen Kindeswohlgefährdung gab es gegen Leipziger Kindertagesstätten (Krippe und Kita) sowie Horten in den Jahren 2024 und 2025 (bitte darstellen wer die KWG angezeigt hat – Eltern, Fachkräfte oder Dritte), wie viele Kinder waren betroffen und was war jeweils der konkrete Grund?
- Welche Kita-Träger betrafen die Meldungen?
- Welche Verfahren greifen infolge der Meldung von Kindeswohlgefährdungen in bzw. durch Kita, welche Maßnahmen wurden in den Fällen nach 1. mit welchen Folgen eingeleitet?
- Wie wird die Sicherung des Kindeswohls in den kommunalen Kita kontrolliert, welche Fortbildungs- und Supervisionsmöglichkeiten stehen den Einrichtungen zum Thema Kinderschutz zur Verfügung? Wie oft haben die Beschäftigten der kommunalen Kita in den Jahren 2024 und 2025 entsprechende Fortbildungsmöglichkeiten und Supervisionen innerhalb des Kita-Teams wahrgenommen?
- Wie viele Anzeigen wegen Kindeswohlgefährdungen gab es in 2024 und 2025 in Leipzig insgesamt und wie viele Kinder und Jugendliche waren davon betroffen?
Antwort
1. Wie viele Anzeigen wegen Kindeswohlgefährdung gab es gegen Leipziger Kindertagesstätten (Krippe und Kita) sowie Horten in den Jahren 2024 und 2025 (bitte darstellen wer die KWG angezeigt hat – Eltern, Fachkräfte oder Dritte), wie viele Kinder waren betroffen und was war jeweils der konkrete Grund?
Im Bereich der kommunalen Kinderkrippen und Kindergärten wurden 2024 insgesamt 31 Meldungen zur institutionellen Kindeswohlgefährdung registriert, bei denen 34 Kinder betroffen waren. 2025 waren es (bis zum 31.10.2025) 21 Meldungen mit 24 betroffenen Kindern.
2024 wurden die meisten institutionellen Kindeswohlgefährdungen bei kommunalen Einrichtungen durch Fachkräfte gemeldet (26), fünf weitere von Eltern. 2025 kamen die meisten Meldungen von Eltern (12), acht durch Fachkräfte und eine weitere durch Dritte.
Freie Träger betreffend sind im Jahr 2024 insgesamt 107 Meldungen, davon 67 auf Kindeswohlgefährdungen, beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe eingegangen. 2025 waren es 87 Meldungen, wobei sich 47 auf Kindeswohlgefährdungen bezogen. Mehr als die Hälfte der Meldungen kam jeweils vom Träger und rund 40% von Eltern, die weiteren Meldungen kamen von Dritten.
Im Jahr 2024 wurden an Horten in kommunaler Trägerschaft 4 Vorfälle von institutioneller Kindeswohlgefährdungen durch Fachkräfte (FK) an Kindern bekannt. Diese wurden überwiegend durch Eltern gemeldet, in einem Fall durch den Hort selber.
Im Jahr 2025 wurden bislang sechs Vorfälle von institutioneller Kindeswohlgefährdung bekannt. In zwei Fällen waren mehrere Kinder betroffen. Jeweils drei Vorfälle wurden durch Eltern und die betroffenen Horte gemeldet.
Die Anlässe für Meldungen zu möglichen Kindeswohlgefährdungen sind vielfältig und reichen in ihrer Schwere und Komplexität deutlich auseinander. In der Praxis zeigt sich, dass insbesondere folgende Themenbereiche am häufigsten Auslöser für entsprechende Hinweise sind:
Situationen, in denen pädagogischen Fachkräften ein grenzüberschreitendes oder übergriffiges Verhalten vorgeworfen wird
Hinweise auf mögliche Aufsichtspflichtverletzungen
Verdachtsmomente hinsichtlich sexualisierter Gewalt oder sexueller Übergriffe
Fälle, in denen Eltern oder Kinder von diskriminierenden Erfahrungen aufgrund kultureller Herkunft berichten.
Jeder dieser Hinweise wird – unabhängig vom Ausgang und unabhängig davon, ob sich der Verdacht später bestätigt – sehr ernst genommen. Für uns steht dabei stets im Mittelpunkt, den betroffenen Kindern und Familien zuzuhören, die Sachverhalte transparent aufzuklären und gleichzeitig die Fachkräfte fachlich wie rechtlich sauber zu begleiten. Dieses Vorgehen dient nicht nur der Klärung einzelner Fälle, sondern stärkt langfristig die Qualität und die Schutzkultur in unseren Einrichtungen.
2. Welche Kita-Träger betrafen die Meldungen?
Meldungen zu möglichen Kindeswohlgefährdungen sind – wie beschrieben – sowohl bei freien als auch beim kommunalen Träger eingegangen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Meldepflicht nach § 47 SGB VIII gegenüber dem Landesjugendamt in der Verantwortung des jeweiligen Trägers liegt. Eine verpflichtende Weiterleitung an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe besteht nicht in allen Fällen. Entsprechend können nur die Meldungen bewertet werden, die der Stadtverwaltung tatsächlich vorliegen.
Auf Grundlage der dokumentierten Fälle lässt sich feststellen, dass aus dem Bereich kleinerer Träger – etwa Kirchgemeinden, Elterninitiativen oder Trägern mit nur einer oder zwei Einrichtungen – kaum Meldungen eingegangen sind. Zugleich zeigen die vorhandenen Daten keine Auffälligkeiten, die auf eine Häufung bei einzelnen Trägern oder auf strukturelle Risiken hindeuten würden. Es gab in den Jahren 2024 und 2025 keinen Fall, der eine betriebserlaubnisrelevante Intervention durch das Landesjugendamt oder den örtlichen Träger erforderlich gemacht hätte.
Insgesamt ergeben die vorliegenden Informationen somit kein Hinweisbild auf systematische Problemlagen bei einzelnen Trägern der Leipziger Kindertagesbetreuung. Gleichwohl bleibt die sorgfältige Auswertung, Dokumentation und Überprüfung eingehender Meldungen eine zentrale Aufgabe der Fachaufsicht – auch um sicherzustellen, dass Qualitäts- und Schutzstandards in allen Einrichtungen verlässlich eingehalten und kontinuierlich weiterentwickelt werden.
3. Welche Verfahren greifen infolge der Meldung von Kindeswohlgefährdungen in bzw. durch Kita, welche Maßnahmen wurden in den Fällen nach 1. mit welchen Folgen eingeleitet?
Eine Kindeswohlgefährdung liegt gemäß § 1666 Abs. 1 BGB vor, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes gegenwärtig oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zukünftig erheblich beeinträchtigt ist und Eltern oder Sorgeberechtigte nicht in der Lage oder bereit sind, die Gefahr abzuwenden. In Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege umfasst dies sowohl Gefährdungen im familiären Umfeld als auch solche, die im Rahmen der Betreuung sichtbar werden oder durch pädagogische Fachkräfte verursacht sein können.
Gesetzliche Grundlagen des Verfahrens
Die Träger von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sind nach § 8a SGB VIII verpflichtet, bei gewichtigen Anhaltspunkten eine Gefährdungseinschätzung einzuleiten und hierfür eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuzuziehen. Parallel dazu besteht nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII die Pflicht, das Landesjugendamt (LJA) als aufsichtsführende und betriebserlaubniserteilende Behörde unverzüglich über Ereignisse zu informieren, die das Wohl von Kindern beeinträchtigen können.
Das LJA entscheidet anschließend über das weitere Prüf- und Aufsichtsverfahren. Im Freistaat Sachsen wird der örtliche Jugendhilfeträger (Jugendamt) in der Regel beteiligt; eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht jedoch nur gegenüber dem LJA. Dieses entscheidet eigenständig, in welchem Umfang der örtliche Träger in die Prüfung einbezogen wird und welche Maßnahmen im Verfahren oder im Anschluss erforderlich sind.
Ziel aller gesetzlichen Vorgaben ist es, Kinder frühzeitig zu schützen, Einrichtungen zu unterstützen und Risiken für Kinder konsequent zu minimieren.
Verfahren bei Meldungen in kommunalen Kitas
Geht eine Meldung über eine mögliche institutionelle Kindeswohlgefährdung in einer kommunalen Einrichtung ein, greifen standardisierte, transparente Verfahrensabläufe:
- Meldung des besonderen Vorkommnisses
Die Einrichtungsleitung informiert die Dienst- und Fachaufsicht mittels des hierfür vorgesehenen Formulars. Gleichzeitig wird die betroffene Fachkraft zur schriftlichen Stellungnahme aufgefordert. - Einschätzung und Dokumentation
Die Fachberatung nimmt eine erste fachliche Bewertung vor. Sachverhalte, die eine mögliche Beeinträchtigung des Kindeswohls nahelegen, werden gemäß § 47 SGB VIII unverzüglich an das Landesjugendamt übermittelt. - Einleitung geeigneter Maßnahmen
Je nach Schweregrad und Risiko werden unterschiedliche Schritte eingeleitet, u. a.:- Information der betroffenen Eltern,
- Personalgespräche (Einrichtungsleitung, Fachaufsicht, ggf. Personalamt),
- schriftliche Kritik, Ermahnungen oder arbeitsrechtliche Maßnahmen,
- vorübergehende Freistellung oder – bei bestätigten schweren Verstößen – Kündigung,
- Überprüfung der persönlichen Eignung,
- verpflichtende Fortbildungen,
- Teamberatung, Supervision oder pädagogische Fachtage,
- regelmäßige Hospitationen durch Leitung/Fachberatung,
- Überarbeitung des einrichtungsbezogenen Kinderschutzkonzepts.
Bei Gefahr im Verzug werden umgehend Schutzmaßnahmen ergriffen – beispielsweise der sofortige Entzug des direkten Kinderkontakts.
Die Umsetzung arbeitsrechtlicher Schritte obliegt ausschließlich dem jeweiligen Arbeitgeber; Informationen hierzu sind nur den unmittelbar Beteiligten zugänglich.
Qualitätssicherung und Orientierungshilfen in kommunalen Einrichtungen
Die Trägerkonzeption der kommunalen Kindertageseinrichtungen beschreibt detailliert die Verfahren zur Sicherung des Kindeswohls und die entsprechenden Meldewege. Ergänzend unterstützt der verbindliche Orientierungskatalog zur Reflexion pädagogischen Verhaltens die Fachkräfte in der Einordnung grenzwertiger oder unzulässiger Handlungen (Ampelsystem vom erwünschten bis zum strafrechtlich relevanten Verhalten).
Für Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII stehen intern geschulte oder externe insoweit erfahrene Fachkräfte zur Verfügung, beispielsweise über Fachberatungen, Wohlfahrtsverbände oder spezialisierte freie Angebote. Das Landesjugendamt legt im Rahmen seiner Aufsicht fest, welche Sofort- und Folgemaßnahmen einzuleiten sind.
Bei den Horten werden hohe Standards im Kinderschutz gestellt. Es werden kontinuierliche Fortbildungen angeboten, um Fachkräfte für aktuelle Anforderungen und Sensibilität im Kinderschutz zu qualifizieren. Auch bei der Auswahl und der Einarbeitung neuer Mitarbeitender gibt es verbindliche Vorgaben:
- Thematisierung von Kinderschutz
- Herstellung eines einheitlichen Wissensstands zum Kinderschutzkonzept
- Nutzung von Fortbildungsangeboten für neue Teammitglieder
- Dienstrechtliche Klarheit über Meldepflichten (Interventionspläne)
Für Horte und Betreuungsangebote hält der Träger insoweit erfahrene Fachkräfte vor, die jederzeit zur Beratung und Gefährdungseinschätzung hinzugezogen werden können. Auch die Fachberatung steht allen Fachkräften zur Verfügung. In Schulen wird zusätzlich die Schulsozialarbeit eingebunden, um Gefahrenabwehr und Kinderschutz gemeinsam zu unterstützen.
Weitere verbindliche institutionelle Präventionsmaßnahmen sind in folgenden Dokumenten festgelegt und müssen jährlich belehrt werden:
Benutzerregelung für Horte und Betreuungsangebote der Stadt Leipzig
Qualitätssicherungskonzept für Horte und Betreuungsangebote der Stadt Leipzig
Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen der Stadt Leipzig
Regelmäßige Aktualisierung des Schutzkonzeptes
Die Schutzkonzepte jeder Einrichtung werden jährlich in einer gesonderten ausführlichen Teamsitzung zusammen mit der Leitung und allen Mitarbeiter/-innen der Einrichtung analysiert und aktualisiert.
4. Wie wird die Sicherung des Kindeswohls in den kommunalen Kitas kontrolliert, welche Fortbildungs- und Supervisionsmöglichkeiten stehen den Einrichtungen zum Thema Kinderschutz zur Verfügung? Wie oft haben die Beschäftigten der kommunalen Kita in den Jahren 2024 und 2025 entsprechende Fortbildungsmöglichkeiten und Supervisionen innerhalb des Kita-Teams wahrgenommen?
4.1 Bereich kommunale Kindertageseinrichtungen (bis zum Schuleintritt)
In den kommunalen Kindertageseinrichtungen der Stadt Leipzig arbeiten ausschließlich qualifizierte Fachkräfte, die gemäß SächsQualiVO über einen anerkannten Berufsabschluss verfügen und vor Dienstbeginn ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Der Schutz des Kindeswohls ist Teil ihres gesetzlichen Kernauftrags und prägt das gesamte pädagogische Handeln im Alltag.
Kontrolle und Qualitätssicherung
Die kommunalen Kitas verfügen über klare und etablierte Verfahren zur Sicherung des Kindeswohls. Hinweise oder Anzeigen zu möglichen Gefährdungslagen werden unverzüglich, sachgerecht und entlang transparenter Meldewege durch pädagogische Fachkräfte, Einrichtungsleitungen und Trägerverantwortliche bearbeitet. Institutionelle Kindeswohlgefährdungen sind selten – zugleich nehmen wir jede einzelne Meldung sehr ernst und verstehen sie auch als Anlass, die eigenen Schutzprozesse weiter zu schärfen. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass in den Teams eine hohe Sensibilität für Risiken vorhanden ist, aber auch, dass wir in einem lernenden System arbeiten, das kontinuierlich weiterentwickelt werden muss.
Die Dienst- und Fachaufsicht begleitet die Einrichtungen durch regelmäßige Vor-Ort-Besuche, Gespräche mit den Leitungen, Teilnahme an Dienstberatungen und Hospitationen. Eine tägliche Kontrolle des pädagogischen Alltags kann und soll sie nicht leisten; entscheidend ist das professionelle Handeln der Fachkräfte und Leitungen vor Ort. Gleichzeitig sind wir uns bewusst, dass Aufsicht und Beratung aufmerksam, erreichbar und ansprechbar bleiben müssen, um Einrichtungen bei komplexen Situationen frühzeitig zu unterstützen. Dieses Zusammenspiel aus Verantwortung vor Ort und fachlicher Begleitung durch den Träger bildet die Grundlage dafür, Kindeswohl konsequent zu schützen und weiter zu stärken.
Fortbildungs- und Supervisionsangebote
Der kommunale Träger bietet jährlich ein breites Spektrum an Fortbildungen zum Kinderschutz an. Diese Angebote sind fester Bestandteil der Personalentwicklung und werden kontinuierlich nachgefragt.
Fortbildungskampagne 2021 - 2022: Teilnahme von 243 Mitarbeitenden (ca. 25 % der pädagogischen Fachkräfte).
Jahr 2023: Teilnahme von 96 pädagogischen Fachkräften an mehrtägigen Kinderschutzschulungen.
Jahr 2024: 21 Fortbildungsveranstaltungen zum Kinderschutz; 232 teilnehmende Fachkräfte.
Jahr 2025: 23 Veranstaltungen mit insgesamt 272 Teilnehmenden. Themenschwerpunkte u. a.:
Grenzverletzungen und grenzüberschreitendes Verhalten
Kinderschutz in der Kita
Rolle von Leitungen bei Verdachtsmomenten
Elternarbeit im Kinderschutz
Schutz von Kindern vor Übergriffen durch andere Kinder
Sexuelle Bildung in Kita und Hort
Deeskalation im Umgang mit Kindern und Eltern
Die Fortschreibung der einrichtungsbezogenen Kinderschutzkonzepte, die bis Ende 2022 von allen Einrichtungen erstellt wurden, ist ein kontinuierlicher Bestandteil der Teamarbeit. Für 2026 ist Kinderschutz erneut ein zentraler Fortbildungsschwerpunkt; unabhängig davon bleibt er jährlich Teil der Fortbildungsplanung.
Prävention von Überlastungssituationen
Das Landesjugendamt weist zutreffend darauf hin, dass Überlastungssituationen pädagogischer Fachkräfte institutionelle Gefährdungen begünstigen können. Der kommunale Träger hat deshalb den Handlungsleitfaden Personalausfall eingeführt. Dieser beinhaltet abgestufte Maßnahmen – von Dienstplananpassungen über Fortbildungsabsagen bis hin zu temporären Öffnungszeitenänderungen oder Gruppenschließungen –, um die Einhaltung des Betreuungsschlüssels sicherzustellen und Fachkräfte vor Überlastung zu schützen.
4.2 Bereich kommunale Horte
Kontrolle der Sicherung des Kindeswohls in den Horten
In allen Horten wurde durch die Fachkräfte ein einrichtungsspezifisches Kinderschutzkonzept erarbeitet und die Fachkräfte sind zur Einhaltung verpflichtet. In den Kinderschutzkonzepten ist u.a. festgeschrieben, welches Verhalten in Bezug auf die Kinder wünschenswert und welches grenzwertig bzw. übergriffig ist (Verhaltensampel). Gleichzeitig gibt es feste, im Team mit einander vereinbarte, Verfahrensweisen, wenn übergriffiges Verhalten wahrgenommen wird.
Zusätzlich existiert in allen Horten ein Beschwerdemanagement für Kinder und Eltern und eine aktive Partizipation der Kinder. Beides wird in den einrichtungskonkreten Konzeptionen der Horte beschrieben. Kinder werden ermutigt und befähigt sich aktiv für ihre Belange einzusetzen. Gleichzeitig werden Möglichkeiten zu Beschwerden installiert und den Kindern aufgezeigt (ebenso den Eltern). Diese zwei Bausteine zählen zum aktiven Kinderschutz.
Ebenfalls sind in den Kinderschutzkonzepten präventive Maßnahmen des Trägers und des Hortes beschrieben, welches Kindeswohlgefährdungen in den Einrichtungen vermeiden sollen. Dazu gibt es einen festen Textbaustein vom SG Horte, welcher in allen Schutzkonzepten hinterlegt ist. Dieser ist beigefügt.
Fortbildungen zum Kinderschutz und Supervision
Für die Fachkräfte der Horte stehen verschiedene Fortbildungsmöglichkeiten zur Verfügung. Zum einen gibt es Fortbildungsangebote über das Personalamt, welche sich speziell an Erzieher/-innen in den Horten wendet. Die Themen für die Fortbildungen werden jährlich mit dem SG Horte im Amt für Schule abgestimmt. Hier nimmt das Thema Kinderschutz seit Jahren eine zentrale und wichtige Rolle bei der Auswahl der Fortbildungen ein. Die Teilnahme erfolgt hier hortübergreifend.
Zum anderen verfügt das SG Horte auch über ein Budget für Fortbildungen. Dies wird vorrangig für In-House-Schulungen in den Einrichtungen genutzt. Hier werden die Themen von den Horten selbst festgelegt und mit der zuständigen Fachkoordinatorin abgestimmt. Auch hier finden sich Themen im Bereich Kinderschutz wieder.
Bis 2024 wurden über das Budget des SG Horte auch Supervisionen in den Einrichtungen finanziert. Ab 2025 gab es dafür, aufgrund einer Änderung im Sächsischen Kitagesetz, ein zentrales Budget im Personalamt. Die Träger sind nun verpflichtet, ihren pädagogischen Fachkräften regelmäßig Zugang zu Supervision zu gewähren. So konnte ab 2025 jeder Hort, in einem bestimmten Umfang, Supervision in Anspruch nehmen.
Fortbildungen und Supervision innerhalb des Teams
2024:
10x Supervision
14x In-House-Fortbildung mit dem gesamten Team zu Themen, die auch den Kinderschutz betreffen
2025:
44 Supervision
28x In-House-Fortbildung mit dem gesamten Team zu Themen, die auch den Kinderschutz betreffen
Einrichtungsübergreifende Fortbildungen
2024: Themen der einrichtungsübergreifenden Fortbildungen im Bereich Kinderschutz und deren Anzahl:
| Deeskalationstraining im Umgang mit Eltern/Kindern | 4x |
| Elternarbeit im Kinderschutz als Leitungsaufgabe | 1x |
| Grundlagen der Kommunikation | 1x |
| Grundlagen grenzüberschreitendem Verhalten ggü. Kindern | 1x |
| Grundlagen Kindeswohlgefährdung | 1x |
| Kinder in Trauerprozessen begleiten | 5x |
| Kinder vor anderen Kindern schützen | 4x |
| Kinderschutz in Horten | 4x |
| Professioneller Umgang mit Nähe und Distanz im pädagogischen Alltag | 2x |
| Päd. Reflexionsprozesse zu grenzüberschreitendem Verhalten | 1x |
| Professionell schwierige Elterngespräche führen | 3x |
| Rolle und Aufgabe der Leitung bei grenzüberschreitendem Verhalten von FK ggü. Kindern | 1x |
| Sexuelle Bildung | 2x |
| Sexuelle Grenzverletzungen und Übergriffe | 1x |
| Stolpersteine und Krisen im pädagogischen Alltag bewältigen | 1x |
| Umgang mit herausforderndem Verhalten von Kindern | 1x |
| Zusammenarbeit mit Familien in Krisen | 2x |
2025: Themen der einrichtungsübergreifenden Fortbildungen im Bereich Kinderschutz und deren Anzahl:
| Grenzen setzen, Heterogenität meistern und Teamkommunikation stärken in der offenen Tagesgestaltung | 1x |
| Professioneller Umgang mit Nähe und Distanz im pädagogischen Alltag | 2x |
| Deeskalationstraining im Umgang mit Kindern und Eltern | 4x |
| Gewaltfreie Kommunikation in der pädagogischen Arbeit | 1x |
| Gewaltfreie Pädagogik – Grundlagen zum Thema grenzüberschreitendes Verhalten | 3x |
| Grenzüberschreitendes Verhalten gegenüber Kindern - Ein Blick auf die Praxis: Wahrnehmungen und Konsequenzen | 3x |
| Kinder in Trauerprozessen und in traumatischen Erfahrungen verantwortungsvoll begleiten | 5x |
| Kinder vor anderen Kindern schützen | 4x |
| Kinderschutz im Hort - ein gemeinsames Verständnis und eine gemeinsame Haltung schaffen | 3x |
| Kindeswohlgefährdung | 2x |
| Kollegiale Fallberatung für Einrichtungsleitungen | 2x |
| Kollegiale Fallberatung für pädagogische Fachkräfte | 2x |
| Professionell und kompetent, schwierige Elterngespräche führen | 5x |
| Rolle und Aufgaben von Leitungen bei grenzüberschreitendem Verhalten von Fachkräften gegenüber Kindern | 1x |
| Sexuelle Bildung in Kita und Hort - Teil 1 | 3x |
| Sexuelle Bildung in Kita und Hort - Teil 2 | 2x |
| Umgang mit herausforderndem Verhalten von Kindern | 1x |
| Umgang mit herausfordernden Mitarbeiter/-innen für Leitungskräfte | 4x |
| Umgang mit Regelverstößen und grenzverletzendem Verhalten | 3x |
| Zusammenarbeit mit Familien in Krisen | 2x |
5. Wie viele Anzeigen wegen Kindeswohlgefährdungen gab es in 2024 und 2025 in Leipzig insgesamt und wie viele Kinder und Jugendliche waren davon betroffen?
2024 wurden in Leipzig 957 Kindeswohlgefährdungen angezeigt, davon stellten sich 395 als Kindeswohlgefährdung und 24 als latente KWG heraus. In 243 Fällen lag keine Kindeswohlgefährdung vor, aber es wurde ein weiterer Hilfe- und/oder Unterstützungsbedarf festgestellt.
Für das Jahr 2025 wurden bislang 742 Meldungen registriert, wovon es sich in 248 Fällen um Kindeswohlgefährdung und in weiteren 11 Fällen als latente KWG handelte. In 180 Fällen lag zwar keine Kindeswohlgefährdung vor aber es wurde ein weiterer Hilfe- und/oder Unterstützungsbedarf festgestellt.
