VIII-F-01981 Wohnkostenlücke bei Bezug von Grundsicherung im Alter und Sozialhilfe im Jahr 2025

Fraktion Die Linke

Nachfrage zu Antwort VIII-F-00994-AW-01

Zunehmend müssen immer mehr Leistungsbeziehende Wohnkosten aus dem Regelbedarf bestreiten. Die Zahl der Leistungsberechtigten mit einer sogenannten Wohnkostenlücke steigt weiter an. Hierzu besteht zur Antwort VIII-F-00994-AW-01 weiterer Informationsbedarf.

Wir fragen den Oberbürgermeister:

  1. In wie vielen Fällen hat das Sozialamt Leipzig im Jahr 2024 sowie in den Monaten Januar bis einschließlich September 2025 Aufforderungen zur Senkung der Miet- bzw. Wohnkosten ausgesprochen? (Bitte aufstellen nach Anzahl, Jahren bzw. Monaten!)
  2. In wie vielen Fällen wurden die Miet- bzw. Wohnkosten gemäß Frage 1 im Jahr 2024 sowie in den Monaten Januar bis einschließlich September 2025 in der Folge durch das Sozialamt per Leistungsbescheid auf die Angemessenheitswerte abgesenkt? (Bitte aufstellen nach Anzahl und in Analogie zur Systematik der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansin Köktürk, Sahra Mirow, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/748 – in Drs. 21/1005, Jahren bzw. Monaten und ob Absenkung ohne Änderungen der Mietkosten – Absenkung Nettokaltmiete durch Vermieter oder Umzug – und/oder ohne Absenkung der Betriebskostenvorauszahlungen erfolgte!)
  3. Wie hoch war für die Betroffenen gemäß Frage 2 jeweils die entstandene Wohnkostenlücke nach Absenkung der Miet- bzw. Wohnkosten auf die Angemessenheitswerte? (Bitte aufstellen nach Anzahl nach Größenklassen der monatlichen Wohnkostenlücke nach Systematik der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansin Köktürk, Sahra Mirow, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/748 – in Drs. 21/1005!)
  4. In wie vielen Fällen hat das Sozialamt im Jahr 2024 sowie in den Monaten Januar bis einschließlich September 2025 Betriebskostennachzahlungen übernommen? (Bitte aufstellen nach Anzahl nach Größenklassen der jeweiligen Kostenübernahme bis 200 Euro, bis 400 Euro, bis 600 Euro, bis 800 Euro, bis 1.000 Euro, über 1.000 Euro!)

Antwort

Der Beantwortung der Fragen wird vorangestellt, dass es dem Sozialamt nicht mit vertretbarem Aufwand möglich war, die Daten so zu ermitteln, dass diese insbesondere nach der Systematik der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansin Köktürk, Sahra Mirow, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/748 – in Drs. 21/1005) erfolgen konnten. Bezüglich der Daten aus 2024 wird auf die Antwort zur Anfrage VIII-F-00994-AW-01 verwiesen.

1. In wie vielen Fällen hat das Sozialamt Leipzig im Jahr 2024 sowie in den Monaten Januar bis einschließlich September 2025 Aufforderungen zur Senkung der Miet- bzw. Wohnkosten ausgesprochen? (Bitte aufstellen nach Anzahl, Jahren bzw. Monaten!)

Das Sozialamthat wie folgt Aufforderungen zur Kostensenkung ausgesprochen:

Im Zeitraum Januar 2025 bis September 2025 
Anhörung Absenkung der Heizkosten124
Anhörung Absenkung der Miete170
Mietsenkungsaufforderung mit Anhörung nach Karenzzeit107
Mietsenkungsaufforderung mit Anhörung280

Die Aufforderungen sind stets mit einem Anhörungsrecht des Leistungsberechtigten verbunden und haben nicht zwangsläufig eine Absenkung zur Folge. Eine Auswertung nach Monaten übersteigt das vertretbare Maß an zeitlichem und personellem Aufwand. Die Auswertung erfolgte daher aufsummiert.

2. In wie vielen Fällen wurden die Miet- bzw. Wohnkosten gemäß Frage 1 im Jahr 2024 sowie in den Monaten Januar bis einschließlich September 2025 in der Folge durch das Sozialamt per Leistungsbescheid auf die Angemessenheitswerte abgesenkt? (Bitte aufstellen nach Anzahl und in Analogie zur Systematik der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansin Köktürk, Sahra Mirow, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/748 – in Drs. 21/1005, Jahren bzw. Monaten und ob Absenkung ohne Änderungen der Mietkosten – Absenkung Nettokaltmiete durch Vermieter oder Umzug – und/oder ohne Absenkung der Betriebskostenvorauszahlungen erfolgte!)

Durch das Sozialamt wurden im Zeitraum Januar bis September 2025 Absenkungen in folgender Anzahl vorgenommen:

Absenkung der Heizkosten59
Absenkung der Miete131

3. Wie hoch war für die Betroffenen gemäß Frage 2 jeweils die entstandene Wohnkostenlücke nach Absenkung der Miet- bzw. Wohnkosten auf die Angemessenheitswerte? (Bitte aufstellen nach Anzahl nach Größenklassen der monatlichen Wohnkostenlücke nach Systematik der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansin Köktürk, Sahra Mirow, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/748 – in Drs. 21/1005!)

Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht der Fallzahlen in Bezug auf die Preisspanne der Kostenabsenkungen:

Höhe der KostenabsenkungAnzahl der Fälle im Zeitraum Januar 2025 bis September 2025
bis 20 €50
21 - 40 €46
41 - 60 €85
61 - 80 €92
ab 81 €285
Gesamt558

Darin enthalten sind auch fortgeführte Absenkungen aus den Vorjahren. In 111 der ausgewiesenen Fälle wurden Miet- und Heizkosten gleichzeitig abgesenkt.

4. In wie vielen Fällen hat das Sozialamt im Jahr 2024 sowie in den Monaten Januar bis einschließlich September 2025 Betriebskostennachzahlungen übernommen? (Bitte aufstellen nach Anzahl nach Größenklassen der jeweiligen Kostenübernahme bis 200 Euro, bis 400 Euro, bis 600 Euro, bis 800 Euro, bis 1.000 Euro, über 1.000 Euro!)

Im Zeitraum Januar 2025 bis September 2025 hat das Sozialamt Betriebskostennachzahlungen in 1.686 Fällen übernommen.

Höhe der Betriebskosten-nachzahlungAnzahl der Fälle von Januar 2025 bis September 2025
bis 199 €705
200 - 399 €433
400 - 599 €280
600 - 799 €103
800 - 999 €62
über 1000 €103
Gesamt1.686