VIII-F-01962 Stand der Dinge Nutzungsuntersagung Demmeringstr. 100a und weitere Beschwerden und Verstöße gegen Agieren der ehemaligen United Capital RE
Im November 2025 soll die Nutzungsuntersagung des widerechtlich umgebauten bzw. vermieteten WG-Hauses in der Demmeringstraße 100a in Kraft treten.
Dagegen wurde laut Antwort auf die Anfrage der Fragestellerin aus dem August 2025 ein Widerspruch eingelegt.
In der 30. KW wurde zudem ein Bauantrag zur „Nutzungsänderung eines leerstehenden Gebäudes in ein Wohnheim“ eingereicht.
Zudem wurden neue Beschwerden bezüglich Verstößen gegen die Vorgaben der Sozialen Erhaltungssatzungen geprüft.
Es ergeben sich folgende Fragen:
1) Wie ist der Sachstand bezüglich des WG-Hauses Demmeringstr. 100a: Mit welchem Ergebnis wurde das Widerspruchsverfahren gegen die Nutzungsuntersagung beendet? Tritt die Untersagung wie geplant im November in Kraft?
2) Mit welchem Ergebnis wurde der Bauantrag bearbeitet? Inwiefern ist eine „Nutzungsänderung eines leer stehenden Gebäudes in ein Wohnheim“ im Nachhinein und im Erhaltungsgebiet möglich?
3) Wie viele Mieter*innen haben sich inzwischen wegen Unterstützung und Ersatzwohnraum bei der Stadt/ Sozialamt gemeldet und mit welchem Ergebnis wurden ihre Unterstützungsanfragen bearbeitet?
4) Wurde in Bezug auf die Miethöhen der Zimmer in dem Objekt Mietpreisüberhöhung und Mietwucher angezeigt und mit welchem Ergebnis bereits geprüft?
5) Mit welchem Ergebnis wurde die Beschwerde bezüglich ungenehmigter baulicher Änderungen in zwei Wohnungen im Sozialen Erhaltungsgebiet Lindenau geprüft (siehe VIII-F-01599-AW-01) und welche weiteren Beschwerden bezüglich ungenehmigter baulicher Änderungen von Wohnungen oder andere Verstöße in Erhaltungsgebieten unter der Ägide des Unternehmens United Capital und zugehörige Unternehmen gab es und wie ist der jeweilige Stand der Bearbeitung?
Antwort
1) Wie ist der Sachstand bezüglich des WG-Hauses Demmeringstr. 100a: Mit welchem Ergebnis wurde das Widerspruchsverfahren gegen die Nutzungsuntersagung beendet? Tritt die Untersagung wie geplant im November in Kraft?
Am 08.05.2025 wurde durch die untere Bauaufsichtsbehörde eine Anordnung zur Nutzungsuntersagung des Gebäudes erteilt. Hiergegen hat der Eigentümer, in Vertretung eines Rechtsanwaltes, Widerspruch bei der Stadt Leipzig erhoben.
Dem Widerspruch gegen die bauaufsichtliche Anordnung konnte im Rahmen der Abhilfeprüfung nicht abgeholfen werden, so dass dieser an die Landesdirektion Sachsen zur Widerspruchsentscheidung weitergeleitet wurde. Auf die Bearbeitungsfrist bei der Landesdirektion Sachsen hat das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege keinen Einfluss.
Die Nutzungsuntersagung ist Mitte November 2025 in Kraft getreten.
2) Mit welchem Ergebnis wurde der Bauantrag bearbeitet? Inwiefern ist eine „Nutzungsänderung eines leerstehenden Gebäudes in ein Wohnheim“ im Nachhinein und im Erhaltungsgebiet möglich?
Der Bauantrag zur Umnutzung eines bestehenden, gewerblich genutzten Gebäudes in ein Wohnheim wurde mit unvollständigen Unterlagen eingereicht. Die zur Nachreichung gesetzte Frist der notwendigen Bauvorlagen ist noch nicht abgelaufen. Verstreicht diese Frist, wird das Bauantragsverfahren eingestellt. Erst mit den vollständigen Bauantragsunterlagen kann die inhaltliche Prüfung des Bauantrages vorgenommen und die Fachämter zur Stellungnahme aufgefordert werden.
Die erhaltungsrechtliche Prüfung zur Demmeringstraße 100a hat ergeben, dass die beantragten Arbeiten innerhalb bestehender gewerblicher Räume geplant sind. Die nachfolgende Nutzung zu Wohneinheiten steht den Erhaltungszielen nicht entgegen, da kein bestehender Wohnraum verändert wird.
3) Wie viele Mieter*innen haben sich inzwischen wegen Unterstützung und Ersatzwohnraum bei der Stadt/ Sozialamt gemeldet und mit welchem Ergebnis wurden ihre Unterstützungsanfragen bearbeitet?
Im September und Oktober 2025 haben 2 Personen einen Wohnberechtigungsschein beantragt. Beide Anträge wurden aufgrund fehlender Mitwirkung bzw. einer zu kurz befristeten Aufenthaltsgenehmigung abgelehnt.
4) Wurde in Bezug auf die Miethöhen der Zimmer in dem Objekt Mietpreisüberhöhung und Mietwucher angezeigt und mit welchem Ergebnis bereits geprüft?
Aus der Demmeringstraße 100a liegt eine Meldung wegen Mietpreisüberhöhung vom 12.08.2025 vor. Die Meldung wurde noch nicht bearbeitet.
5) Mit welchem Ergebnis wurde die Beschwerde bezüglich ungenehmigter baulicher Änderungen in zwei Wohnungen im Sozialen Erhaltungsgebiet Lindenau geprüft (siehe VIII-F-01599-AW-01) und welche weiteren Beschwerden bezüglich ungenehmigter baulicher Änderungen von Wohnungen oder andere Verstöße in Erhaltungsgebieten unter der Ägide des Unternehmens United Capital und zugehörige Unternehmen gab es und wie ist der jeweilige Stand der Bearbeitung?
Das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung hat aufgrund vorgenannter Beschwerde ein Anhörungsverfahren eingeleitet. Daraufhin wurde ein entsprechender Antrag auf erhaltungsrechtliche Genehmigung eingereicht. Aufgrund von unvollständigen Unterlagen sowie dem Zwischenergebnis, dass bauordnungsrechtlich relevante Änderungen vorliegen, welche ein Verfahren beim Amt für Bauordnung und Denkmalpflege erforderlich machen, musste der Antrag durch das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung zurückgegeben werden. Ein Bauantrag bzw. ein Antrag auf Genehmigungsfreistellung liegt der Verwaltung aktuell noch nicht vor. Ein entsprechendes Anhörungsverfahren wurde seitens des Amt für Bauordnung und Denkmalpflege eingeleitet.
Darüber hinaus wurden durch Meldungen und stichprobenhafte Recherchen der Verwaltung Inserate zu einzeln vermieteten Zimmern in rund 40 Wohneinheiten mit Lage in einem der Sozialen Erhaltungsgebiete Leipzigs ermittelt. Allesamt enthalten Anhaltspunkte zu ungenehmigten baulichen Änderungen der Wohnungen, insbesondere Grundrissänderungen hinzu mehr separaten Wohnräumen oder der Verlegung von Küchen in Flure oder Zwischenräume. Stand der Bearbeitung zu diesen Meldungen und Inseraten ist eine erfolgte Grundlagenermittlung. Diese beinhaltet zunächst eine Prüfung und Dokumentation vom Vorliegen möglicher Verstöße gegen die Sozialen Erhaltungssatzungen. Aktuell erfolgen Recherchen und Anhörungen der jeweiligen Eigentümer/innen, welche teilweise Unternehmen, teilweise Privatpersonen sind. Sofern sich herausstellen sollte, dass die Maßnahmen nicht vor Rechtskräftigkeit der Satzungen erfolgten, dient dies als Vorbereitung für die Einleitung entsprechender bauordnungsrechtlicher Verfahren und Ordnungswidrigkeitsverfahren.
