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VIII-F-01943 Unterstützung des Opernballs durch die Stadt Leipzig, Eigenbetriebe oder Beteiligungsunternehmen

SR Juliane Nagel

Am 25. Oktober 2025 fand der 30. Leipziger Opernball statt. Dieser stand bzw. steht nicht allein wegen der diesjährigen Präsens von Till Lindemann in der Kritik (https://wellemachen.org/offener-brief-zum-leipziger-opernball-2025/), sondern auch wegen des Zurschaustellens von Reichtum in einer Stadt, in der Teile der Stadtgesellschaft von Armut gefährdet sind oder in Armut leben.

1) Was hat die Stadt Leipzig aufgrund der breiten Kritik an der Einladung von Herrn Lindemann durch einen Sponsor unternommen?

2) Untersgtützte die Stadt Leipzig den Opernball direkt mittels finanzieller Zuwendungen oder Dienstleistungen oder Werbung?

3) Wie viele Miete haben die Veranstalter für die Nutzung der Leipziger Oper an die Stadt gezahlt?

4) Welche weiteren Dienstleistungen, welches künstlerische Rahmenprogramm oder weiteres erbringt die Oper für den Opernball darüber hinaus? Werden die dadurch entstehenden Kosten durch die Veranstalter des Balls erstattet? Wenn ja in welcher Höhe?


Antwort

Frage 1 Was hat die Stadt Leipzig aufgrund der breiten Kritik an der Einladung von Herrn Lindemann durch einen Sponsor unternommen?

Der Leipziger Opernball ist eine Veranstaltung der Opernball Production GmbH und nicht der Oper Leipzig. Die Stadt Leipzig hat nur begrenzten Einfluss auf das Opernballmotto. Auf die Gästeliste nicht. Aus den Erfahrungen des diesjährigen Opernballs soll sich jedoch in Zukunft enger mit der Opernball GmbH im Vorfeld der Veranstaltung, insbesondere mit Blick auf die protokollarischen Auswirkungen auf die Stadt Leipzig, abgestimmt werden.

Frage 2 Unterstützte die Stadt Leipzig den Opernball direkt mittels finanzieller Zuwendungen oder Dienstleistungen oder Werbung?

Nein. Die Opernball GmbH wird zur Ausrichtung des Balls seitens der Stadt Leipzig nicht mit Zuwendungen oder Sachbezügen unterstützt.

Frage 3 Wie viele Miete haben die Veranstalter für die Nutzung der Leipziger Oper an die Stadt gezahlt?

Die Höhe der Miete ist Bestandteil des Mietvertrages zur Ausrichtung des Opernballs zwischen der Opernball Production GmbH und dem Eigenbetrieb Oper Leipzig. Als direkter Vertragspartei ist es der Oper Leipzig wichtig, die Verschwiegenheit als vertragliche Nebenpflicht zu wahren und zum Schutz der Vertragsparteien, Vertragsinformationen nicht an Dritte weiterzugegeben. Eine Einsicht in den Vertrag ist in der Verwaltung der Oper Leipzig nach vorheriger Anmeldung für Stadträtinnen und Stadträte möglich.

Frage 4 Welche weiteren Dienstleistungen, welches künstlerische Rahmenprogramm oder weiteres erbringt die Oper für den Opernball darüber hinaus? Werden die dadurch entstehenden Kosten durch die Veranstalter des Balls erstattet? Wenn ja in welcher Höhe?

Direkt verbundene Dienstleistungen sind z.B. die Bereitstellung von Räumen, Bühnentechnikaufbauten, Stuhlausbau, Podestaufbau, Unterstützung in allen bühnen- und haustechnischen Belangen.

Die Oper Leipzig präsentiert und gestaltet in eigener Verantwortung das Eröffnung- und Galaprogramm sowie die Tanzrunden. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Gewandhausorchester.

Gebunden ist die Oper ausschließlich an das Opernballkonzept (Land/Stadt/Region, welche im Fokus steht). Die künstlerischen Leistungen werden im Rahmen von Kooperationsleistungen abgegolten (d.h. Medien- und Werbeleistungen der Opernball Production GmbH für die Oper Leipzig. Die Oper möchte den Rahmen nutzen, um auch auf das jeweilige Spielzeitprogramm aufmerksam zu machen und Besucher zu gewinnen.

Es werden daher alle Leistungen der Oper Leipzig vom Veranstalter vergütet.

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