VIII-F-01940 Mietwucher in Leipzig

Fraktion Die Linke

Vor knapp einem Jahr hat Die Linke im Bundestag die Mietwucherapp gestartet, mit der Miethaushalte ganz einfach prüfen können, ob ihre Miete nach den geltenden gesetzlichen Regelungen zu hoch ist. Wird die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20% überschritten, handelt es sich vermutlich um eine unzulässige Mietpreisüberhöhung. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeldern belangt werden. Bei einer Überschreitung des Mietspiegels um mehr als 50% liegt sogar ein Verdacht auf eine Straftat nach § 291 StGB vor. Bis Ende Juli wurden in Leipzig 1130 solcher Verdachtsfälle über die App registriert.  

Viele Städte haben seitdem begonnen, die Fälle systematisch zu erfassen und zu prüfen. Zuletzt wurde in Berlin ein Bußgeld von 26.000 Euro erlassen, nachdem eine Vermieterin jahrelang eine Miete kassiert hatte, die 190% über dem Mietspiegel liegt.

Auch in Leipzig hat die Stadtverwaltung ein Verfahren aufgesetzt und ein eigenes Meldeformular auf der Homepage eingerichtet. Im Mai wurde diesbezüglich im Stadtrat der Antrag VIII-A-00603-NF-05 von den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und SPD beschlossen. Inzwischen ist ein halbes Jahr vergangen seitdem im Amt für soziale Wohnhilfen eine Stelle für die Bearbeitung der Verdachtsfälle eingerichtet wurde. 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie viele Verdachtsfälle wurden bisher bei der Stadt gemeldet?
  2. In wie vielen Fällen liegt die Miete vermutlich höher als 50% über dem Mietspiegel? (bitte stadtweit und je Stadtbezirk angeben)
  3. Wie viele Beratungen von Mieter*innen und Vermieter*innen wurden bisher mit welchem Ergebnis durchgeführt? Werden Mieter*innen über den Stand ihrer Fälle informiert?
  4. Wie läuft die Prüfung der Fälle ab? Wie lange dauert es ca. bis zur finalen Weitergabe?
  5. Wie viele Fälle wurden bisher an die a) Bußgeldbehörde und b) Staatsanwaltschaft weitergeleitet?
  6. Wann ist mit den ersten Entscheidungen zu rechnen?
  7. Wie viel Arbeitszeit wird (wöchentlich oder monatlich) für die Arbeit in diesem Bereich aufgewendet (inklusive Interkommunaler Austausche, Netzwerkarbeit etc.)?

Antwort

1. Wie viele Verdachtsfälle wurden bisher bei der Stadt gemeldet?

Bis zum 29.10.2025 wurden 424 Meldungen über das Online-Meldeformular der Stadt Leipzig erfasst.

2. In wie vielen Fällen liegt die Miete vermutlich höher als 50% über dem Mietspiegel? (bitte stadtweit und je Stadtbezirk angeben)

Bei 123 Meldungen wurde eine Vorprüfung durchgeführt. In 27 Fällen wurde eine Mietpreisüberhöhung von mehr als 50 % festgestellt. Die abschließende Beurteilung erfolgt nach der Vor-Ort-Besichtigung und der Beweisaufnahme. Bisher wurden 20 Vor-Ort-Besichtigungen mit Zeugenvernehmungen durchgeführt. Davon liegt aktuell in 10 Fällen eine Mietpreisüberhöhung von mehr als 50% vor. Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht der bisherigen Meldungen:

StadtbezirkGesamt eingegangene MeldungenFälle mit erledigter Vor-Ort-Besichtigung und Zeugen-vernehmungDavon Fälle mit mehr als 50% Übersteigung der ortsüblichen Vergleichsmiete
Mitte5933
Nordost2021
Ost7642
Südost5732
Süd7741
Südwest4910
West100
Alt-West4821
Nordwest1000
Nord2710
Gesamt4242010

3. Wie viele Beratungen von Mieter*innen und Vermieter*innen wurden bisher mit welchem Ergebnis durchgeführt? Werden Mieter*innen über den Stand ihrer Fälle informiert?

Beratungen von Mieter/-innen, die über die erforderlichen Arbeitsprozesse im Rahmen der Prüfung hinausgehen, werden nicht erfasst. Alle Meldenden werden über den Eingang der Meldung und die zu erwartende Bearbeitungszeit informiert.

4. Wie läuft die Prüfung der Fälle ab? Wie lange dauert es ca. bis zur finalen Weitergabe?

Nach Eingang der Meldung werden durch das Sozialamt folgende Arbeitsschritte durchgeführt:

  • Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität
  • Abforderung fehlender Unterlagen
  • Prüfung des Vorverdachts, Vor-Ort-Termin: Zeugenvernehmung, Vermessung der Wohnung, Dokumentation der Ausstattungsmerkmale entsprechend der jeweils gültigen Mietspiegel, Foto-Dokumentation, Sachverhaltsermittlung
  • Anfertigung Grundriss
  • Erstellung des Prüfberichtes und Mehrerlösberechnung

Die Gesamtarbeitszeit je Fall beträgt ca. 18 Stunden, anschließend erfolgt die Übermittlung an die Bußgeldbehörde.

5. Wie viele Fälle wurden bisher an die a) Bußgeldbehörde und b) Staatsanwaltschaft weitergeleitet?

Bislang wurde ein Fall der Bußgeldbehörde übergeben. Da es sich hierbei um einen Fall handelt, der den Straftatbestand erfüllt, erfolgt im nächsten Schritt die Weitergabe an die Staatsanwaltschaft.

6. Wann ist mit den ersten Entscheidungen zu rechnen?

Dazu kann keine Einschätzung getroffen werden.

7. Wie viel Arbeitszeit wird (wöchentlich oder monatlich) für die Arbeit in diesem Bereich aufgewendet (inklusive Interkommunaler Austausche, Netzwerkarbeit etc.)?

Für die Bearbeitung steht aktuell ein Vollzeitäquivalent zur Verfügung.