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VIII-F-01930 Baulicher Zustand von nicht genutzten städtischen Objekten aus Kitaschließungen

Fraktion Die Linke

Im Verwaltungsstandpunkt zum Antrag der Fraktion Die Linke (VIII-A-01406) – Kitaschließungen verhindern – ist u.a. beschrieben, dass bisherige Schließungen vor allem aufgrund von baulichen Mängeln erfolgten.

Wir fragen daher:

  1. Wie viele Objekte befinden sich im Eigentum der Stadt, die mit einer Kitanutzung verbunden waren?
  2. In welchem Zustand befinden sich diese Objekte? (Wir bitten um Darstellung entsprechend der Kitabaustrategie samt Fortschreibungen (VII-DS-07361-DS-02-NF-02)
  3. Wie hoch sind die im Haushaltsplan jährlich veranschlagten Aufwendungen zur Sicherung und Instandhaltung dieser Objekte?
  4. Welche dieser Objekte sind zur Zwischen- bzw. Nachnutzung bisher vorgesehen?

Antwort

1. Wie viele Objekte befinden sich im Eigentum der Stadt, die mit einer Kitanutzung verbunden waren?

Im Eigentum der Stadt befinden sich derzeit insgesamt 18 Objekte, die mit einer Kitanutzung verbunden waren und in den vergangenen Jahren geschlossen wurden. Davon wurden durch das Amt für Jugend und Familie bisher sieben Objekte an das Liegenschaftsamt übergeben. Diese sind bislang noch nicht veräußert oder anderweitig verwertet worden.

2. In welchem Zustand befinden sich diese Objekte? (Wir bitten um Darstellung ent-sprechend der Kitabaustrategie samt Fortschreibungen (VII-DS-07361-DS-02-NF-02)

In der Kitabaustrategie VII-DS-07361-DS-02-NF-02 wurde unter Abschnitt 2.1 - Struktur und Strategie – der Sanierungsstand der gesamten kommunalen Gebäude mit Kitanutzung dargestellt. Es wurde dargelegt, das von 132 Gebäuden in Summe 48 saniert oder neu gebaut worden sind.

Von den 18 Objekten die mit einer Kitanutzung verbunden waren und leer stehen, befinden sich 12 gemäß der Darstellung der Kitabaustrategie (Abschnitt 2.1 „Struktur und Strategie“ VII-DS-07361-DS-02-NF-02, Diagramm) in einem baulich schlechten unsanierten Zustand. An sechs Einrichtungen wurden in den vergangenen 20 Jahren Einzelmaßnahmen, vorrangig an der Gebäudehülle, durchgeführt. Diese sind in der Kitabaustrategie als teilsaniert kategorisiert.

Bei den sieben bereits an das Liegenschaftsamt übergebenen Objekten handelt es sich sowohl um denkmalgeschützte als auch nicht denkmalgeschützte Objekte. Sie befinden sich durchweg in einem unsanierten Zustand. Die Bausubstanz ist stark instandsetzungs- und modernisierungsbedürftig. Dach und Fach sind altersbedingt in einem reparaturbedürftigen Zustand; häufig tritt eindringende Feuchtigkeit im Bereich von Dachflächen, Gauben sowie im Sockelbereich auf. In mehreren Gebäuden wurde Pilz- und Hausschwammbefall festgestellt, insbesondere in feuchtegeschädigten Holzbauteilen. Zusätzlich liegt Schadinsektenbefall vor, der die Tragfähigkeit von Holzkonstruktionen weiter beeinträchtigt und eine fachgerechte Sanierung zwingend erforderlich macht. Die technische Ausstattung ist in der Regel veraltet: Elektro-, Heizungs- und Sanitärinstallationen entsprechen nicht den heutigen Standards und weisen teilweise sicherheitsrelevante Mängel auf. In den Innenräumen sind Tapeten und Anstriche stark abgegriffen, Feuchtigkeitsschäden finden sich insbesondere in Bädern und Küchen. Die Dielenböden sind vielfach beschädigt, Trittschall- und Wärmedämmung sind unzureichend. Holzbalkendecken zeigen altersbedingte Verformungen, wodurch die Traglasten eingeschränkt sind. Die Raumaufteilung entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen und ist nur eingeschränkt nutzbar. Darüber hinaus fehlt es vollständig an Barrierefreiheit, was eine zeitgemäße Nutzung zusätzlich erschwert.

3. Wie hoch sind die im Haushaltsplan jährlich veranschlagten Aufwendungen zur Sicherung und Instandhaltung dieser Objekte?

Derzeit gibt es kein gesondertes Budget für die Sicherung und Instandhaltung leergezogener Objekte. Die benötigen Mittel werden aus dem Haushalt des Amts für Jugend und Familie beglichen. Für Objekte, die an das Liegenschaftsamt übergeben wurden, ist das Liegenschaftsamt zuständig.

Die jährlich veranschlagten Aufwendungen zur Sicherung und Instandhaltung der Objekte variieren je nach Objektgröße, Zustand und dem Grad der Außerbetriebnahme. Sie liegen insgesamt zwischen etwa 7.000 € und 20.000 € pro Objekt und Jahr.

Je länger ein Objekt leer steht und je schlechter sein baulicher Zustand ist, desto höher fallen die laufenden Sicherungskosten aus.

Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

A) Bewirtschaftungskosten (abhängig von der Objektgröße):

  • Grün- und Freiflächenpflege (abhängig von Fläche und Baumbestand): 1.000 – 2.000 € / Jahr

  • Straßenreinigung (gemäß Straßenreinigungssatzung, abhängig von Straßenlänge): 1.000 – 2.000 € / Jahr

  • Leerstandsbetreuung (abhängig von Medien- und Betreuungsaufwand durch das Amt für Schule oder dem Liegenschaftsamt): 3.000 – 10.000 € / Jahr

  • Betreuung mobiler EMA (abhängig von Interventionsfahrten, sofern durch das Amt für Schule gewünscht): 500 – 1.500 € / Jahr

B) Unterhaltungskosten (abhängig vom Grad der Außerbetriebnahme):
Zeitweise Außerbetriebnahme mit Erhalt der Gebäudesubstanz (schnelle Reaktivierung möglich):

  • Erhaltung technischer Anlagen im abgesenkten Betrieb: 1.000 – 3.000 € / Jahr

  • Baulicher Schutz (z. B. Verschluss von Fenstern im Erdgeschoss) nach Aufwand

  • Instandsetzung von Vandalismusschäden nach Aufwand

  • Medienversorgung: ca. 40 % der Vollnutzungskosten

Außerbetriebnahme mit Medientrennung (Abriss oder größere Sanierung vorgesehen):

  • Außerbetriebnahme der Medien und Entleerung: einmalig 3.000 – 5.000 €

  • Baulicher Schutz und Instandsetzung von Vandalismusschäden nach Aufwand

  • Wiederinbetriebnahme: höherer Aufwand, regelmäßig im Rahmen einer Baumaßnahme erforderlich

     

    4. Welche dieser Objekte sind zur Zwischen- bzw. Nachnutzung bisher vorgesehen?

Alle Gebäude, die durch Schließung einer Kita zur Nachnutzung zur Verfügung stehen, werden amtsintern nach Bedarfen der einzelnen Leistungsbereiche geprüft.

Diese Leistungsbereiche sind:

  • HzE,

  • Kinder- und Jugendarbeit,

  • Streetwork,

  • Erziehungs- und Familienberatung und

  • Sonstiges

Unter „Sonstiges“ fallen alle anderen Angebote und Maßnahmen zur Sicherung der Flächen für soziale Infrastruktur im Kontext von Kinder- und Jugendhilfe.

Aktuell befinden sich die nachfolgend aufgeführten Objekte in Prüfung einer Nachnutzung:

ObjektLeistungsbereich einer Prüfung
Neue Leipziger Straße 37aHzE
Schönbachstraße 63Lager, Sonstiges
Köhlerstraße 7Sonstiges

Für die Liegenschaft Koehlerstraße 7 strebt das Liegenschaftsamt eine Wiederinbetriebnahme in Zusammenarbeit mit dem Eigenbetrieb St. Georg an. Geplant ist die Etablierung eines sozialen Angebots, das sich gezielt an bereits im Quartier ansässige Bevölkerungsgruppen richtet. Für die geplante Umnutzung wird derzeit eine Baugenehmigung beantragt. Nach Abschluss der erforderlichen Umbaumaßnahmen soll die Nutzung im ersten Quartal 2026 aufgenommen werden.

Zwei ehemalige Kindertagesstätten werden zurzeit als Lager genutzt. Es handelt sich um die Objekte Tarostraße 7 und Neue Leipziger Straße 37-37a.

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