VIII-DF-01912 Verwendung des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität – Wie verwendet die Stadt Leipzig die Mittel?
Die Sächsische Staatsregierung und die Kommunalen Spitzenverbände haben eine Vereinbarung zur Verteilung der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität geschlossen. Danach sollen 1.741,7 Mio. EUR zur Stärkung der kommunalen Investitionskraft an die Kommunen fließen, weitere 1.088,6 Mio. EUR sollen zu 45 Prozent für Kommunalen Straßenbau einschließlich Ingenieurbauwerke, 45 Prozent für Kommunaler Schulhausbau und 10 Prozent für Kommunalen Krankenhausbau weitgehend über bestehende Fachförderprogramme ausgereicht werden.
Wir fragen den Oberbürgermeister:
- Wie viele Mittel kommen gemäß Vereinbarung wann nach Leipzig?
- Welchen Plan verfolgt die Stadt zur Bewirtschaftung der Mittel und für welche Investitionsmaßnahmen?
- Wie wird der Oberbürgermeister jeweils rechtzeitig den Stadtrat in die Entscheidungen zur Anmeldung von Maßnahmen bzw. zur Mittelzuweisung einbeziehen?
Antwort
Zum gesamten Themenkreis Sondervermögen Bund (Sachsenfonds) stehen diverse Abstimmungen innerhalb der Verwaltung an. Die konkreten Fördersummen sowie Verwendungskriterien sind im Detail noch nicht bekannt und lassen daher noch keine abschließend belastbaren Aussagen zu. Parallel hat verwaltungsintern bereits der Prozess zur Vorbereitung der Haushaltsplanung 2027/2028 begonnen, dies insbesondere unter Berücksichtigung der Auflagen der Landesdirektion zur Genehmigung des Haushaltes 2025/2026.
Der erweiterte Fachausschuss Finanzen sowie der Ältestenrat werden fortlaufend über die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Sondervermögen Bund informiert und in die weiteren Überlegungen eingebunden. Nach Vorliegen belastbarer Fördersummen erfolgt schnellstmöglich eine Information.
Zur weiteren Hintergrundinformation wird auch auf folgende Verwaltungsstandpunkte hingewiesen: VIII-A-01798-VSP-01 und VIII-A-01773-VSP-01.
