VIII-F-01908 Armutsschwelle und Armutslücke in Leipzig
Die aktuelle Studie des Paritätischen Gesamtverbandes zur sozialen Lage von Menschen im Bürgergeld unter dem Titel „Bürgergeld im Realitätstest: Materielle Entbehrung und wachsende Armutslücke“ zeigt das erschreckende Ausmaß materieller Entbehrung: Fast jeder Fünfte hat kein zweites Paar Schuhe. Jeder Dritte kann sich keine vollwertige Mahlzeit jeden zweiten Tag leisten. Mehr als die Hälfte kann kaputte Möbel nicht ersetzen. Dies geschieht trotz Tafeln und Sozialkaufhäusern – und das alles, während die Bundesregierung stärkere Sanktionen für Leistungsberechtige plant.
Die Hälfte aller Menschen im Bürgergeld lebt 2024 laut der Studie in materieller Entbehrung – ein dramatisch höherer Wert als bei Menschen ohne Bürgergeld-Bezug, wo dies nur auf 8,9 Prozent zutrifft. Die konkreten Auswirkungen zeigen, was dies im Alltag bedeutet: 86,6 Prozent können keine unerwarteten Ausgaben von 1.250 Euro finanzieren. Mehr als die Hälfte, nämlich 55,4 Prozent, kann kaputte Möbel nicht ersetzen. Fast ein Drittel kann nicht mal gelegentlich, also einmal im Monat, mit Bekannten essen oder trinken gehen. Fast jeder Fünfte hat Zahlungsrückstände bei Miete, Strom oder Heizung. Besonders alarmierend ist, dass 30,8 Prozent sich nicht mal jeden zweiten Tag eine vollwertige Mahlzeit leisten können – und 17,2 Prozent haben kein zweites Paar Schuhe.
Die statistischen Daten untermauern die dramatische Lage: Menschen im Bürgergeld leben deutlich unter der Armutsgrenze von 1.381 Euro monatlich – ihnen fehlen dazu im Schnitt fast 500 Euro jeden Monat. Die Differenz zwischen dem, was jemand bekommt und der Armutsgrenze ist die sogenannte Armutslücke. Diese Armutslücke ist in den vergangenen Jahren drastisch angewachsen. Sie betrug bei Alleinlebenden 2010 noch 308 Euro. 2023 stieg sie auf 474 Euro.
Selbst die deutlichen Erhöhungen der Regelbedarfe in den Jahren 2023 und 2024 konnten diese Entwicklung nicht stoppen. Das Bürgergeld entspricht damit nur etwa 40 Prozent des mittleren Einkommens in Deutschland. Die Leistungsberechtigten wurden von der wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt: Während die Nettoeinkommen anderer Haushalte preisbereinigt um ein Drittel anstiegen, stagnieren die Regelbedarfe seit 30 Jahren auf dem Niveau von 1995.
Die Analyse zeigt: Die zweifachen Erhöhungen der Regelbedarfe 2023 und 2024 um jeweils über 10 Prozent haben zu keinem nennenswerten Rückgang der materiellen Entbehrung geführt. Diese Anpassungen kompensierten lediglich Kaufkraftverluste durch die Inflation. Eine strukturelle Verbesserung der defizitären Lebenslage wurde nicht erreicht. Die geplanten Nullrunden in den Jahren 2025 und 2026 werden die Lebenslage der Leistungsberechtigten weiter spürbar verschlechtern und die Armutslücke erneut vergrößern.
Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die Grundsicherungsleistungen ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag, ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern, nicht gerecht werden. Eine strukturelle und dauerhafte Erhöhung der Regelbedarfe ist laut dem Paritätischen Wohlfahrtsverband dringend geboten, um Armut wirksam zu bekämpfen und soziale Ungleichheit zu reduzieren.
Fragen an den Oberbürgermeister:
- Wie viele Menschen in Leipzig leben derzeit unter der offiziellen Armutsschwelle, die aktuell 1.381 Euro beträgt? (Bitte nach den einzelnen Betroffenengruppen aufschlüsseln.)
- Wie hoch sind die erhaltenen Leistungen je Betroffenem dieser Bevölkerungsgruppe durchschnittlich und wie hoch ist die daraus resultierende Armutslücke? (Bitte erneut nach den jeweiligen Betroffenengruppen aufschlüsseln.)
- Wie haben sich die Zahlen der unterhalb der Armutsschwelle lebenden Einwohnerinnen und Einwohner bzw. hinsichtlich der Armutslücke in Leipzig seit 2020 entwickelt? (Bitte aufstellen nach Jahren, Armutsschwelle und Armutslücke.)
- Wie viele Betroffene zu Fragen 1 und 3 waren im Sozialleistungsbezug und sind zugleich einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen oder waren im Rentenbezug? (Bitte aufstellen gemäß Antworten zu Fragen 1 und 3.)
