VIII-F-01902 Jahrtausendfeld retten? Einzäunung der GESA-Fläche
In ihrer Antwort auf eine entsprechende Anfrage der Bürgerinitiative „Jahrtausendfeld retten“ zur Zukunft der GESA-Fläche hat die GESA (Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH) als ein Tochterunternehmen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BimA) mit der ausdrücklichen Bitte, „die nachfolgende Sachinformation an ein möglichst breites Publikum weiterzugeben“ am 13. Oktober 2025 folgendes mitgeteilt:
„Sämtliche Gebäude wurden im Jahre 2006 von unserer Voreigentümerin zurückgebaut. In Abstimmung mit dem Umweltamt wurde seinerseits der altlastenbehaftete Bereich mit einer Folie abgedeckt und mittels der Aufbringung von Erdreich abgesichert. Gleichfalls erfolgte eine Einfriedung der Liegenschaft, die allerdings in der Folgezeit wiederholt durch Vandalismus zerstört wurde. Auf der Liegenschaft sind ausweislich späterhin durchgeführter Prüfungsmaßnahmen gemäß Aktenlage Fundamentreste und Hohlräume verblieben.
In der letzten Woche hat uns gegenüber das Ordnungsamt der Stadt Leipzig die Einbeziehung der Liegenschaft zum Zwecke einer Kundgebung in Ausübung des landesgesetzlichen Versammlungsrechts angezeigt. Dabei wurde eine Teilnehmerzahl von ca. 150 Personen angekündigt. Angesichts dieser Ankündigung wurde unsererseits die Einfriedung der Liegenschaft wiederhergestellt, da eine punktuelle Überbelastung der Fläche und damit einhergehend eine Beschädigung der Abdeckfolie sowie eine Gefährdung der Kundgebungsteilnehmer nicht ausgeschlossen werden konnte. Die o. g. Ankündigung des Ordnungsamtes hat zu einem Überdenken der Situation der Liegenschaft mit dem Ergebnis geführt, dass die Gefahr einer derartiger punktuellen Überlastungen auch bei nicht auszuschließenden Spontanversammlungen, welcher Art auch immer, besteht, weshalb die Einfriedung, soweit nicht durch fortgesetzten Vandalismus faktisch ausgeschlossen, aufrecht zu erhalten ist. Wir beabsichtigen dieses Grundstück im nächsten Jahr zu verkaufen und werden als Grundstückseigentümer die Verkehrssicherheit durch eine Einfriedung weiterhin sicherstellen.“
Fragen an den Oberbürgermeister:
- Wurde die Stadtverwaltung bereits über die Verkaufsabsicht der GESA in Kenntnis gesetzt?
- Hat diese der Stadt ein Kaufangebot unterbreitet?
- Wenn ja, beabsichtigt die Stadt, die Fläche zu erwerben? Kann ein Vorkaufsrecht geltend gemacht werden?
- Welchen Einfluss hat der Verkauf auf das Bebauungsplanverfahren des B-Plans Nr. 475 Schulcampus Jahrtausendfeld?
Antwort
1. Wurde die Stadtverwaltung bereits über die Verkaufsabsicht der GESA in Kenntnis gesetzt?
Die Stadt Leipzig ist über die allgemeine Verkaufsabsicht der GESA hinsichtlich des Flurstück 775/2 in Leipzig-Lindenau informiert.
2. Hat diese der Stadt ein Kaufangebot unterbreitet?
Nein, ein konkretes Kaufangebot liegt der Stadt nicht vor.
3. Wenn ja, beabsichtigt die Stadt, die Fläche zu erwerben? Kann ein Vorkaufsrecht geltend gemacht werden?
Auf Grund der Haushaltslage der Stadt Leipzig ist ein Erwerb von Grundstücken, die nicht der infrastrukturellen Grundversorgung oder wirtschaftlichen Investition dienen, derzeit nicht darstellbar und haushaltsrechtlich unzulässig.
Nein, es gibt keine rechtliche Grundlage für die Ausübung eines Vorkaufsrechtes.
4. Welchen Einfluss hat der Verkauf auf das Bebauungsplanverfahren des B-Plans Nr. 475 Schulcampus Jahrtausendfeld?
Der bisherige Planungsprozess des B-Plan-Verfahrens sah die Entwicklung einer Gesamtlösung mit privatem Schulneubau und öffentlicher Grünanlage vor. Da sich die privaten Entwicklungsabsichten am Standort verändert haben, müssen die Ziele und die Weiterführung des B-Plan-Verfahrens überprüft werden. Sollte die GESA-Fläche verkauft werden, so sind die Entwicklungsabsichten des neuen Grundstückseigentümers in den weiteren Planungsprozess einzuziehen.
