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VIII-F-01900 Initiative handlungsfähiger Staat – Modellkommune Leipzig?

Fraktion Die Linke

Die „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“ (hier auf der Seite der Bundesregierung; Bericht hier) möchte einzelne Aufgaben bündeln. Der Verwaltungsstandpunkt VIII-A-01638-VSP-01 zum entsprechenden Antrag für eine Modellkommune Leipzig benennt die Verwaltung explizit die Bereiche Wohngeld, Elterngeld und Auszubildenden-Bafög und bezieht sich beim Prozess auf eine PD-Studie. Die Initiative führt zu Ausnahmeregelungen sowie zu Abweichungs- und Experimentierklauseln für die Verwaltung in eigener Personalhoheit aus und spricht davon, „andere Träger“ in die Aufgabenerfüllung mit einzubeziehen. Die Initiative zielt u. a. auf die Vereinfachung und Beschleunigung der Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Bürgerinnen und Bürger sowie die örtliche Wirtschaft.

Wir fragen den Oberbürgermeister:

  1. Welche Aufgaben verbleiben nach Einschätzung der Verwaltung nach Umsetzung der Bündelung bei der Stadt Leipzig und welche werden dem Bund zugewiesen. Welche Kostenverteilung – Einzahlungen und Auszahlungen sind zu erwarten?
  2. Ist der Status als „Modellkommune“ der Initiative nach Einschätzung der Verwaltung mit der Gewährung zusätzlicher finanzieller Mittel aus dem Bundes- oder Landeshaushalt verbunden?
  3. Welche „anderen“ bzw. externen Träger können nach Ansicht der Verwaltung in die Aufgabenerfüllung einbezogen werden und bedeutet dies konkret die zusätzliche Einbeziehung von Unternehmen aus der Privatwirtschaft?
  4. Welche Genehmigungsverfahren können nach Ansicht der Verwaltung konkret beschleunigt und digitalisiert werden?
  5. Welche konkreten Möglichkeiten der Abweichung von Landes- und Bundesrecht jetzt oder in Zukunft für die Stadt Leipzig zur Umsetzung einer effizienteren Verwaltung im Sinne der Initiative und der Handlungsempfehlungen eröffnen sich mit dem Status der Modellkommune und für welche Bereiche und welche rechtlichen Anspruchsgrundlagen kommen dafür in Betracht?
  6. Wann wird die PD-Studie (hier nur als Ablauf mit Zeitplan auffindbar) mit Ergebnissen erwartet und welche Fachvertreterinnen und -vertreter mit welchem Auftrag, welcher Zielstellung und Expertise  haben sich in die Erstellung der Studie eingebracht?

Antwort

1. Welche Aufgaben verbleiben nach Einschätzung der Verwaltung nach Umsetzung der Bündelung bei der Stadt Leipzig und welche werden dem Bund zugewiesen. Welche Kostenverteilung – Einzahlungen und Auszahlungen sind zu erwarten?

  • Grundsätzlich geht es um eine Aufgabenneuordnung, d.h. das Zuständigkeiten für den Vollzug neu geregelt werden sollen, um die Möglichkeiten der Digitalisierung besser zu nutzen.
  • Im Fokus stehen Leistungen, die in der Gesetzgebungsverantwortung des Bundes (oder der Länder) stehen, die Kommunen auf Weisung ausführen, also kaum oder kein lokaler Gestaltungsspielraum besteht und wo kaum oder kein Ermessen ausgeführt wird.
  • Doppelzuständigkeiten sind auszuschließen, daher gilt die Forderung ganz oder gar nicht. Aufgaben müssen komplett gebündelt werden, sonst weiß der Bürger nicht mehr wer zuständig ist.
  • Da die zu bündelnden Leistungen noch nicht feststehen, kann es auch noch keine Übersicht der personellen und finanziellen Änderungen geben.

2. Ist der Status als „Modellkommune“ der Initiative nach Einschätzung der Verwaltung mit der Gewährung zusätzlicher finanzieller Mittel aus dem Bundes- oder Landeshaushalt verbunden?

  • Für das Thema „Modellkommune“ gibt es aktuell weder formale Bewerbungsverfahren noch Festlegungen für finanzielle Mittelbereitstellungen. Aktuell laufen einzelne Interessenbekundungsverfahren sowie individuelle Vereinbarungen zwischen Ländern und Kommunen und dem BMDS.

3. Welche „anderen“ bzw. externen Träger können nach Ansicht der Verwaltung in die Aufgabenerfüllung einbezogen werden und bedeutet dies konkret die zusätzliche Einbeziehung von Unternehmen aus der Privatwirtschaft?

  • Hierzu gibt es aktuell keine konkreten Vorstellungen, da noch keine konkreten Leistungen durch den Bund festgelegt sind, die für eine Bündelung in Frage kommen.

4. Welche Genehmigungsverfahren können nach Ansicht der Verwaltung konkret beschleunigt und digitalisiert werden?

  • Durch den konsequenten Einsatz von KI könnten viele Antragsverfahren, die heute noch papierhaft laufen, für die Sachbearbeitung vereinfacht werden (z.B. durch eine automatische Postsortierung nach dem Scannen und einer automatischen Vollständigkeitsprüfung). Die automatische Postsortierung kommt bei der Ausländerbehörde bereits erfolgreich zum Einsatz, weitere Einsatzbereiche sind geplant.

5. Welche konkreten Möglichkeiten der Abweichung von Landes- und Bundesrecht jetzt oder in Zukunft für die Stadt Leipzig zur Umsetzung einer effizienteren Verwaltung im Sinne der Initiative und der Handlungsempfehlungen eröffnen sich mit dem Status der Modellkommune und für welche Bereiche und welche rechtlichen Anspruchsgrundlagen kommen dafür in Betracht?

  • Die Initiative für einen handlungsfähigen Staat empfiehlt die Einrichtung von Experimentierräumen. Hierzu sind noch genauere Informationen bzw. gesetzliche Regelungen notwendig.

6. Wann wird die PD-Studie mit Ergebnissen erwartet und welche Fachvertreterinnen und -vertreter mit welchem Auftrag, welcher Zielstellung und Expertise haben sich in die Erstellung der Studie eingebracht?

  • Die Ergebnisse der PD Studie „Aufgabenbündelung Prioritäten und Einstiegspunkte“ sind für Ende November 2025 angekündigt.
  • Die Stadt Leipzig hat sich im Rahmen von Interviews an diesen Themenkomplexen beteiligt: Wohngeld, Aufenthaltsbeendigung, BaföG sowie über die Initiative (Neu-) Start KfZ gemeinsam mit der Stadt Dresden zum Thema Bündelung KfZ-Zulassung
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