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VIII-F-01893 Verluste und Schäden an Gräbern auf den Leipziger kommunalen Friedhöfen durch Kunst- und Metalldiebstähle

Dr. Volker Külow

In den letzten Jahren hat Kunstraub im öffentliche Raum leider auch in Leipzig zugenommen.

Die Leipziger Polizei führt derartige Fälle unter dem Stichwort „Buntmetalldiebstahl“.

Zuletzt machten der Diebstahl der Clara-Zetkin-Büste auf dem Gelände des Gymnasiums „Schule am Palmengarten“ und der Diebstahl eines ca. zwei Meter hohen Grabkreuzes auf dem Südfriedhof medial Schlagzeilen.

Folgende Fragen an den Oberbürgermeister:

  1. Wie viele registrierte Fälle von Verlusten und Schäden an Gräbern auf den sieben kommunalen Friedhöfen der Stadt Leipzig hat es seit 2020 durch Kunst- bzw. Buntmetalldiebstähle gegeben? (bitte nach Jahren und den einzelnen Friedhöfen sowie – soweit bekannt - mit der ungefähren Schadenssumme auflisten)?
  2. Welche Fälle von Verlusten und Schäden hat es dabei insbesondere an historischen Friedhofsanlagen mit kunsthistorisch oder stadtgeschichtlich bedeutsamen Grabmälern gegeben (bitte konkret auflisten)?
  3. Sind der Verwaltung Fälle bekannt, wo die entsprechenden Diebstähle durch die Polizei aufgeklärt und die Täter festgestellt sowie das geraubte Kulturgut wieder aufgefunden werden konnten?
  4. Gab bzw. gibt es spezielle Maßnahmen seitens der Verwaltung, um auf den kommunalen Friedhöfen das Risiko derartiger Diebstähle zu verringern? Werden darüber hinaus Möglichkeiten gesehen, den Buntmetallhandel strenger zu kontrollieren? Wenn ja welche und wie werden diese ggf. ergriffen?

Antwort

Frage 1) Wie viele registrierte Fälle von Verlusten und Schäden an Gräbern auf den sieben kommunalen Friedhöfen der Stadt Leipzig hat es seit 2020 durch Kunst- bzw. Buntmetalldiebstähle gegeben? (bitte nach Jahren und den einzelnen Friedhöfen sowie – soweit bekannt - mit der ungefähren Schadenssumme auflisten)?

Eine zentrale Auflistung mit dokumentierten Verlusten und Schäden an Gräbern existiert nicht.

Wenn Auffälligkeiten bei Grabmalen im Verantwortungsbereich der Nutzungsberechtigen bekannt werden, erfolgt eine schriftliche Benachrichtigung mit dem Hinweis zum Stellen einer Strafanzeige bei der Polizei. Inwieweit dies erfolgt, ist der Abteilung Friedhöfe nicht bekannt.

Wenn Auffälligkeiten bei Grabmalen im Verantwortungsbereich der Abteilung Friedhöfe bekannt werden, werden diese im amtsinternen Fachprogramm entsprechend dokumentiert und bei der Polizei zur Anzeige gebracht.

Frage 2) Welche Fälle von Verlusten und Schäden hat es dabei insbesondere an historischen Friedhofsanlagen mit kunsthistorisch oder stadtgeschichtlich bedeutsamen Grabmälern gegeben (bitte konkret auflisten)?

Auf Grund der fehlenden Auflistung (Frage 1) ist eine Aussage hier nicht möglich. Bekannte besondere Vorkommnisse werden im amtsinternen Fachprogramm hinterlegt, eine automatisierte Auswertung hierzu ist nicht möglich.

Frage 3) Sind der Verwaltung Fälle bekannt, wo die entsprechenden Diebstähle durch die Polizei aufgeklärt und die Täter festgestellt sowie das geraubte Kulturgut wieder aufgefunden werden konnten? 

Die Aufklärungsquote der Polizei ist der Abteilung Friedhöfe nicht bekannt. Erfahrungsgemäß erfolgt eine Anzeige gegen unbekannt und wird im späteren Verlauf eingestellt.

Im Falle eines Fundes entwendeter Gegenstände erfolgt eine Abfrage durch die Polizei an die Abteilung Friedhöfe, ob das Fundstück der Abteilung Friedhöfe zuzuordnen ist. Eine Rückführung wird entsprechend eingeleitet. Dies erfolgte bisher lediglich zweimal im vergangenen Zeitraum.

Frage 4) Gab bzw. gibt es spezielle Maßnahmen seitens der Verwaltung, um auf den kommunalen Friedhöfen das Risiko derartiger Diebstähle zu verringern? Werden darüber hinaus Möglichkeiten gesehen, den Buntmetallhandel strenger zu kontrollieren? Wenn ja welche und wie werden diese ggf. ergriffen?

Unregelmäßigkeiten auf Friedhöfen, auch im Hinblick auf Verlusten und Schäden an Gräbern, werden durch die Mitarbeitenden der Abteilung Friedhöfe während der Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeiten mitgeteilt.

Zusätzlich wird jährlich eine Kooperation mit dem Kommunalen Eigenbetrieb Engelsdorf (KEE) im Rahmen einer Maßnahme der Agentur für Arbeit zur Begehung (hier v. a. des 78 Hektar großen Südfriedhof Leipzig) vereinbart.

In der Vergangenheit erfolgten Verluste und Schäden an Grabmalen überwiegend außerhalb der Dienstzeiten. Mit dem externen beauftragten Wachschutzunternehmen wurde vereinbart, dass eine Patrouille über das Gelände vor der jeweiligen Schließung erfolgt.

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