VIII-F-01883 Stellenplanzahlen, Umlenkungen/Stellenwandlungen, Stellensperren, Stellenstreichungen – Entwicklung des Personalbestandes im Ergebnis der Haushaltsbeschlüsse
Nachfrage zu VIII-F-01317, VIII-HP-10289-NF-03, VIII-Ifo-00167, VIII-Ifo-00167-NF-01 und VIII-Ifo-00167-NF-02
In Beantwortung der Anfrage VIII-F-01317 „Soll-/Ist-Stellenbesetzung der Stadtverwaltung, Eigenbetriebe und Einrichtungen zum 1. Januar 2025 (Aktualisierung zu VII-F-07850, VII-F-08826, VII-F-10138, VIII-F-00113, VIII-F-01203 sowie Nachfrage zu Informationsvorlage VII-Ifo-10421)“ weist der Oberbürgermeister zum Juni 2024 ein VzÄ-Soll von 8.738,45, zum Januar 2025 ein VzÄ-Soll von 8.577,16 in der Stadtverwaltung aus.
Mit dem Beschluss zum Antrag VIII-HP-10289-NF-03 „Bürgernahe Dienstleistungen stärken, Leistungsfähigkeit der Verwaltung sichern und Nachhaltigkeit im Stellenplan schaffen!“ hat der Stadtrat als Zielzahl für die Stellenplanung 2027/2028 ein Stellenminus von 500 VzÄ imVergleich zum Stellenplan zum 31.12.2024 beschlossen. Darüber hinaus hatte der Stadtrat mit dem Beschluss festgelegt, dass für die Zeit der beauftragten Aufgaben- und Organisationsuntersuchung die in 2024 ausgebrachte Besetzungssperre von 100 VzÄ sowie die im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2025/2026 zusätzlich ausgebrachten Besetzungssperren über weitere 100 VzÄ bestehen bleiben sowie die „durch den Oberbürgermeister und die Dezernate erarbeitete Umlenkung von 280 Stellen (VzÄ) in bürgernahe Servicedienstleistungen“ bestätigt werden.
Wir fragen den Oberbürgermeister:
- Wie stellt sich der durch den Stadtrat nicht geänderte Stellenplan 2024 in Fortschreibung mit Stand Juni 2024 (siehe Antwort zu VIII-F-01317) zum 31.12.2024 und zum 01.01.2025 dar? (Bitte aufstellen auf die Stadtverwaltung gesamt sowie die Dezernate und Fachämterämter / Referate in VzÄ gesamt, gesperrte VzÄ, Beschäftigte!)
- Nach welchem Verfahren erfolgt die Umlenkung der Stellen bzw. welche Stellen können hierfür herangezogen werden? Wurde diesbezüglich ein Stellenpool für Stellen eingerichtet, welche die betreffenden Organisationseinheiten im Rahmen der Stellenumlenkung zur Verfügung stellen?
- Wie stellt sich der mit dem Beschluss VIII-HP-10289-NF-03 verbundene Stellenabbaupfad von 500 VzÄ, beginnend mit der Ausbringung der ersten kw-Stellen/Stellenstreichungen gemäß VIII-Ifo-00167, VIII-Ifo-00167-NF-01 und VIII-Ifo-00167-NF-02, zum Stichtag 01.10.2025 dar?
- Wann wird das gestellte Stellenabbauziel von 500 VzÄ als Gesamt-Stellenabbau erreicht sein?
Antwort
1) Wie stellt sich der durch den Stadtrat nicht geänderte Stellenplan 2024 in Fortschreibung mit Stand Juni 2024 (siehe Antwort zu VIII-F-01317) zum 31.12.2024 und zum 01.01.2025 dar? (Bitte aufstellen auf die Stadtverwaltung gesamt sowie die Dezernate und Fachämterämter / Referate in VzÄ gesamt, gesperrte VzÄ, Beschäftigte!)
* berücksichtigt sind Angestellte und Beamte, die zum entsprechenden Monat in einem gültigen Arbeitsverhältnis mit der Stadtverwaltung Leipzig standen, unabhängig davon, ob sie sich gerade in einer Abwesenheit (z. B. Elternzeit) befinden oder nicht. Hier sind teilweise bereits erste Besetzungen aus internen Zuführungen aus der Stellenumlenkung (z.B. auf Basis von Organisationsuntersuchungen) enthalten.
Die Lücke zwischen Zuführung (130 Stellen) und Umwandlung (248 Stellen) ergibt sich u.a. daraus, dass zum jetzigen Zeitpunkt ca. 80 Stellen erst im Laufe 2026 zur Verfügung stehen und auch dann erst gewandelt werden können. Als Stand wurde der 20.10.2025 genommen, genau wie bei der Stellenwandlung.
2) Nach welchem Verfahren erfolgt die Umlenkung der Stellen bzw. welche Stellen können hierfür herangezogen werden? Wurde diesbezüglich ein Stellenpool für Stellen eingerichtet, welche die betreffenden Organisationseinheiten im Rahmen der Stellenumlenkung zur Verfügung stellen?
Alle unbefristet freien Stellen in den Dezernaten werden erfasst. Die Stellen, welche weitergeführt werden sollen, werden mit Begründung der Dezernate dem Oberbürgermeister zur Entscheidung vorgelegt. Die Realisierung der Umsetzung gestaltet sich differenziert. Insgesamt liegt zum heutigen Zeitpunkt der Zielerreichungsgrad bei 81%. Vier Dezernate haben das Umlenkungsziel erreicht, die anderen Dezernate liegen bei einem Erfüllungsgrad zwischen 50% und 80%.
3) Wie stellt sich der mit dem Beschluss VIII-HP-10289-NF-03 verbundene Stellenabbaupfad von 500 VzÄ, beginnend mit der Ausbringung der ersten kw-Stellen/ Stellenstreichungen gemäß VIII-Ifo-00167, VIII-Ifo-00167-NF-01 und VIII-Ifo-00167-NF-02, zum Stichtag 01.10.2025 dar?
Da zunächst die Stellenumlenkung abgeschlossen werden muss, findet aktuell noch kein Stellenabbau statt. Derzeit sind noch 19 Prozent offen. Der Abschluss des Umlenkungsprozesses wird bis Ende 2025 angestrebt.
4) Wann wird das gestellte Stellenabbauziel von 500 VzÄ als Gesamt-Stellenabbau erreicht sein?
Vor einem Stellenabbau im Zuge der Umsetzung des Beschlusses VIII-HP-10289-NF-03 muss zunächst die Stellenumlenkung abgeschlossen sein. Derzeit müssen noch ca. 57 VZÄ zur Umlenkung benannt werden. Die Stellenumlenkung soll bis Ende 2025 abgeschlossen sein. Einen genauen Terminplan für das gestellte Stellenabbauziel gibt es noch nicht. Der Stellenabbau wird in 2026 beginnen, wenn erste Ergebnisse der Steckbriefuntersuchungen im Rahmen des ASK vorliegen. Das konkrete Vorgehen wird in der Methodik zur Haushaltsplanaufstellung 2027/2028 beschrieben.
