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VIII-F-01881 Sanktionsquote im Jobcenter Leipzig 2024 und 2025 und voraussichtliche Höhe des Verwaltungs- und Eingliederungshaushaltes 2025

Fraktion Die Linke

Nachfrage und Aktualisierung zur Anfrage VIII-F-00302

Die Bundesregierung beabsichtigt eine erhebliche Verschärfung der Sanktionen im Bürgergeld bzw. in der avisierten „neuen Grundsicherung“, die wohl ab 1. Juli 2026 gelten sollen. Bürgergeld-Empfänger müssen z. B. bald mit höheren Strafen bei Ablehnung einer Arbeit rechnen. Dem Beschluss zufolge muss künftig mit einer 30-prozentigen Kürzung der Grundsicherung für drei Monate rechnen, wer eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme ohne triftigen Grund ablehnt. Das Gleiche soll in Fällen gelten, in denen Jobcenter-Termine ohne wichtigen Grund nicht wahrgenommen werden. Bei weiteren Verstößen soll die Leistung im Regelbetrag komplett und in speziellen Fällen sogar inklusive Miete komplett auf „Null“ abgesenkt werden.

In diesem Zusammenhang fragen wir den Oberbürgermeister:

  1. Wie hoch war die Anzahl der Sanktionen (nominell und relativ – Sanktionsquote) im Jobcenter Leipzig im Jahr 2024 und in den ersten drei Quartalen des Jahres 2025? (Bitte nach Art der Sanktion, Geschlecht und Alter und in der Systematik der Antwort zur Anfrage VIII-F-00302 aufstellen!
  2. Wie hoch sind die Mittel für den Verwaltungs- und Eingliederungshaushalt 2025?
  3. In welcher Höhe gab es Umschichtungen aus dem Eingliederungshaushalt in den Verwaltungshaushalt 2025 und wird sich der Oberbürgermeister dafür einsetzen, dass es künftig keine Umschichtung aus dem Eingliederungshaushalt in den Verwaltungshaushalt gibt?
  4. Wie hoch sind voraussichtlich – in Bezug zum Entwurf des Bundeshaushaltes 2026 – die Mittel für den Verwaltungs- und Eingliederungshaushalt 2026 beim Jobcenter Leipzig?
  5. Wie viele AGH-Plätze und Plätze nach dem Teilhabechancengesetz plant das Jobcenter Leipzig für das Jahr 2026?

Antwort

Frage 1) Wie hoch war die Anzahl der Sanktionen (nominell und relativ – Sanktionsquote) im Jobcenter Leipzig im Jahr 2024 und in den ersten drei Quartalen des Jahres 2025? (Bitte nach Art der Sanktion, Geschlecht und Alter und in der Systematik der Antwort zur Anfrage VIII-F-00302 aufstellen!

Im Zeitraum Januar 2024 bis Juni 2025 wurden monatlich im Durchschnitt 635 Leistungsminderungen beschieden. Damit bestanden Leistungsminderungen bei durchschnittlich 1,5 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.

In der Altersgruppe 15 - 24 Jahren betrug der Anteil im Durchschnitt 1,8 %, bei den 25 bis 50-jährigen 1,6 %, bei den über 50-jährigen 0,5 %.

Durchschnittlich 70 % der Leistungsminderungen wurden bei männlichen Leistungs-berechtigten festgestellt, dementsprechend ca. 30 % bei weiblichen Leistungsberechtigten.

Ein Großteil der Leistungsminderungen (durchschnittlich 89 %) entfällt auf Meldeversäumnisse (§ 32 SGB II).

Die Minderungen wegen Pflichtverletzungen (§ 31 SGB II) erfolgten vorwiegend aufgrund von:

  • Weigerung eine Arbeit, Ausbildung oder ein gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen oder fortzuführen und
  • Eintritt einer Sperrzeit nach dem SGB III.

Die detaillierten Zahlen können der Anlage entnommen werden.

Daten für den Zeitraum Juli bis September 2025 liegen noch nicht vor, da diese erst nach einer Wartezeit von drei Monaten in der Statistik veröffentlicht werden.

Frage 2) Wie hoch sind die Mittel für den Verwaltungs- und Eingliederungshaushalt 2025?

Bundesmittel 2025 für das Jobcenter Leipzig, Stadt:

  • Verwaltungshaushalt: 57.725.166,00 €

  • Eingliederungshaushalt: 46.907.487,00 €

Frage 3) In welcher Höhe gab es Umschichtungen aus dem Eingliederungshaushalt in den Verwaltungshaushalt 2025 und wird sich der Oberbürgermeister dafür einsetzen, dass es künftig keine Umschichtung aus dem Eingliederungshaushalt in den Verwaltungshaushalt gibt?

Laut letzter Revision des Verwaltungshaushaltes vom 23.09.2025 beträgt der aktuelle Umschichtungsbetrag voraussichtlich 8.913.532,84 €. Die Stadt wird sich weiter dafür einsetzen, Umschichtungen zu Lasten des Eingliederungstitels zu minimieren bzw. zu vermeiden. Die Handlungsfähigkeit des Jobcenters muss jedoch gewährleistet bleiben. Das von Bund zur Verfügung gestellte Budget setzt hier den Rahmen.

Frage 4) Wie hoch sind voraussichtlich – in Bezug zum Entwurf des Bundeshaushaltes 2026 – die Mittel für den Verwaltungs- und Eingliederungshaushalt 2026 beim Jobcenter Leipzig?

Bundesmittel 2026 für das Jobcenter Leipzig, Stadt belaufen sich laut Schätzwert-Angaben des BMAS vom 08.10.2025 auf:

  • Verwaltungshaushalt: 57.244.360,00 €

  • Eingliederungshaushalt: 47.994.460,00 €

Die Höhe der zweckgebundenen Haushaltsmittel 2026 für den Beschäftigungszuschuss sind noch nicht bekannt.

Frage 5) Wie viele AGH-Plätze und Plätze nach dem Teilhabechancengesetz plant das Jobcenter Leipzig für das Jahr 2026?

Aktuell läuft im Jobcenter Leipzig der Planungsprozess, somit sind derzeit dazu noch keine validen Aussagen möglich. Am 17.11.2025 informiert das Jobcenter Leipzig alle Stadtratsfraktionen im Rahmen eines Transparenztermins über die Eintrittsplanung 2026.

Anlage: Übersicht der Leistungsminderungen JC Leipzig

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