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VIII-F-01859 Stand der Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete im Bezug des Asylbewerberleistungsgesetzes

Fraktion Die Linke

Bereits vor über fünf Jahren beauftragte der Stadtrat die Verwaltung die elektronische Gesundheitskarte für Geflüchtete im Bezug des Asylbewerberleistungsgesetzes (§3) einzuführen. Mit der Veränderung des Asylbewerberleistungsgesetzes zum 27.02.2024 hat sich die Lage für den betroffenen Personenkreis insofern verschärft, als dass seitdem erst nach 36 statt 18 Monaten Analogleistungen, die denen des SGB II oder XII entsprechen, in Anspruch genommen werden können. Die Fragestellerin orientiert weiter auf eine kommunale Lösung für diese Frage, zumal die Landeshauptstadt Dresden die eGK schon 2020 eingeführt hat.

In der Antwort auf die Anfrage VIII-F-00411-AW-01 aus dem November 2024 heißt es „Die Stadt Leipzig befindet sich derzeit in Verhandlungen mit den Krankenkassen über den Abschluss einer Vereinbarung zur Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte nach dem Dresdner Modell.“

Wir fragen vor diesem Hintergrund:

  1. Wie ist der Stand der Verhandlungen, mit welchen Krankenkassen wurde mit welchem Ergebnis verhandelt?
  2. Wann wird dem Stadtrat die Entscheidung über das Verhandlungsergebnis vorgelegt werden?
  3. Wie viele Personen im Bezug des Asylbewerberleistungsgesetzes sind derzeit in Leipzig auf so genannte Behandlungsscheine für die medizinische Versorgung angewiesen? Welche Geltungsdauer haben die Behandlungsscheine und welche Ärzt*innen können damit aufgesucht werden?

Antwort

folgt bis 29. Oktober 

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