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VIII-F-01856 Anfrage zur Entwicklung des Wohngeldbezuges in Leipzig – Nachfrage und Aktualisierung zu VII-OB-08220

Fraktion Die Linke

Seit dem 1.1.2023 ist die Wohngeldreform in Kraft. Damit erweiterte sich der Kreis der Wohngeldberechtigten auch in Leipzig, außerdem erhöhte sich das Wohngeld weiter, auch um eine Heizkostenkomponente. In Leipzig wurde ein Zuwachs von rund 15.000 Wohngeldhaushalten auf insgesamt rund 21.350 Wohngeldhaushalte erwartet. Es drohten nichts desto trotz massive Verzögerungen bei der Bearbeitung der Wohngeldanträge.

Laut § 26a Wohngeldgesetz (WoGG) ist die Zahlung eines vorläufigen Wohngeldes möglich.

Die Mietentwicklung zeigt weiterhin nach oben, was ggf. auf die Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten schließen lässt.

Wir fragen den Oberbürgermeister:

  1. Wie viele Neuanträge und Weiterbewilligungsanträge auf Wohngeld bzw. Wohngeld plus sind im Jahresverlauf der Jahre 2023, 2024 sowie bis einschließlich September 2025 eingegangen? (Bitte aufstellen nach Monaten!)
  2. In wie vielen Fällen wurde die Leistung versagt und in wie vielen Fällen wird Wohngeld bzw. Wohngeld plus bewilligt?
  3. Wie hat sich die Zahl der Wohngeld- bzw. Wohngeld plus beziehenden Haushalte in den Jahren 2023, 2024 und bis einschließlich September 2025 nach Haushaltsgrößen entwickelt? (Bitte aufstellen nach Monaten, Anzahl Personen sowie Anzahl der Haushalte mit Kindern und Leistungshöhen monatlich bis 50 €, bis 100 €, bis 150 €, bis 200 €, bis 250 € und mehr!)
  4. Welche durchschnittliche Bearbeitungszeit ist je Wohngeldantrag (Neuantrag/Weiterbewilligung) derzeit erreicht und wie viele Anträge werden monatlich bearbeitet?
  5. In wie vielen Fällen wurden an Menschen, für die die Wohngeldzahlung existentiell ist, vorläufige Zahlungen nach § 26a Abs. (1) WoGG geleistet?
  6. Wie hat sich die Zahl der Beschäftigten (Sachbearbeiter*innen) zur Bearbeitung der Wohngeldanträge entwickelt?

Antwort

1. Wie viele Neuanträge und Weiterbewilligungsanträge auf Wohngeld bzw. Wohngeld plus sind im Jahresverlauf der Jahre 2023, 2024 sowie bis einschließlich September 2025 eingegangen? (Bitte aufstellen nach Monaten!)

 

2023

2024

2025

 

Erstanträge

Weiterleitungs- anträge

Erstanträge

Weiterleitungs- anträge

Erstanträge

Weiterleitungs- anträge

Jan

1.724

3.502

701

1.792

716

2.110

Feb

940

1.914

666

1.504

669

1.561

Mrz

880

1.844

616

1.376

632

1.466

Apr

622

1.116

584

1.563

612

1.540

Mai

600

1.265

618

1.564

503

1.406

Jun

572

1.174

550

1.519

563

1.675

Jul

1.646

1.763

595

1.426

595

1.560

Aug

830

1.377

588

1.428

609

1.384

Sep

672

1.058

635

1.390

693

1.685

Okt

658

1.042

635

1.414

 

 

Nov

718

1.259

605

1.540

 

 

Dez.

496

1.100

526

1.401

 

 

Quelle: Antragsstatistik Sozialamt

2. In wie vielen Fällen wurde die Leistung versagt und in wie vielen Fällen wird Wohngeld bzw. Wohngeld plus bewilligt?

Die Gesamtzahl der Bewilligungen stellt sich wie folgt dar:

 

Bewilligungen

Ablehnungen

2023*

35.839

10.204

2024

25.621

9.886

2025**

44.959

5.599

* Bewilligungen sind inklusive der automatisch erstellten Neubewilligungen zum 01.01.2023 nach der Wohngeldreform

** Bewilligungen sind inklusive der automatisch erstellten Neubewilligungen zum 01.01.2025 nach der Wohngelddynamisierung

Quelle: Allgemeine Arbeitsstatistik, inkl. automatische Überleitungen

3. Wie hat sich die Zahl der Wohngeld- bzw. Wohngeld plus beziehenden Haushalte in den Jahren 2023, 2024 und bis einschließlich September 2025 nach Haushaltsgrößen entwickelt? (Bitte aufstellen nach Monaten, Anzahl Personen sowie Anzahl der Haushalte mit Kindern und Leistungshöhen monatlich bis 50 €, bis 100 €, bis 150 €, bis 200 €, bis 250 € und mehr!)

Die Anzahl der Wohngeldhaushalte sowie die Wohngeldhöhe hat sich wie folgt entwickelt:

 

2023

2024

2025

 

WoG beziehende HH pro Monat

Durchschnitt-liche WoG-Höhe pro Monat in €

WoG beziehende HH pro Monat

Durchschnitt-liche WoG-Höhe pro Monat in €

WoG beziehende HH pro Monat

Durchschnitt-liche WoG-Höhe pro Monat in €

Jan

5.679

280

10.608

387

11.073

372

Feb

6.556

599*

11.149

392

11.137

348

Mrz

7.065

394

11.658

370

11.356

368

Apr

7.437

356

12.025

362

11.512

362

Mai

8.311

432

12.382

341

11.436

359

Jun

9.103

408

12.681

311

11.427

330

Jul

9.529

396

12.167

362

10.507

381

Aug

9.829

366

12.308

321

10.215

345

Sep

10.199

392

12.446

324

10.383

411

Okt

10.395

374

12.177

298

 

 

Nov

11.119

398

12.221

312

 

 

Dez.

11.610

329

12.397

288

 

 

         

* inkl. Wohngeldnachzahlungen aus 01/2023

Bei den wohngeldbeziehenden Haushalten ist zu berücksichtigen, dass sich diese Zahl durch eine rückwirkende Bearbeitung erhöhen kann. Die aufgezeigte Auswertung erfasst daher nur Haushalte, die im jeweiligen Monat tatsächlich Wohngeld erhalten haben.

Eine Auswertung nach Haushaltsgröße, Anzahl der Haushalte mit Kindern und monatlich gestaffelter Leistungshöhe ist systemseitig nicht möglich.

4. Welche durchschnittliche Bearbeitungszeit ist je Wohngeldantrag (Neuantrag/Weiterbewilligung) derzeit erreicht und wie viele Anträge werden monatlich bearbeitet?

Derzeit beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Erstanträgen 186 Tage und bei Weiterleistungsanträgen 142 Tage (Quelle: gemeldete Laufzeiten durch KISA). Die reine durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 158 Tage.

Im Zeitraum Februar bis September 2025 wurden durchschnittlich 2.753 Anträge pro Monat abgeschlossen. Der Januar ist wegen automatischer Überleitungen nicht vergleichbar.

5. In wie vielen Fällen wurden an Menschen, für die die Wohngeldzahlung existentiell ist, vorläufige Zahlungen nach § 26a Abs. 1 WoGG geleistet?

Vorläufige Zahlungen nach § 26a Abs. 1 WoGG wurden nicht geleistet. Bei besonderen Notlagen erfolgt eine vorrangige Bearbeitung.

6. Wie hat sich die Zahl der Beschäftigten (Sachbearbeiter*innen) zur Bearbeitung der Wohngeldanträge entwickelt?

Die Stellen in Vollzeitäquivalenten zur Wohngeldbearbeitung haben sich wie folgt entwickelt:

 01.01.202201.01.202301.01.202401.01.202501.09.2025
Anzahl Stellen  50.42 – 50.46 in VzÄ

35,8

61,9

70,8

70,9

70,8

davon SB Wohngeld

31,8

44,9

48,9

48,9

48,8

 

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