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VIII-F-01855 Auswirkungen der übertragenen Aufgaben von Bund und Land auf den Haushalt der Stadt Leipzig

Fraktion Die Linke

Grundversorgung und Hilfen nach SGB XII, Grundversorgung für Arbeitssuchende nach SGB II, Eingliederungshilfe nach SGB IX sowie Bildungs- und Teilhabeleistungen für Empfänger WOGG bzw. BKGG – Nachfrage zu Anfrage VIII-F-01551

Mit der Anfrage VIII-F-01551 hat die Frage stellende Fraktion die Differenz zwischen Einzahlungen aus Zuweisungen von Bund und Land für gesetzliche Pflichtaufgaben und Pflichtaufgaben auf Weisung sowie den tatsächlichen Aufwendungen der Stadt für diese Aufgabenerfüllung in den Blick genommen.

Mit der Vorlage VIII-DS-01428 „Überplanmäßige Aufwendungen 2025 nach § 78 in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO in der Grundversorgung und Hilfen nach SGB XII, Grundversorgung für Arbeitssuchende nach SGB II, Eingliederungshilfe nach SGB IX sowie Bildungs- und Teilhabeleistungen für Empfänger WOGG bzw. BKGG“ wird unter anderem zusammenfassend wie folgt ausgeführt:

„Die Netto-Aufwendungen im Sozialbereich betragen gemäß V-Ist zum 30.06.2025 rund 352,8 Mio. EUR (inkl. KSV-Umlage). Es handelt sich um Pflichtaufgaben ohne jegliche Finanzierungsbeteiligung durch Bund oder Land. Diese erhebliche Belastung für die Stadt Leipzig ist kaum noch zu bewältigen ohne dass Aufgaben in anderen Bereichen gekürzt werden oder wegfallen müssen. So haben sich z. B. die Aufwendungen für die Hilfe zur Pflege innerhalb von 3 Jahren nahezu verdoppelt; die KSV-Umlage ist gegenüber 2020 um 40 % (+ 61 Mio. EUR) angestiegen.“ (vgl. Pkt. 4. Finanzen und Personal (Details))

Wir fragen den Oberbürgermeister ergänzend:

  1. Welches „Ist“ wurde jeweils zum 31.12.2024 und zum 30.06.2025 hierbei erreicht, welches „Ist“ wurde ggf. zum 30.09.2025 errechnet und welches „V-Ist“ wird entsprechend der hier in Bezug genommenen Vorlage zum 31.12.2025 erwartet und welche Einzahlungen aus Zuweisungen von Bund und Land sind hierfür in 2025 zu erwarten? (Bitte aufstellen nach Leistungsbereichen „Grundsicherung und Hilfen nach dem SGB XII“, „Grundversorgung für Arbeitssuchende nach SGB II“, „Eingliederungshilfe nach dem SGB IX“, „Bildungs- und Teilhabeleistungen für Empfänger WOGG und BKGG“ und „Hilfen für Asylbewerber“!)
  2. Wie ordnen sich die Aufstellungen aus der hier in Bezug genommenen Vorlage in die Anfrage bzw. Beantwortung zur Anfrage VIII-F-01551-AW-01 und -AW-02 ein?
  3. Welche Personalaufwendungen sind mit den in der in Bezug genommenen Vorlage genannten Leistungsbereichen verbunden? (Bitte aufstellen nach Leistungsbereichen und Personalaufwand in VzÄ sowie Einzahlungen für Personal aus Bundes- und Landesmitteln für 2024 und 2025!)
  4. Welche Kostenentwicklung wird für die genannten Leistungsbereiche für das Jahr 2026 prognostiziert?

Antwort

zur Antwort der Stadtverwaltung

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