VIII-F-01825 Die Entwicklung der Zahl der Leistungsbeziehenden nach SGB XII seit Januar 2024
Die Sozialausgaben sind ein großer Teil der kommunalen Zahlungsverpflichtungen. Um hier die Entwicklung besser im Blick zu haben, ist die Kenntnis um die Zahl der Leistungsbeziehenden und entsprechenden Gemeinschaften erforderlich.
Daher fragen wir den Oberbürgermeister:
- Wie hat sich die Zahl der Leistungsbeziehenden nach SGB XII (Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung) seit Januar 2024 bis einschließlich September 2025 in Leipzig entwickelt? (Bitte angeben nach Monaten sowie Leistungsbeziehenden nach § 43 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 3a Nr. 1 und Nr. 2 SGB XII!)
- Wie viele der Leistungsbeziehenden gemäß Frage 1 leben in Gemeinschaften mit nicht getrennt lebenden Ehe- bzw. Lebenspartnern oder mit Partnern einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft gemäß § 41 Abs. 1 SGB XII?)
