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VIII-F-01755 Rechtswidrige Stadtratsanträge in der laufenden Wahlperiode

Fraktion Die Linke

In der aktuellen Wahlperiode wurden bereits einige Anträge durch einzelne Fraktionen ins politische Verfahren gegeben, die sich im Nachgang als rechtswidrig herausgestellt haben (vgl. VIII-EF-00539-AW-01). Im Ratsinformationssystem Allris besteht die Möglichkeit im Verwaltungsstandpunkt (VSP) anzugeben, ob ein Antrag rechtswidrig ist. Wenn das der Fall ist, wird dies im VSP begründet. Das Rechtsamt ist an der juristischen Einschätzung beteiligt.

Wir fragen deshalb:

  1. Wie viele Anträge wurden in der laufenden Wahlperiode bereits durch Fraktionen eingebracht, die im Verwaltungsstandpunkt als rechtswidrig eingestuft wurden? Bitte nach Fraktionen aufschlüsseln.
  2. Wie viele Anträge wurden in dieser Wahlperiode nicht ins Verfahren verwiesen, weil sie bereits vorher als rechtswidrig oder nicht zulässig eingestuft wurden? Bitte nach Fraktionen aufschlüsseln.
  3. Welche Anträge wurden trotzdem mit einer Stadtratsmehrheit positiv votiert?
  4. Ist unter den rechtswidrig eingestuften Anträgen ein oder mehrere Themenbereiche häufiger betroffen?
  5. Was unternimmt die Stadtverwaltung, um ggf. Politikverdrossenheit und Populismus vorzubeugen, wenn rechtswidrige Anträge trotzdem eine Mehrheit im Rat erlangt haben, diese aber aus juristischen Gründen gar nicht umgesetzt werden können?

Antwort

1. Wie viele Anträge wurden in der laufenden Wahlperiode bereits durch Fraktionen eingebracht, die im Verwaltungsstandpunkt als rechtswidrig eingestuft wurden? Bitte nach Fraktionen aufschlüsseln.

Die Liste ist als Anlage beigefügt. Es sind auch Anträge aufgeführt, bei denen einzelne Beschlusspunkte als rechtswidrig eingeschätzt werden.

2. Wie viele Anträge wurden in dieser Wahlperiode nicht ins Verfahren verwiesen, weil sie bereits vorher als rechtswidrig oder nicht zulässig eingestuft wurden? Bitte nach Fraktionen aufschlüsseln.

Bislang wurden zwei Anträge nicht ins Verfahren verwiesen. Dies betraf den VIII-A-01083 von Einzelstadträten und den Antrag VIII-A-01627 der Fraktion Die Linke.

3. Welche Anträge wurden trotzdem mit einer Stadtratsmehrheit positiv votiert?

Kein Antrag wurde unverändert positiv votiert.

4. Ist unter den rechtswidrig eingestuften Anträgen ein oder mehrere Themenbereiche häufiger betroffen?

Überwiegend betreffen die als rechtswidrig eingestuften Anträge einen Eingriff in die dem Oberbürgermeister zur alleinigen Erledigung übertragenen Pflichtaufgaben nach Weisung (z.B. Straßenverkehrsordnung, Asylrecht) sowie einer Beschlussfassung entgegenstehende Gesetze (Wahlrecht, Ordnungsrecht)

5. Was unternimmt die Stadtverwaltung, um ggf. Politikverdrossenheit und Populismus vorzubeugen, wenn rechtswidrige Anträge trotzdem eine Mehrheit im Rat erlangt haben, diese aber aus juristischen Gründen gar nicht umgesetzt werden können?

Entfällt, siehe Antwort zu 3.

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