VIII-F-01754 Neuigkeiten vom Jahrtausendfeld?
Nach positivem Bescheid der Bauvoranfrage auf dem Jahrtausendfeld, ist der Öffentlichkeit gänzlich unklar, welche weiteren Schritte nun geplant und eingeleitet werden. Der Mangel an Beteiligung und Mitspracherecht der Bevölkerung spiegelt sich nach wie vor im großen öffentlichen Interesse wieder. Zu nennen ist die neuerliche Petition des Elternrates Gießerschule, verschiedene Veranstaltungen um und auf dem Feld sowie eine umfangreiche Erwähnung in der MDR Dokumentation „Boom Boom Leipzig - Zwischen Visionen und Größenwahn“.
Wir fragen daher:
- Die Bauvoranfrage der Stadtbau AG wurde positiv beschieden. Entsprechend steht der geplanten 2. Runde des Qualifizierungsverfahren nichts im Wege. Wann soll das Entwurfsverfahren fortgeführt werden?
- Wird es eine öffentliche Dialogveranstaltung vor der zweiten Runde des Qualifizierungsverfahrens geben?
- Wie viele Stellungnahmen sind zum Bebauungsplan Nr. 475 eingegangen und inwiefern werden diese Berücksichtigung im weiteren Verfahren finden? Welche Einwände wurden in den Stellungnahmen häufig hervorgebracht?
- Ein Verkehrs- und Mobilitätskonzept ist immanenter Bestandteil weiterer Planungen. Wird dieses vor oder nach den Ergebnissen des Qualifizierungsverfahrens erarbeitet?
- Was hat die Überarbeitung der Ergebnisse des Dialogverfahrens in Bezug auf die GESA-Fläche ergeben? Welche neuen Entwicklungen und Absprachen gibt es für die weitere Nutzung dieser Fläche?
Antwort:
Angesichts der auch für die Stadtverwaltung neuen Informationen des Eigentümers zum Jahrtausendfeld (siehe Medien-Berichterstattung seit dem 17.09.2025) stehen die nachfolgenden Antworten zum weitere Vorgehen unter Vorbehalt.
1. Die Bauvoranfrage der Stadtbau AG wurde positiv beschieden. Entsprechend steht der geplanten 2. Runde des Qualifizierungsverfahren nichts im Wege. Wann soll das Entwurfsverfahren fortgeführt werden?
Grundlage der 2. Runde des Qualifizierungsverfahren wäre u.a. das noch zu erstellende Mobilitäts- und Erschließungskonzept. Dieses ist nach Kenntnis des Stadtplanungsamtes bislang nicht beauftragt (siehe Frage 4). Zum Zeitpunkt der Fortführung des Planverfahrens kann daher derzeit keine Aussage getroffen werden.
2. Wird es eine öffentliche Dialogveranstaltung vor der zweiten Runde des Qualifizierungsverfahrens geben?
Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Erarbeitung des Mobilitäts- und Erschließungskonzepts erfolgen.
3. Wie viele Stellungnahmen sind zum Bebauungsplan Nr. 475 eingegangen und inwiefern werden diese Berücksichtigung im weiteren Verfahren finden? Welche Einwände wurden in den Stellungnahmen häufig hervorgebracht?
Im Rahmen der Unterrichtung der Öffentlichkeit sind ungefähr 400 Stellungnahmen eingegangen. Die erfolgte Auswertung soll zunächst im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau vorgestellt und anschließend auf der entsprechenden Projektwebsite der Stadt Leipzig veröffentlicht werden. Die hauptsächlich angesprochenen Themen sind der Grünflächenerhalt, der Klimaschutz und die Verkehrsproblematik.
4. Ein Verkehrs- und Mobilitätskonzept ist immanenter Bestandteil weiterer Planungen. Wird dieses vor oder nach den Ergebnissen des Qualifizierungsverfahrens erarbeitet?
Die Erarbeitung eines gutachterlich begleiteten Mobilitäts- und Erschließungskonzepts ist unverändert zwingende Voraussetzung für die Realisierung des Schulbauvorhabens. Dieses Konzept sollte unter Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet werden und wäre Grundlage für die Qualifizierung der Ergebnisse des Dialogverfahrens.
5. Was hat die Überarbeitung der Ergebnisse des Dialogverfahrens in Bezug auf die GESA-Fläche ergeben? Welche neuen Entwicklungen und Absprachen gibt es für die weitere Nutzung dieser Fläche?
Eine Überarbeitung der Ergebnisse des Dialogverfahrens hat bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht stattgefunden (siehe vorangegangene Antworten). Bislang liegen lediglich die 3 bekannten Entwurfskonzepte vor, welche mit der kontaminierten Fläche unterschiedlich umgehen. Absprachen können erst getroffen werden, wenn eine hinreichende Klarheit darüber besteht, ob und in welchem Umfang (öffentliche) Nutzungen auf der Fläche verortet werden sollen und ob eine (teilweise) Inanspruchnahme der GESA-Fläche für den Schulneubau aus städtebaulichen, freiraumplanerischen oder wirtschaftlichen Gründen geboten ist.
