VIII-F-01740 Von Wohnungslosigkeit betroffene und bedrohte junge Menschen
Die Zahlen wohnungsloser Menschen wachsen augenscheinlich und auch durch Statistiken belegt.
Darunter sind auch junge Menschen (bis 27 Jahre), insbesondere solche, die aus Hilfen zur Erziehung qua Alter oder auch „freiwillig“ herausfallen, verschuldet oder in anderen Notlagen sind.
Wir fragen den Oberbürgermeister:
- Wie viele jungen Menschen sind nach Kenntnis der Stadtverwaltung wohnungslos? (Bitte nach Altersspannen bis 18 und bis 27 angeben und bitte dabei Notübernachtungen in entsprechenden Einrichtungen, Zählungen sozialer Dienste, Streetwork etc. einbeziehen!)
- Wie viele junge Menschen sind nach Kenntnis der Stadt von Wohnungslosigkeit bedroht (Careleaver, Unterstützungsgesuche bei öffentlichen Stellen etc.)?
- Welche konkreten Angebote hält welches Amt für die Unterstützung junger Wohnungsloser oder von Wohnungslosigkeit bedrohter junger Menschen vor und wie ist deren Bilanz in Bezug auf 2024/25?
- Welche Maßnahmen wurden seit der Beschlussfassung des Fachplans Wohnungsnotfallhilfe für die Unterbringung und Versorgung junger Wohnungsloser erarbeitet und inwiefern ist die Kooperation zwischen Amt für Jugend und Familie, Sozialamt in Bezug auf die Vernetzung von Maßnahmen der Wohnungslosenhilfe und Leistungen nach SGB VIII verbessert worden?
Welche weiteren Schritte sind aus Sicht der Stadtverwaltung nötig, um Wohnungslosigkeit von jungen Menschen weiter konsequent zu begegnen?
Antwort:
1. Wie viele junge Menschen sind nach Kenntnis der Stadtverwaltung wohnungslos? (Bitte nach Altersspanne bis 18 und bis 27 angeben und bitte dabei Notübernachtungen in entsprechenden Einrichtungen, Zählungen sozialer Dienste, Streetwork etc. einbeziehen!)
Die Erfassung von wohnungslosen Personen bietet leider nur unzureichende Ergebnisse. Es werden lediglich jene Menschen erfasst, die durch das Hilfesystem erreicht werden können. Wohnungslose Personen, die sich selbst oder durch ihr soziales Netzwerk helfen können oder jene, die auf der Straße leben und das Hilfesystem nicht in Anspruch nehmen, bleiben bei der Erfassung im Verborgenen. Auch Doppelzählungen durch die Unterstützung verschiedener Helfer beeinflussen die statistischen Zahlen.
Personen unter 18 Jahren werden gemäß § 42 SGB VIII in Obhut genommen. Das gilt insbesondere, wenn keine Unterbringung gewährleistet ist. Zudem haben junge Menschen die Möglichkeit, in den Schutzeinrichtungen oder den Allgemeinen Sozialdienst als Selbstmelder/-innen um Inobhutnahme zu bitten. Von daher ist Wohnungslosigkeit bei Minderjährigen gemäß der Rechtslage durch die Hilfesysteme zu verhindern.
Das Sachgebiet Straßensozialarbeit des Amtes für Jugend und Familie betreut mit seinen drei Teams Mitte, Nord und Ost derzeit rund 25 Personen unter 27 Jahren zum Thema (drohende) Wohnungslosigkeit. Darunter befinden sich zwei Minderjährige, die sich allen anderen Hilfs- und Unterstützungsangeboten des Amtes für Jugend und Familie entziehen. Hier bilden die Mitarbeitenden eine wichtige Schnittstelle zwischen dem Allgemeinen Sozialdienst und der Gesundheitsversorgung und bereiten eine Überleitung der Minderjährigen in adäquate Unterstützungssysteme vor.
Durch das Sozialamt werden volljährige Personen und Familien mit Minderjährigen bei unfreiwilliger Obdachlosigkeit auf Grund des § 2 Sächsisches Polizeibehördengesetz notuntergebracht. Mit Verweis auf die Eingangserläuterung bieten die Unterbringungszahlen eingeschränkte Kennzahlen für die Erfassung wohnungsloser Personen in Leipzig.
Die durchschnittliche Anzahl von Personen zwischen 18 und 27 Jahren in allen Übernachtungshäusern betrug im Jahr:
2022: 33 (entspricht 10,9 % aller notuntergebrachten Personen)
2023: 46 (entspricht 14,2 % aller notuntergebrachten Personen)
2024: 42 (entspricht 11,3 % aller notuntergebrachten Personen)
Dazu kommen minderjährige Personen, welche mit ihren Familien in Notwohnungen untergebracht wurden:
2022: 126
2023: 123
2024: 138
2. Wie viele junge Menschen sind nach Kenntnis der Stadt von Wohnungslosigkeit bedroht (Careleaver, Unterstützungsgesuche bei öffentlichen Stellen etc.)?
Der Allgemeine Sozialdienst steuert insgesamt 534 Hilfen für junge Volljährige (Stand: 30.06.25), davon erhalten insgesamt 231 junge Volljährige stationäre Hilfen (stationäre Wohnformen und Pflegeverhältnisse).
Darüber hinaus erhalten 259 16- und 17jährige (inklusive unbegleitete minderjährige Ausländer) aktuell eine stationäre Hilfe im Bereich der Hilfen zu Erziehung und befinden sich im Prozess der Verselbstständigung.
Im Sozialamt sind 20 von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen bzw. Haushalte im Alter von bis zu 27 Jahren als wohnungssuchend mit Wohnberechtigungsschein gemeldet (Stand: 16.09.2025). Die Personen bzw. Haushalte kommen überwiegend aus stationären Jugendhilfeeinrichtungen, 6 Personen bzw. Haushalte kommen aus Wohnungsnotfallsituationen, die auf bereits bestehende Mietverhältnisse Bezug nehmen.
Darüber hinaus werden im Sozialamt 27 Personen im Alter von 18 bis 20 Jahre, 88 Personen im Alter von 21 bis 24 Jahre und 141 Personen im Alter von 25 bis 29 Jahre aufgrund drohender Wohnungslosigkeit beraten (Stand: 31.07.2025).
3. Welche konkreten Angebote hält welches Amt für die Unterstützung junger Wohnungsloser oder von Wohnungslosigkeit bedrohter junger Menschen vor und wie ist deren Bilanz in Bezug auf 2024/2025?
Zielstellung des Amtes für Jugend und Familie ist, den jungen Menschen durch sozialpädagogische Begleitung einen guten Übergang in das Erwachsenenleben zu ermöglichen. Hierfür wird das Thema Verselbstständigung in stationären und auch ambulanten Angeboten spätestens ab 16 Jahren in der Hilfeplanung in den Fokus genommen. Mit passgenauen Hilfen soll insbesondere verhindert werden, dass junge Menschen mit dem Austritt aus den Hilfen der Jugendhilfe in die Wohnungs- oder Obdachlosigkeit geraten.
Zielstellung des Amtes für Jugend und Familie ist darüber hinaus, über Kooperationen mit Bestandsvermietern der Stadt Leipzig Mietverträge zu schließen, um jungen Menschen die Vermittlung von Wohnraum zu erleichtern. Hierfür wurden die größten Vermieter der Stadt Leipzig angeschrieben. Mit der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) wurde bereits eine Zusammenarbeit etabliert. Über das Kooperationsprojekt „Projekt Careleaving“ zwischen dem Sozialamt und der LWB wurden seit Beginn am 01.12.2023 bereits 36 junge volljährige Menschen aus den Hilfen zur Erziehung sowie aus dem elterlichen Haushalt mit ambulanter Hilfe in eigenen Wohnraum vermittelt. Weiterhin konnten über das Projekt 14 Personen aus der Wohnungslosigkeit und 5 Personen aus der Obdachlosigkeit versorgt werden. Nach wie vor gibt es mehr Interessent/-innen als Wohnungen, die für das Projekt zur Verfügung stehen.
Zudem stellt die LWB mehreren freien Trägern Wohnraum zur Verfügung, um im Bereich des Betreuten Einzelwohnens gemäß § 34 SGB VIII stationär Verselbstständigungswohnen für Jugendliche ab 16 Jahre bereitzustellen.
Im Ergebnis aller Bemühungen des Amtes für Jugend und Familie entstanden in unterschiedlichen Wohnformen über 90 neue Plätze, um jungen Menschen eine Perspektive anzubieten und Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu verhindern.
Um die Obdachlosigkeit von Menschen unter 18 Jahren zu vermeiden, stehen im Jugendnotdienst 8 Plätze und im Bed by Night 3 Plätze zur Verfügung. Hier können junge Menschen als Selbstmeldende gemäß § 42 SGB VIII um Aufnahme bitten. Das Bed by night weist eine Auslastung von 70% auf. Zielstellung ist, dass die Minderjährigen langfristig in bedarfsgerechte Hilfeformen übergeleitet werden. Für junge Menschen, welche von den klassischen Hilfesystemen ermüdet sind und nicht (mehr) dauerhaft in Regelsysteme überführt werden können oder wollen, entwickelt das Amt für Jugend und Familie derzeit ein niedrigschwelliges Angebot. In einem Stufenmodell sollen insgesamt weitere 4 Plätze Bed by night, 6 niedrigschwellige Plätze in einer Wohngruppe und mindestens 10 Plätze zur weiteren Verselbstständigung entstehen. Ergänzend wird ein Krisenwohnen entwickelt, welches intensiveren Bedarfen der jungen Menschen begegnet. Junge Menschen sollen dadurch ein Stabilisierungsangebot entsprechend der individuellen Bedarfe erhalten, um wieder Hilfen annehmen zu können. Mit der Stabilisierung dieser Minderjährigen kann erreicht werden, dass diese wieder Hilfen aus den Regelsystemen annehmen und der Übergang in die Volljährigkeit deshalb gut begleitet wird. Dieses Vorgehen stärkt die Prävention von Wohnungs- und Obdachlosigkeit.
Das Amt für Jugend und Familie hält im Bereich der mobilen Jugendarbeit/Straßensozialarbeit drei kommunale Teams und sechs weitere Teams in freier Trägerschaft vor, die sozialraumorientiert und aufsuchend im öffentlichen Raum ambulante Unterstützung anbieten. Die Unterstützungsleistung reicht je nach Bedarfslage von der Bereitstellung von Informationen und Beratung bis zur Einzelfallhilfe inklusive Behördengängen und Grundversorgung in den Kontaktläden (Essen, Trinken, Kleidung, Wäsche waschen, duschen, Internetnutzung, PC Nutzung, etc.). Damit erreichen die Teams der mobilen Jugendarbeit/Straßensozialarbeit niedrigschwellig junge Menschen im gesamten Stadtgebiet und vermitteln bei Bedarf in weiterführende Angebote. Oft sind die Mitarbeitenden der mobilen Jugendarbeit/Straßensozialarbeit für die Betroffenengruppe der einzige Anlaufpunkt und durch die intensive Beziehungsarbeit mit den jungen Menschen ein wesentlicher Türöffner in weitere Unterstützungssysteme.
Das Sozialamt unterstützt von Wohnungslosigkeit bedrohte junge Menschen durch präventive Maßnahmen, wie soziale Beratung ab dem Zeitpunkt einer Wohnungskündigung und die Möglichkeit zur Mietschuldenübernahme in Form eines Darlehens. Darüber hinaus finanziert das Sozialamt Leistungen im Rahmen ambulanter Hilfe bei drohender Wohnungslosigkeit.
Zudem beteiligt sich das Sozialamt an dem Projekt „Wohnschule“ der LWB und unterstützt Wohnungssuchende durch den Wohnberechtigungsschein für geförderten Wohnraum.
Im Rahmen der Unterbringung erhalten junge Menschen ab 18 Jahre Unterstützung durch 14 Plätze im ambulant betreuten Wohnen. Zudem stehen auch dieser Zielgruppe die Einrichtungen der Notunterbringung offen.
4. Welche Maßnahmen wurden seit der Beschlussfassung des Fachplans Wohnungsnotfallhilfe für die Unterbringung und Versorgung junger Wohnungsloser erarbeitet und inwiefern ist die Kooperation zwischen Amt für Jugend und Familie, Sozialamt in Bezug auf die Vernetzung von Maßnahmen der Wohnungsnotfallhilfe und Leistungen nach SGB VIII verbessert worden?
Die Stadt Leipzig finanziert ein Schulungsangebot für junge Menschen mit Unterstützungsbedarf, welche eine eigene Wohnung anmieten wollen. Das Angebot der Wohnschule ist in Kooperation mit der LWB umgesetzt und wurde durch ein mobiles Angebot im Jahr 2025 erweitert. Im Rahmen der Schnittstellenarbeit Jugendhilfe und Wohnungsnotfallhilfe werden gemeinsame Ziele, Handlungsansätze und Schnittstellen erarbeitet, um insbesondere für die Themen Räumung von Haushalten mit minderjährigen Kindern und jungen Volljährigen eine bessere Vernetzung zu erreichen.
5. Welche weiteren Schritte sind aus Sicht der Stadtverwaltung nötig, um Wohnungslosigkeit von jungen Menschen weiter konsequent zu begegnen?
Der angespannte Wohnungsmarkt spiegelt sich deutlich in der Einzelfallhilfe wieder. Das Thema Wohnsituation ist seit einigen Jahren der häufigste Beratungs- und Unterstützungsanlass der jungen Erwachsenen. Hier leistet die mobile Jugendarbeit/ Straßensozialarbeit einen wesentlichen Beitrag zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit durch den niedrigschwelligen Zugang und die gute Vernetzung innerhalb der Stadtverwaltung.
Aus Sicht der Stadtverwaltung ist die Schaffung und Sicherstellung von bezahlbarem Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen von zentraler Bedeutung. Durch eine konsequente Ausweitung des Angebots an preisgünstigem Wohnraum kann Wohnungslosigkeit, auch unter jungen Menschen, wirksam und nachhaltig verhindert werden.
