Zum Hauptinhalt springen

VIII-F-01739 Aus für neues Azubiwohnheim in Leipzig?

Fraktion Die Linke

In der vergangenen Ratsversammlung antwortete die Stadtverwaltung auf die Anfrage der Linksfraktion zum Sachstand des Neubaus und der Sanierung von Azubiwohnheimen in Leipzig. Dass sich die Lage in Bezug auf das Neubauprojekt mit der Stadtbau AG verschärft hat, dürfte der Verwaltung nicht entgangen sein. 

Wir fragen daher erneut: 

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der geplanten Azubiwohnheimneubauten von Stadtbau AG in Kooperation mit einem sozialen Träger und wie in Bezug auf die Sanierung des Wohnheims in der Hüfferstraße?
  2. Welche Faktoren sind ursächlich für ein etwaiges Scheitern der Neubauprojekte? Gehen damit über das Programm Junges Wohnen bereits zugesicherte Finanzmittel verloren?
  3. Was beabsichtigt die Stadtverwaltung zu unternehmen, um die Projekte zu sichern und damit auch dem Stadtratsbeschluss von Dezember 2023 nachzukommen?

Antwort:

1. Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der geplanten Azubiwohnheimneubauten von Stadtbau AG in Kooperation mit einem sozialen Träger und wie in Bezug auf die Sanierung des Wohnheims in der Hüfferstraße?

2. Welche Faktoren sind ursächlich für ein etwaiges Scheitern der Neubauprojekte? Gehen damit über das Programm Junges Wohnen bereits zugesicherte Finanzmittel verloren?

 Der Sachstand hat sich gegenüber der Antwort (VIII-F-01580-AW-01) aus der letzten Ratsversammlung nicht wesentlich verändert. 

 Für das Objekt Hüfferstraße führt die Stadt Leipzig weiterhin Gespräche mit dem derzeitigen Betreiber Mediacampus; LESG erstellt die Genehmigungsplanung entsprechend des Bau- und Finanzierungsbeschlusses. Auch die Stadtbau AG verhandelt mit potenziellen Betreibern. 

 Die Umsetzung des Bundesprogramms „Junges Wohnen“ erfolgt über die Sächsische Schulinfrastrukturverordnung, die nur teilweise auf die Situation der Azubiwohnheime passt.

 Folgende Herausforderungen verhandelt die Stadtverwaltung mit den den Landesministerien und der SAB:

  • Fokussierung der Verpflichtung der sozialpädagogischen Betreuung auf Minderjährige im Fördermittelbescheid

  • Landesseitige Übernahme der Kosten für die im Fördermittelbescheid geforderte sozialpädagogische Betreuung für minderjährige Auszubildende

  • Verankerung der Öffnungsklauseln des SMK aus Schreiben vom 4. April 2025 (siehe Anlage) und darüber hinaus gleichrangige Berücksichtigung von Auszubildenden, deren Berufsschule und/oder Ausbildungsbetrieb sich in Leipzig befindet

  • Überprüfung der beihilferechtlichen Auflage, das Gebäude über die gesamte Abschreibungsdauer nicht-wirtschaftlichen Zwecken zu widmen, obwohl die Förderung nur einen Teil der Kosten abdeckt.

 Für eine erfolgreiche Umsetzung ist die Klärung dieser Punkte notwendig. 

3. Was beabsichtigt die Stadtverwaltung zu unternehmen, um die Projekte zu sichern und damit auch dem Stadtratsbeschluss von Dezember 2023 nachzukommen?

 Die Stadtverwaltung, vertreten durch das Dezernat Wirtschaft, Arbeit und Digitales, hat sich bereits mehrfach an den Freistaat gewandt – sowohl im Jahr 2024 als auch in diesem Jahr – und dabei sowohl das Kultus- als auch das Wirtschaftsministerium einbezogen, um notwendige Anpassungen der Förderrichtlinie bzw. der Schulinfrastrukturverordnung zu erreichen. 

 Als ein erstes Ergebnis dieser Bemühungen hat das SMK eine teilweise Öffnung der Zielgruppen vorgenommen. Darauf aufbauend hat sich das Dezernat in der vergangenen Woche erneut sowohl an das SMK, das SMWA als auch an die Sächsische Aufbaubank gewandt, um weitere Anpassungen (siehe oben) einzufordern. 

 Parallel dazu führt die Verwaltung Gespräche mit Eigentümern, potenziellen Betreibern sowie mit Kammern und der lokalen Wirtschaft, um eine Realisierung der Projekte bestmöglich abzusichern.

 

 

Zurück zum Kopf der Seite