VIII-F-01602 Erholungspark Lößnig-Dölitz
2023 wurde eine Bürgeranfrage an den Stadtbezirksbeirat Süd bezüglich der Neupflanzung von Bäumen als zusätzliche Schattenspender im Erholungspark Lößnig-Dölitz mit Verweis auf den Denkmalschutzstatus des Parks und dessen geplante Neubewertung Ende 2024 abschlägig beschieden.
Die damals angekündigte Neubewertung ist bisher nicht erfolgt. Daraus ergeben sich folgende Fragen:
- Wie lautet der aktuelle Denkmalschutzstatus des Parks?
- Mit welcher Rechtsverordnung wurde der Status in Kraft gesetzt?
- Warum erfolgte keine Prüfung des Denkmalschutzes im Jahr 2024?
- Der Erholungspark ist Teil des Landschaftsschutzgebietes Lößnig-Dölitz. Wie wird eine dem Schutzziel entsprechende Pflege und Entwicklung des Schutzgebietes sichergestellt?
- Gibt es einen Pflege- und Entwicklungsplan für dieses Gebiet?
- Welche Maßnahmen sind geplant, um den Park und seinen Charakter an die Folgen des Klimawandels anzupassen?
Antwort
1. Wie lautet der aktuelle Denkmalschutzstatus des Parks?
Der Erholungspark Lößnig-Dölitz steht als Gartendenkmal mit mehreren Einzeldenkmalen unter Denkmalschutz. Als Einzeldenkmale geschützt sind die Gaststätte „Schäferei“ mit dazugehöriger Terrasse und Ausstattung, vier Pergolen aus Waschbeton-Elementen, die Skulptur „Schäferstündchen“, die Skulptur „Wasserzauber“ und die Skulptur „Leipziger Auenflora und-fauna“.
2. Mit welcher Rechtsverordnung wurde der Status in Kraft gesetzt?
Die Rechtsgrundlage zur Erfassung und Ausweisung eines Kulturdenkmals bildet das Sächsische Denkmalschutzgesetzes (SächsDSchG). Der Erholungspark Lößnig-Dölitz wurde 2020 als Denkmal durch das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen nach den Bestimmungen des SächsDSchG erfasst.
Der Erholungspark Lößnig-Dölitz ist ein Kulturdenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 SächsDSchG, da wegen seiner gartengeschichtlichen, künstlerischer sowie städtebaulicher Bedeutung ein öffentliches Erhaltungsinteresse besteht. Der Park besitzt aufgrund seiner Entstehungszeit in den 1980er Jahren Seltenheitswert.
3. Warum erfolgte keine Prüfung des Denkmalschutzes im Jahr 2024?
Im Jahr 2024 erfolgte zunächst die Vermessung der gesamten Parkanlage als Grundlage für die Erstellung der Denkmalpflegerischen Zielplanung. Diese wurde 2025 beauftragt. Die mit den Denkmalschutzbehörden abgestimmte Zielplanung und deren Bestätigung durch das Landesamt für Denkmalpflege liegt voraussichtlich Ende des II. Quartals 2026 vor.
Im IV. Quartal 2024 erfolgte in einer vorgezogenen Maßnahme die denkmalpflegerische Prüfung für die Wiederbepflanzung von 16 Baumstandorten. Die Bäume wurden im I. Quartal 2025 gepflanzt.
4. Der Erholungspark ist Teil des Landschaftsschutzgebietes Lößnig-Dölitz. Wie wird eine dem Schutzziel entsprechende Pflege und Entwicklung des Schutzgebietes sichergestellt?
Die Pflege der Parkanlage trägt wesentlich zum Erreichen der Schutzziele in dem Landschaftsschutzgebiet "Lößnig-Dölitz" bei. Durch gezielte Eingriffe der Grünflächenpflege, wie beispielsweise regelmäßige Mahd, Gehölzschnitt und die Entfernung von Spontanaufwuchs, werden der Offenlandcharakter des Parks sowie die Baumgruppen, Strauchflächen und größeren waldartigen Pflanzungen in ihrer Strukturvielfalt erhalten. Diese Lebensräume bieten zahlreichen spezialisierten Pflanzen- und Tierarten einen Lebensraum, deren Vorkommen eng an offene, strukturreiche Flächen gebunden ist. Damit wird die biologische Vielfalt gefördert. Intakte Grünflächen tragen darüber hinaus zur Regulierung des Wasserhaushalts bei, z. B. durch bessere Versickerung und Wasserrückhalt im Boden. Gleichzeitig wirken sie der Bodenerosion entgegen. Durch die regelmäßigen Pflegemaßnahmen wird ebenso die ästhetische und kulturelle Qualität der Landschaft erhalten und entwickelt. Dies schafft die Grundlage für eine nachhaltige Nutzung als Erholungsraum – im Einklang mit Natur- und Landschaftsschutz.
Weiterhin werden entsprechend des Schutzzieles des LSG Lößnig-Dölitz unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Ziele der Gartendenkmalpflege schonende extensive Pflegemaßnahmen an den drei Teichen (Stauteich Lößnig-Dölitz, Schäfereiteich, Silbersee) und den Fließgewässern 2. Ordnung (Schäfereiteichgraben, Silberseegraben, Lößniger Stauteichgraben) durchgeführt. Dazu gehört die Böschungsmahd, welche an allen drei Standgewässern jeweils nur in Teilbereichen erfolgt. In einzelnen Abschnitten werden zudem relevante Sichtachsen von Gehölzaufwuchs freigehalten, so dass die historischen Blickbeziehungen und somit der Gestaltungscharakter der Parkanlage erhalten bleibt. Sofern die Teiche trockengefallen sind, wird die Sohle gemäht, um ein Zuwachsen der Teiche zu verhindern. Hierbei werden, sofern sich Röhrichtbestände gebildet haben, vorher festgelegte Bereiche dieser Bestände von der Mahd ausgenommen, um Rückzugsgebiete für die darin lebenden Tiere zu erhalten.
5. Gibt es einen Pflege- und Entwicklungsplan für dieses Gebiet?
Die Grünflächenpflege im Erholungspark Lößnig-Dölitz erfolgte bisher nach dem 2013 erstellten „Gesamtheitlichen Gestaltungskonzept mit einzelnen Schwerpunkten“. Durch die Unterschutzstellung des Erholungsparks als Gartendenkmal im Jahr 2020 ist die Erarbeitung einer Gartendenkmalpflegerischen Zielplanung erforderlich. Diese befindet sich aktuell in Arbeit und wird die Grundlage für die künftige Pflegemaßnahmen an den Grün- und Wasserflächen sowie für die Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen der Parkanlage bilden. Für alle Maßnahmen in einer denkmalgeschützten Parkanlage ist eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Die Untere Naturschutzbehörde muss in den Genehmigungsprozess einbezogen werden.
6. Welche Maßnahmen sind geplant, um den Park und seinen Charakter an die Folgen des Klimawandels anzupassen?
In den letzten Jahren sind im Erholungspark Lößnig-Dölitz zahlreiche Bäume aufgrund der Trockenheit und oftmals damit einhergehendem Schädlingsbefall abgestorben und mussten gefällt werden. Bäume, die zur ursprünglichen Gestaltung der Parkanlage gehören, werden in den nächsten Jahren nachgepflanzt. Bei einigen Baumstandorten muss dabei geprüft werden, ob die ursprünglich verwendete Baumart nachgepflanzt wird, oder in Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutz- und Naturschutzbehörde ein Artwechsel vorgenommen werden kann.
Der Erholungspark Lößnig-Dölitz weist mit seinen offenen Rasen- und Wiesenflächen, dichten Strauch- und Gehölzflächen, Baumgruppen, größeren waldartigen Pflanzungen sowie den Teichen und Wasserläufen bereits eine große Strukturvielfalt auf. Die Offenlandbereiche wirken dabei als effektive Kaltluftentstehungsgebiete und sollen als solche erhalten werden.
