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VIII-F-01601 Wer bestellt, bezahlt? Zur Finanzierung der Wärmeplanung

Fraktion Die Linke

Mit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes WPG auf Bundesebene und der sächsischen Wärmeplanungsverordnung (SächsWPVO) ist die Wärmeplanung zur Pflichtaufgabe geworden. Leipzig hat bereits vor Inkrafttreten des (WPG) mit der Wärmeplanung begonnen, wohlwissend, dass diese Aufgabe auf die Stadt zukommen wird und eine Voraussetzung für das Gelingen der Wärmewende ist.

Für die Erfüllung von Pflichtaufgaben gilt: "Auf Grundlage von Art. 85 der Sächsischen Verfassung erhalten Gemeinden für die Erfüllung ihnen übertragener Pflichtaufgaben einen Ausgleich der entstehenden Mehrbelastungen. In Folge der Übertragung der Aufgabe zur Wärmeplanung durch die Sächsische Wärmeplanungsverordnung (SächsWPVO) steht den verpflichteten Gemeinden, also den Gemeinden, welche nicht unter den Bestandsschutz aus § 5 Absatz 2 Wärmeplanungsgesetz des Bundes (WPG) fallen, ein Mehrbelastungsausgleich zu. Im Fall der erstmaligen Erstellung der Wärmeplanung haben alle Gemeinden Anspruch auf Mehrbelastungsausgleich, welche nicht nach § 1 Absatz 2 SächsWPVO in Verbindung mit § 5 Absatz 2 WPG von der Verpflichtung ausgenommen wurden" (siehe https://www.energie.sachsen.de/faq-6587.html)

Wir fragen daher:

  1. Hat die Stadt Leipzig den Mehrbelastungsausgleich beim Freistaat beantragt? Wenn ja, gab es bereits eine Rückmeldung und wenn nein, warum nicht?
  2. Wurden andere Fördergelder von Bund oder Freistaat in Zusammenhang mit der Kommunalen Wärmeplanung beantragt und bewilligt?
  3. Wie hoch belaufen sich die Kosten für die kommunale Wärmeplanung für die Stadt Leipzig? Kann die Summe schon abschließend genannt werden?

Antwort

Frage 1:Hat die Stadt Leipzig den Mehrbelastungsausgleich beim Freistaat beantragt? Wenn ja, gab es bereits eine Rückmeldung und wenn nein, warum nicht?

Der Mehrbelastungsausgleich durch den Freistaat wird nicht beantragt. Der Freistaat zahlt diesen den Kommunen ohne vorhergehenden Antrag aus. Ob die Stadt Leipzig diesen Mehrbelastungsausgleich erhält, ist derzeit noch in rechtlicher Prüfung. Aufgrund der Tatsache, dass die Stadt Leipzig gemäß des Stadtratsbeschlusses bereits vor in Kraft treten des Wärmeplanungsgesetzes mit der Erstellung begonnen hat, konnte das zuständige Ministerium (SMWA) auf einer Informationsveranstaltung am 03.07.2025 hierzu noch keine Aussage treffen.

Frage 2: Wurden andere Fördergelder von Bund oder Freistaat in Zusammenhang mit der Kommunalen Wärmeplanung beantragt und bewilligt?

Nein. Die Stadt Leipzig hat keine unmittelbaren Fördergelder beim Bund oder Freistaat für die Erstellung der Wärmeplanung beantragen können. Die zwischenzeitliche Bereitstellung von Bundesfördermitteln im Rahmen der Kommunalrichtlinie konnte aufgrund des zuvor bereits begonnenen Arbeitsprozesses (Ausschreibung war bereits erfolgt) nicht in Anspruch genommen werden.

Frage 3: Wie hoch belaufen sich die Kosten für die kommunale Wärmeplanung für die Stadt Leipzig? Kann die Summe schon abschließend genannt werden?

Da die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung noch nicht abgeschlossen ist und gemäß Gesetz auch immer wieder fortgeschrieben werden muss, ist die Frage nicht abschließend zu beantworten.

Für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wurden bisher zwei Aufträge an Dienstleistungsunternehmen vergeben, die in Summe einen Auftragswert von rund 274.000 € haben. Die Vergabe zur Generalkoordination erfolgte gemäß Vorlage VII-DS-07720. Zusätzlich flossen in die Erstellung der Wärmeplanung verschiedene Potenzialstudien zum Einsatz erneuerbarer Energien ein, die von den Leipziger Stadtwerken beauftragt wurden. Des Weiteren wurde im Rahmen der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung ein Beteiligungsprozess organisiert, der sowohl Sitzungen des Projektbeirates wie Ausgaben für öffentliche Foren und Informationsveranstaltungen, als auch Materialerstellung für die Öffentlichkeitsarbeit beinhaltet.

 

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