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VIII-F-01600 Auswirkung der Haushaltskonsolidierung auf den Leipziger Klimaschutz

Fraktion Die Linke

Die aktuelle Haushaltssituation verursacht viele Kürzungen und Stillstand für die wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben unserer Zeit: eine gute öffentliche Daseinsfürsorge für alle, Energie- und Wärmewende, Klimawandelanpassung, etc. Dazu haben das Energie- und Klimaschutzprogramm (EKSP) beschlossen und den Klimanotstand ausgerufen. Die aktuellen Debatten um das freiwillige Haushaltssicherungskonzept bringen aber immer wieder verbale Angriffe auf den Klimaschutz hervor. Die letzte Ratsversammlung hat uns einen Eindruck darüber vermittelt, wie sehr die Verkehrswende, als wichtiger Baustein kommunaler Klimaanpassung, durch die Konsolidierung betroffen ist (https://gleft.de/6hz). 

Wir fragen deshalb: 

  1.          Welche Einsparungen werden im Energie- und Klimaschutz gemacht? Inwiefern sind die Maßnahmen aus dem EKSP und aus dem Maßnahmenkatalog des Sofortmaßnahmenprogramm Klimaschutz sind voraussichtlich nicht ausfinanziert? Wie groß ist die Finanzierungslücke? Bitte nach Maßnahmen aufschlüsseln.
  2.         Wie wirkt sich die Haushaltssituation auf die noch bzw. nachzubesetzenden Stellen im Referat Nachhaltige Entwicklung bzw. die Klimaschutzstellen in den einzelnen Ämtern aus? Wie viele und welche Stellen können/sollen ggf. nicht besetzt werden?
  3.         Welche Fachförderrichtlinien aus dem Amt für Umwelt sind betroffen?
  4.         Welche Beschlüsse im Klima-, Umwelt- und Artenschutz werden aufgrund der aktuellen Haushaltslage zurückgestellt?

Antwort:

Die Anfrage der Fraktion Die Linke im Leipziger Stadtrat wurde im Kontext der aktuellen Haushaltssituation und Stadtratsdebatten um das freiwillige Haushaltssicherungskonzept gestellt. 

Die Fragen beantworten wir daher wie folgt:

Welche Einsparungen werden im Energie- und Klimaschutz gemacht? Inwiefern sind die Maßnahmen aus dem EKSP und aus dem Maßnahmenkatalog des Sofortmaßnahmenprogramm Klimaschutz sind voraussichtlich nicht ausfinanziert? Wie groß ist die Finanzierungslücke? Bitte nach Maßnahmen aufschlüsseln.

Antwort:

Angesichts eines sich dramatisch beschleunigenden Klimawandels und dem daraus resultierenden enormen Handlungsdruck auf allen politischen Ebenen, ist eine gesamtgesellschaftliche Anstrengung für das Gelingen von Klimaschutz notwendig. Kommunen sind dabei wichtige Akteure, gemeinsam mit ihren Stadtwerken, kommunalen Unternehmen sowie engagierten Institutionen und einer aktiven Bürgerschaft. Sie sind Treiber der Energie- und Wärmewende und des Klimaschutzes vor Ort. Eine tragfähige, langfristige und ausreichende Finanzierungssicherheit zur Umsetzung der kommunalen Hebelsektoren und der vielfältigen lokalen Klimaschutzmaßnahmen ist mitunter abhängig von den politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch die EU, den Bund und den Freistaat. 

Das Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (EKSP 2030) ist die wichtigste vom Stadtrat beschlossene Fachplanung der Stadt Leipzig, um das Ziel der Leipzig-Strategie 2035 einer Klimaneutralität 2040 und einer sicheren Energie- und Wärmeversorgung zu erreichen. Das EKSP 2030 wird durch die zweijährigen Umsetzungsprogramme entsprechend der neuesten Entwicklungen konkretisiert und finanziell im Doppelhaushalt untersetzt. Allein mit dem Umsetzungsprogramm 2023/2024 konnten über 80 Klimaschutzmaßnahmen begonnen werden, sowohl komplexe, langfristig angelegte Infrastrukturmaßnahmen, als auch konzeptionelle Vorbereitungen oder Maßnahmen mit zentralen Kooperationen. Mit dem Umsetzungsprogramm 2025/2026 werden die bereits laufenden Komplexmaßnahmen fortgeführt als auch mittel- bis langfristig wirkende Maßnahmen aus den sieben Handlungsfeldern weiter qualifiziert und übergeordnete EKSP 2030- Maßnahmen für eine Umsetzung weiter konkretisiert. 

Die finanzielle Untersetzung des Umsetzungsprogramms 2025/2026 erfolgte durch den vom Stadtrat am 12.03.2025 beschlossenen Doppelhaushalt 2025/2026. Jegliche darin abgebildeten Finanzwerte sind vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes durch die Landesdirektion zu verstehen und unterliegen weiteren möglichen auch internen Haushaltsauflagen. 

Folgende Finanzübersicht kann daher nur einen Ausschnitt der Kürzungen durch den Haushaltsbeschluss und durch die jeweiligen Fachämter im Rahmen der Erstellung eines freiwilligen Haushaltssicherungskonzeptes darstellen (Quelle: VIII-DS-00877-DS-03: Freiwilliges Haushaltsstrukturkonzept - Beiträge der Fachdezernate für 2025 und 2026).

 

Nr.Titel Maßnahme EKSP UP 25/26FF OE2025 (DHH bestätigt) in €2026 (DHH bestätigt) in €Einspar-ung 2025 in €Einspar-ung 2026 in €Bemerkung
I.7Auenentwick-lungskonzeptASG1.551.8201.653.590-1.551.820 Sperre 2025, da das Naturschutz Groß-projekt in der Umsetzung auf 2026 verschoben wurde.
II.3Bilanzierung der Grauen EnergieAGM75.00075.000-75.000-75.000Die Mittel wurden gemäß VIII-DS-00877-DS-03-NF-01 in beiden Haushalts-jahren in voller Höhe konsolidiert.
II.4Einsatz energiespa-render BeleuchtungAGM750.000750.000 -250.000Intractingbudget um 250.000 € gekürzt. Die Reduzierung erfolgt nur in 2026 um 250.000 € (VIII-DS-00877-DS-03-NF-01)
III.2PV Anlagen auf kommunalen GebäudenAGM500.000500.000 -250.000Reduzierung um 250.000 € in 2026
III.9Kreislaufwirt-schaft in Kul-turbetriebenRSK25.00025.000-5.000 Einsparung von 5.000 € in 2025 gem. HSK VIII-DS-00877-DS-03 
IV.14Multimodale MobilitätMTA75.000150.000 -100.000 
IV.15Kapazitätser-weiterung P&RMTA688.7002.062.700-348.700-         1.842.700 Park&Ride Stationen Einsparungen - final im HH 2025: 340.000 €; im HH 2026: 220.000 €
IV.16Korridorbe-schleunigungsprogrammMTA100.00060.000-100.000-60.000Einsparung
IV.17Masterplan Mob. NordraumMTA       118.500 118.500   hier: Poststraße - Radefelder Allee
IV.19Langfristkon-zept ruhender VerkehrMTA00-90.000 Mittel i. H. v. 90.000 € in 2025 in Gesamt-ansatz von Nr. IV.17 (Poststraße-Radefel-der Allee, Verkehrs-planung i. H. v. 118.500 €)
IV.21Stadteilbezo-gene Mobili-tätskonzepteMTA55.000105.000-55.000-105.000hier: Erstellung Mobilitätskonzepte;  in Gesamtansatz von  IV.17 (Poststraße-Radefelder Allee, Verkehrsplanung i. d.  H. von 118.500 €)
IV.4Radverkehrs-entwicklungs-plan 2030MTA661.600194.950  2026: Reduzierung Ansatz i. H. v. 630.250 € um Werte für Neubeginn-maßnahmen
IV.6Ausweitung FahrradabstellmöglichkeitenMTA87.00040.000-87.000  
IV.7Ausweisung weiterer Fahr-radstraßenMTA75.00075.000-75.000-75.000Mittel i. H. v. je 50.000 € in Gesamtansatz von  IV.17 (Poststraße-Radefelder Allee, Verkehrsplanung i. d.  H. von 118.500 €)
IV.9Netzerweiter-ung StraßenbahnMTA785.0001.147.500-635.000-772.5002025: 150.000 €, 2026: 375.000 €
V.6Klimafreund-licher Fahr-zeugfuhrpark und (Elektro)-Car-SharingDuO00  Einsparung
V.7Fahrradlasten-transport und -mobilitätVwU00  gestrichen
V.7Fahrradlastentransport und -mobilitätDUO8.7008.700  neu, aufgrund HSK bestätigt
VI.1KlimabildungRNK4.5004.500  Einsparung (25.500 €) durch HH-Änderungsantrag Möhrchenhefte
VI.11KlimaschutzoffensiveRNK700.000700.000 -100.000Einsparung HSK 2026
VI.3Europäische Mobilitäts-wochenMTA47.000217.000  Einsparung

Wie wirkt sich die Haushaltssituation auf die noch bzw. nachzubesetzenden Stellen im Referat Nachhaltige Entwicklung bzw. die Klimaschutzstellen in den einzelnen Ämtern aus? Wie viele und welche Stellen können/sollen ggf. nicht besetzt werden?

Antwort: 

Zum Gesamtfortschritt der Maßnahmen zur Stellenumlenkung und Stellensperrung im Doppelhaushalt 2025/2026 wird der Stadtrat zu gegebener Zeit informiert.

Im Zuge der aktuellen Vorgaben ist im Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz eine Stelle derzeit unbesetzt und wird dauerhaft gewandelt. Zusätzlich wurden einzelne Stellenanteile gesperrt in Summe von < 0,25 VzÄ. Eine weitere VzÄ läuft zum Ende des Jahres 2026 aufgrund einer Befristung aus. 

Von den sechs bestehenden Klimaschutzstellen in den Dezernaten I, III, VI und VIII wird aufgrund der aktuellen Situation die Klimaschutzstelle im MTA nicht nachbesetzt und damit gewandelt.

Welche Fachförderrichtlinien aus dem Amt für Umwelt sind betroffen?

Antwort: 

Im Referat für Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz ist die Fachförderrichtlinie Stecker-Solar-Geräte betroffen. Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung werden nur vorläufige Bewilligungsbescheide erstellt, welche keinen Anspruch auf die endgültige Bewilligung der Zuwendung bewirkt. Der Bescheid ergeht entsprechend § 76 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Rechtsaufsichtsbehörde. 

Die Fachförderrichtlinien des Amtes für Umweltschutz sind eine freiwillige Aufgabe der Stadtverwaltung Leipzig. Daher unterliegen sie den strengen Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung. Dies bedeutet, dass grundsätzlich nur vorläufige Zuwendungsbescheide ausgestellt werden und eine Auszahlung nur mit driftiger Begründung erfolgt. In den Bereichen Schallschutz, Gründach und Begrünung/Entsiegelung wurden für 2025 noch keine Zuwendungsbescheide ausgestellt. 

In der Projektförderung wurden, mit Einvernehmen des Fachausschusses Umwelt, Klima und Ordnung, vorläufige Zuwendungsbescheide in Höhe von 1.099.099,45 Euro ausgestellt. Die Antragsteller wurden darauf hingewiesen, dass die Zuwendungsbescheide aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung nur unter Vorbehalt ausgestellt werden können und die Mittelabforderungen im Regelfall erst mit Genehmigung des Haushaltsplanes durch die Landesdirektion erfolgen kann. In Ausnahmefällen wurden bereits unaufschiebbare Auszahlungen von insgesamt 117.968,00 Euro getätigt.

 

Welche Beschlüsse im Klima-, Umwelt- und Artenschutz werden aufgrund der aktuellen Haushaltslage zurückgestellt?

Antwort:

Grundsätzlich werden im Umweltschutzbereich keine Beschlüsse zurückgestellt. Aufgrund des freiwilligen Charakters der Beschlüsse unterliegen auch diese der vorläufigen Haushaltsführung und können erst mit Genehmigung des Haushaltsplanes durch die Landesdirektion umgesetzt werden und unterliegen weiteren möglichen auch internen Haushaltsauflagen.

Die folgenden Beschlüsse sind davon betroffen:

- Umsetzung Bienenmaßnahmenkatalog

- Umsetzung Gründachfachförderung sowie Begrünung Innenhöfe/ Entsiegelungsmaßnahmen

- HH-Antrag VIII-HP-10223 Einrichtung eines Budgets für Maßnahmen zur Klimawandelanpassung in Verbindung mit der Umsetzung des Hitzeaktionsplanes

- HH-Antrag VIII-HP-10218 Engagement von Bürgerschaft und Vereinen im Umweltbereich stärken

 

Aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen dürfen aktuell nur Maßnahmen bewilligt werden, die der infrastrukturellen Grundversorgung dienen.

Davon sind bspw. folgende Beschlüsse betroffen:

  •           VII-DS-09248: Mittelübertragung der Stadt Leipzig an das EEKN
  •          VII-DS-06102-Ifo-01 Umsetzungsprogramm 2025/2026 zum Energie- und Klimaschutzprogramm (EKSP) 2030
  •          VII-DS-07720-DS-02 - Grundsatzbeschluss zur Wärmewende im Pilotquartier Südvorstadt West
  •          Erstellung einer Fachförderrichtlinie „Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz“
  •          HH Antrag VIII-HP-10343 Anschubfinanzierung für Gründung einer kommunalen Energieagentur 

 

Ebenso werden der Fuhrpark sowie zugeordnet die Ladeinfrastruktur zum aktuellen Zeitpunkt nicht als infrastrukturelle Grundversorgung bewertet. 

Auch nach Bestätigung des Haushalts durch die Landesdirektion ist zu erwarten, dass restriktive Vorgaben bestehen bleiben. Diese unterliegen weiteren möglichen auch internen Haushaltsauflagen.

 

Angesichts des bestehenden Klimanotstandes und der drastischen Konsequenzen einer sich rasant erwärmenden Atmosphäre hat diese zeitliche Verzögerung und unzureichende Finanzierungssicherheit eine direkte Auswirkung auf das noch rechtzeitige Erreichen der Klimaschutzziele.

 

 

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