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VIII-F-01599 Verfolgung von alten neuen Verstößen gegen Regelungen der Sozialen Erhaltungssatzung durch United capital u.a. sowie Prüffall Unterkunft Demmeringstr. 100a

SR Juliane Nagel

In der Antwort auf die Anfrage VIII-F-00991-AW-01 ist von vier Fällen die Rede, in denen wegen Verstößen gegen die Prämissen der Erhaltungssatzung – hier jeweils ungenehmigte bauliche Änderung von Wohnungen – Ordnungswidrigkeitsanzeigen erlassen wurden. Zudem wurden in zwei Fällen Rückbauanordnungen erlassen (Gebiet „Am Lene Voigt-Park und Connewitz). Zudem sind zwei neue Prüffälle benannt.

Verstöße gegen die Prämissen der Sozialen Erhaltungssatzung sind zuletzt immer wieder durch das Unternehmen United Capital RE bzw. Unternehmen deren Geschäftsführer (Kevin Rader, Sven Schwarzat) bekannt geworden. Es handelte sich zumeist um Umbauten von Wohnraum in Apartments, die überteuert vermietet werden. Ein besonders krasses Beispiel ist die Demmeringstraße 100a, für die die Stadt auch eine Nutzungsuntersagung erlassen hat, die im November 2025 in Kraft tritt.

Fragen an die Verwaltung:

1) Wie ist der Stand in den o.g. Verfahren, wurden bisher real Bußgelder verhängt und auch gezahlt, sind Rückbauanordnungen rechtskräftig geworden und wurden vollzogen?

2) Welche weiteren Beschwerden bezüglich ungenehmigter baulicher Änderungen von Wohnungen oder andere Verstöße in Erhaltungsgebieten einerseits, unter der Ägide des Unternehmens United Capital und zugehörige Unternehmen gab es und wie ist der jeweilige Stand der Bearbeitung?

3) Wie ist der Sachstand bezüglich des WG-Hauses Demmeringstr. 100a: Wurden Rechtsmittel gegen die Nutzungsuntersagung eingelegt und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wurde ein Bauantrag gestellt, wenn ja mit welchem Ergebnis? Haben sich Mieter*innen wegen Unterstützung und Ersatzwohnraum bei der Stadt/ Sozialamt gemeldet und welche Unterstützung lässt die Stadtverwaltung ihnen zuteil werden?

4) Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Stadt gegen die Praxen des Unternehmens United Capital RE und zugehörige Firmen u.a. deren Geschäftsführer vorzugehen um die Bevölkerung in Leipzig zu schützen?


Antwort

Frage 1) Wie ist der Stand in den o.g. Verfahren, wurden bisher real Bußgelder verhängt und auch gezahlt, sind Rückbauanordnungen rechtskräftig geworden und wurden vollzogen?

In der Zentralen Bußgeldbehörde sind bislang sieben Anzeigen wegen Verstößen gegen die verschiedenen Sozialen Erhaltungssatzungen eingegangen. Fünf Verfahren werden derzeit geprüft; weitere zwei Verfahren konnten bereits rechtskräftig abgeschlossen werden.

Zum Inhalt und Verfahrensstand können aus datenschutzrechtlichen Gründen keine weiteren Angaben gemacht werden.

In verschiedenen Satzungsgebieten der Sozialen Erhaltungssatzung wurden Rückbauanordnungen erlassen, teilweise wurde der Sachverhalt abgestellt, rückgebaut und vollzogen.

Zu Vorhaben in Satzungsgebieten Connewitz und Am Lene Voigt Park laufen Widerspruchsverfahren bei der Landesdirektion Leipzig, diese werden abschließend durch die Landesdirektion Leipzig geprüft und sind derzeit noch nicht rechtskräftig.

Frage 2) Welche weiteren Beschwerden bezüglich ungenehmigter baulicher Änderungen von Wohnungen oder andere Verstöße in Erhaltungsgebieten einerseits, unter der Ägide des Unternehmens United Capital und zugehörige Unternehmen gab es und wie ist der jeweilige Stand der Bearbeitung?

Eine aktuelle weitere Beschwerde bezüglich ungenehmigter baulicher Änderungen in zwei Wohnungen im Sozialen Erhaltungsgebiet Lindenau befindet sich im Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung in der Vorprüfung.

Frage 3) Wie ist der Sachstand bezüglich des WG-Hauses Demmeringstr. 100a: Wurden Rechtsmittel gegen die Nutzungsuntersagung eingelegt und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wurde ein Bauantrag gestellt, wenn ja mit welchem Ergebnis? Haben sich Mieter*innen wegen Unterstützung und Ersatzwohnraum bei der Stadt/ Sozialamt gemeldet und welche Unterstützung lässt die Stadtverwaltung ihnen zuteil werden?

Durch das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege wurde ein Bescheid zur Nutzungsuntersagung ausgestellt. Hiergegen wurde ein Widerspruchsverfahren eingeleitet.

In der 25. KW wurde ein Bauantrag zur Nutzungsänderung im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege eingereicht. Dieser Antrag wurde zurückgegeben, da er in der falschen Verfahrensart eingereicht wurde, und das Antragsverfahren eingestellt. In der 30. KW erfolgte die erneute Beantragung eines Bauantrages zur „Nutzungsänderung eines leerstehenden Gebäudes in ein Wohnheim“, welcher derzeit in Bearbeitung ist.

Sowohl das Sozialamt als auch Träger der Wohnungsnotfallhilfe waren vor Ort und haben Unterstützung angeboten. Zwei Personen aus dem Gebäude haben bisher Beratungsleistungen in Anspruch genommen.

Frage 4) Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Stadt gegen die Praxen des Unternehmens United Capital RE und zugehörige Firmen u.a. deren Geschäftsführer vorzugehen um die Bevölkerung in Leipzig zu schützen?

Eine Antwort zu dieser Frage wurde bereits mit der Anfrage VIII-F-00991-AW-01, Frage 4, beantwortet. Dies wird hiermit wiederholt und ergänzt:

Grundsätzlich sieht das Baurecht die o.g. Maßnahmen zur Ahndung und Durchsetzung der gesetzlichen Vorgaben vor. Besondere Sanktionen bei wiederholten Verstößen eines Eigentümers gibt es im Bauordnungs- und Erhaltungsrecht nicht. Jeder Vorgang erfordert eine Einzelfallprüfung und -entscheidung.

Im Ordnungswidrigkeitsverfahren wird stets der konkrete Einzelfall geprüft. Von Bedeutung sind hier neben den verschiedenen möglichen Ordnungswidrigkeitstatbeständen auch Faktoren, wie die Frage des Verschuldens des Verursachers (vorsätzliche oder fahrlässige Begehung, Einzeltäter oder gemeinsame Begehung von mehreren Personen etc.), ob ggf. eine Wiederholungstat vorliegt und so weiter. Nach Abwägung aller einzubeziehenden Kriterien kann dann bei Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit ggf. eine entsprechende Geldbuße im jeweiligen Einzelfall festgesetzt werden. Für die Zumessung der Geldbuße sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft, zu berücksichtigen.

Die Stadt Leipzig stellt auf ihrer Internetseite unter www.leipzig.de/wohnen zahlreiche Informationen zum Leipziger Wohnungs- und Mietmarkt und den Instrumenten für bezahlbares Wohnen dar. Darunter finden sich auch Hinweise zum Erkennen und Vermeiden von Mietwucher. Auch auf Beratungsangebote wird verwiesen. Diese Unterstützung dient in Summe dem Schutz der Bevölkerung vor unangemessenen Mieten.  

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