VIII-F-01598 Sogenanntes Gemeinwohlparlament Leipzig ins Leben gerufen

SR Enrico Stange

Am 14. August wurde offenbar auf Anstoß des Runden Tisches Gemeinwohl Leipzig ein sogenanntes Gemeinwohlparlament unter aktiver Mitwirkung des Herrn Oberbürgermeister initiiert. Der Herr Oberbürgermeister ist ebenfalls im Runden Tisch Gemeinwohl engagiert.

Ich frage den Oberbürgermeister:

  1. Welche Institutionen werden im Runden Tisch Gemeinwohl durch welche Persönlichkeiten aktuell vertreten und welche Einzelpersönlichkeiten sind ebenfalls Partner des Runden Tischs?
  2. Welche Organisationsstruktur liegt dem sogenannten Gemeinwohlparlament zugrunde und welche Rolle spielt das im Verfahrensablauf des sogenannten Gemeinwohlparlaments ins Wort gehobene Kuratorium des Gemeinwohlparlaments dabei? (vgl. https://gemeinwohlparlament-leipzig.de/aktuelles unter Bewerbungsphase für Projekte)
  3. Wer gehört dem Kuratorium des sogenannten Gemeinwohlparlaments an und wie wurde das Kuratorium und durch wen legitimiert?
  4. Nach welchen allgemeinen und besonderen Kriterien entscheidet das Kuratorium über die Förderfähigkeit der in der Bewerbungsphase eingereichten Projekte?
  5. Welche klassischen oder modernen Funktionen eines Parlaments finden sich im Aufbau und der Funktionsweise des sogenannten Gemeinwohlparlaments neben dem des auf der Homepage des sogenannten Gemeinwohlparlaments einzig ersichtlichen Aktes der Abstimmung über durch das Kuratorium vorsortierte Projekte wieder?
  6. Auf der Homepage des sogenannten Gemeinwohlparlaments Leipzig wird auf die Stuttgarter fairplaid GmbH verwiesen. Ist diese Firma Domaininhaberin und welche Gebühr bzw. welches Entgelt fließt dieser Firma für die Nutzung der Plattform zu?
  7. Aus welchen Mitteln speisen sich die zum Start des Gemeinwohlparlaments zum 14. August bereits ausgewiesenen 2.885 Euro?

Antwort

1. Welche Institutionen werden im Runden Tisch Gemeinwohl durch welche Persönlichkeiten aktuell vertreten und welche Einzelpersönlichkeiten sind ebenfalls Partner des Runden Tischs?

Der Runde Tisch Gemeinwohl hat folgende Mitglieder (in alphabetischer Reihenfolge):

1. FC Lokomotive Leipzig, Agentur für Arbeit Leipzig, Amazon Logistikzentrum Leipzig, BMW Werk Leipzig, Bürgerstiftung Leipzig, Chemie Leipzig, DGB (Region Leipzig-Nordsachsen), DHL Hub Leipzig, Diakonie/Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände, Evangelisch-Lutherischer Kirchenbezirk Leipzig, Flughafen Leipzig/Halle, Gemeinsam für Leipzig e.V., Gewandhaus zu Leipzig, Handwerkskammer, Helmholtz-Zentrum, Umweltforschung GmbH, HHL Leipzig Graduate School of Management, Industrie- und Handelskammer (IHK), Israelitische Religionsgemeinde zu Leipzig K.d.ö. R., Jobcenter Leipzig, Katholische Propstei St. Trinitatis Leipzig, Klinikum St. Georg, Konsum Leipzig, KPMG, Kreiselternrat, Kulturstiftung Leipzig, Leipziger Foren Gruppe, Leipziger Messe, Leipziger Volkszeitung (LVZ), Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB), L-Gruppe, Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Polizei Leipzig, Porsche Leipzig, Universität Leipzig, Sächsische Aufbaubank (SAB), SC DHfK Leipzig e.V., Stadt Leipzig, Feuerwehr Leipzig, Stadt- und Kreissparkasse Leipzig, Stadtreinigung, Stadtschülerrat, Stadtsportbund Leipzig e.V., Unite Network SE, Universitätsklinikum Leipzig, Universitätsgesellschaft – Freunde und Förderer der Universität Leipzig e.V., Verbraucherzentrale Sachsen, Verbundnetz Gas (VNG), Zoo Leipzig

Zum Netzwerk Runder Tisch Gemeinwohl gehören keine Einzelpersönlichkeiten, sondern Institutionen und Organisationen mit ihren jeweiligen Vertreterinnen und Vertretern.

2. Welche Organisationsstruktur liegt dem sogenannten Gemeinwohlparlament zugrunde und welche Rolle spielt das im Verfahrensablauf des sogenannten Gemeinwohlparlaments ins Wort gehobene Kuratorium des Gemeinwohlparlaments dabei? (vgl. https://gemeinwohlparlament-leipzig.de/aktuelles unter Bewerbungsphase für Projekte)

 Das Gemeinwohlparlament knüpft an die Tradition von Spendenparlamenten an und basiert auf der Methode Crowdfunding. Jedes Mitglied darf mitentscheiden, welches Projekt gefördert wird – nach dem Prinzip „eine Person, eine Stimme.“ Das Kuratorium trifft eine Vorauswahl der eingereichten Projekte, über die das Parlament abstimmt.

3. Wer gehört dem Kuratorium des sogenannten Gemeinwohlparlaments an und wie wurde das Kuratorium und durch wen legitimiert?

Zum Kuratorium gehören an dieser Tätigkeit interessierte Mitglieder des Runden Tisches.

4. Nach welchen allgemeinen und besonderen Kriterien entscheidet das Kuratorium über die Förderfähigkeit der in der Bewerbungsphase eingereichten Projekte?

Allgemeine Kriterien: Der Träger des Projekts muss gemeinnützig sein und der Sitz des Trägers in Leipzig liegen.

Besondere Kriterien: Das Projekt muss zum Gemeinwohlkodex passen und mit dem Jahresthema in Einklang stehen.

5. Welche klassischen oder modernen Funktionen eines Parlaments finden sich im Aufbau und der Funktionsweise des sogenannten Gemeinwohlparlaments neben dem des auf der Homepage des sogenannten Gemeinwohlparlaments einzig ersichtlichen Aktes der Abstimmung über durch das Kuratorium vorsortierte Projekte wieder?

Die Wahl der Begriffs Parlaments bezieht sich auf die freie Abstimmung der Mitglieder über die Förderprojekte. Jedes Mitglied erhält eine Stimme unabhängig von der Höhe der Summe seines Beitrags. Klassische Parlamentsfunktionen wie der Beschluss von Gesetzen oder eine Kontrolle der Exekutive sind hier nicht gegeben.

6. Auf der Homepage des sogenannten Gemeinwohlparlaments Leipzig wird auf die Stuttgarter fairplaid GmbH verwiesen. Ist diese Firma Domaininhaberin und welche Gebühr bzw. welches Entgelt fließt dieser Firma für die Nutzung der Plattform zu?

Die Leistungen der fairplaid GmbH werden vollständig durch ein Mitglied des Runden Tisches Gemeinwohl finanziert.

7. Aus welchen Mitteln speisen sich die zum Start des Gemeinwohlparlaments zum 14. August bereits ausgewiesenen 2.885 Euro?

Die bereits ausgewiesenen Mittel zum Start des Gemeinwohlparlaments stammen vollständig aus privaten Spenden und Mitgliedsbeiträgen.