VIII-F-01597 Kritische Bewertung der Eigenvermittlungsbilanz des Jobcenters Leipzig
In der LVZ vom 25. Juli 20205 gab es unter der Überschrift „Streit um die Erfolgsquote der Arbeitsagentur“ einen Artikel, der die Vermittlungsbilanz der Agentur für Arbeit und der Jobcenter auf Bundesebene kritisch beleuchtete. In diesem Zusammenhang muss der Wegfall von § 11 SGB III zum 1. Januar 2023 betrachtet werden, der lautete: „(3) Die Eingliederungsbilanzen der Agenturen für Arbeit sind mit den Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes zu erörtern. Dazu sind sie um einen Teil zu ergänzen, der weiteren Aufschluss gibt über die Leistungen und ihre Wirkungen auf den örtlichen Arbeitsmarkt, Aufschluss über die Konzentration der Maßnahmen auf einzelne Träger sowie Aufschluss über die Zusammensetzung der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie über die an diesen Maßnahmen teilnehmenden Personen und deren weitere Eingliederung in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.“
Mit dem Wegfall dieser Vorschrift ist ein gesetzlich verankerter Mechanismus zur Transparenz und Rechenschaftspflicht gegenüber den lokalen Akteuren weggefallen. Wohlfahrtsverbände wie die Caritas und die Diakonie Deutschland haben seinerzeit in ihren sozialpolitischen Stellungnahmen wiederholt betont, dass die Vermittlungsleistung der Jobcenter nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ zu bewerten sei. Sie fordern eine stärkere Orientierung an nachhaltiger Integration, sozialer Teilhabe und existenzsichernden Beschäftigungsverhältnissen. Die Abschaffung der Eingliederungsbilanzen nach § 11 SGB III wurde von mehreren Sozialverbänden kritisch gesehen, da sie die demokratische Kontrolle und die Beteiligung der Zivilgesellschaft am Arbeitsmarktgeschehen einschränkt.
In diesem Gesamtkontext bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele direkte Vermittlungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gemäß § 11 Abs. 3 SGB III wurden in den Jahren 2018 bis 2024 durch das Jobcenter Leipzig realisiert – ohne Einsatz von Eingliederungsinstrumenten oder Maßnahmen Dritter? Bitte um differenzierte Darstellung sowohl absolut als auch relativ (im Verhältnis zur Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten) nach Jahr, Geschlecht, Altersgruppe und Dauer der Arbeitslosigkeit.
2. Wie viele dieser direkten Vermittlungen entfielen im Durchschnitt pro Jahr auf eine/n Arbeitsvermittler/in im Zeitraum 2020 bis 2025? Bitte um Angabe der durchschnittlichen Fallzahlen pro Vermittler/in und Jahr.
3. Wie bewertet die Stadt Leipzig die im LVZ-Artikel geäußerte Kritik an der geringen Wirksamkeit der Eigenvermittlung durch das Jobcenter? Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens der Stadt oder des Jobcenters ergriffen, um die Vermittlungsquote zu verbessern?
4. In welchem Umfang werden Vermittlungserfolge durch das Jobcenter evaluiert – insbesondere im Hinblick auf Nachhaltigkeit, Entfristung und existenzsichernde Löhne?
5. Wie stellt die Stadt sicher, dass Vermittlungen nicht lediglich statistisch als Erfolg gewertet werden, obwohl es sich um prekäre, kurzfristige oder nicht existenzsichernde Beschäftigungsverhältnisse handelt?
6. Welche Rückmeldungen liegen der Stadt Leipzig von Arbeitgebern, Betroffenen oder Sozialverbänden zur Qualität der Eigenvermittlung vor?
7. Wie wird die Transparenz über die Leistungen und Wirkungen des Jobcenters Leipzig auf den örtlichen Arbeitsmarkt nach dem Wegfall von § 11 SGB III für die Politik sichergestellt?
Werden diese Daten weiterhin erhoben und öffentlich zugänglich gemacht?
