VIII-F-01585 Situation der Sofortaufnahme der Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen in Leipzig
Im Jahr 2021 ging die Ständige Sofortaufnahme der Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen in der Region Leipzig ans Netz. Sie ist zentrale Anlaufstelle für alle hilfesuchende Frauen und soll Frauen und ihren Kindern kostenfrei und rund um die Uhr einen Schutzraum bieten, in dem sie zur Ruhe kommen können und von wo sie beraten werden. Daneben gibt es seit 2021 zudem das 4, Schutzhaus, was vom selben Träger und vernetzt mit der Sofortaufnahme arbeitet. Die Angebote werden von der Stadt Leipzig und dem Land Sachsen finanziert und laufen derzeit noch als Modellprojekt. Konzeptionell soll die Sofortaufnahme gewährleisten täglich 24 Stunden erreichbar zu sein und zum Teil auch Doppelpersonalbesetzungen zu gewährleisten, um für die hilfesuchenden Frauen und Kinder auch schnell erreichbar zu sein. In der Vergangenheit gab es geringfügige Aufstockungen bei Leitungs- und Projektkoordinationsstelle. Trotzdem ist das Gesamtprojekt unterfinanziert.
Fragen an den Oberbürgermeister:
- Wie viele Frauen und Kinder wurden in den Jahren 2023/24 in der Sofortaufnahme und im 4. Frauenschutzhaus aufgenommen und versorgt (bitte inkl. Dauer der Aufenthalte angeben)?
- Wie stellt sich die aktuelle Finanzierung des Projektes dar und welche Finanzierung ist aus Sicht des Trägers geboten (bitte in Sofortaufnahme und Schutzhaus differenzieren und Leitung und Projektkoordination extra darstellen) und wie ist die Aufteilung der Finanzierung Land/ Stadt gestaltet?
- Inwieweit kann derzeit eine 24/7 Erreichbarkeit der Sofortaufnahme gewährleistet werden?
- Wie ist die Perspektive des Modellprojektes? Wann wird das Modellprojekt in ein reguläres Angebot überführt und sind dabei konzeptionelle Veränderungen geplant?
Antwort
1. Wie viele Frauen und Kinder wurden in den Jahren 2023/24 in der Sofortaufnahme und im 4. Frauenschutzhaus aufgenommen und versorgt (bitte inkl. Dauer der Aufenthalte angeben)?
| aufgenomm. Frauen 2023 | aufgenomm. Kinder 2023 | durchschnittl. Verweildauer 2023 | aufgenomm. Frauen 2024 | aufgenomm. Kinder 2024 | durchschnittl. Verweildauer 2024 | |
| Zentrale Sofortaufnahme | 95 | 67 | 7 Tage | 105 | 67 | 7 Tage |
| 4. Leipziger Frauenhaus | 20 | 9 | 129 Tage | 24 | 16 | 168 Tage* |
*Hinweis zur Verweildauer im 4. Leipziger Frauenhaus: In die Berechnung der Verweildauer werden die Fälle (Frauen mit/ohne Kinder) einbezogen, die im Berichtsjahr ausgezogen sind. Das waren im Jahr 2024 insgesamt 17 und 2023 insgesamt 15. Ein Einzelfall (eingezogen 2021), der sowohl 2023 als auch 2024 untergebracht war und 2024 auszog, erhöhte die durchschnittliche Verweildauer in 2024 deutlich. Ohne diesen Fall hätte die durchschnittliche Verweildauer bei 114 Tagen, also unter dem Wert von 2023, gelegen.
2. Wie stellt sich die aktuelle Finanzierung des Projektes dar und welche Finanzierung ist aus Sicht des Trägers geboten (bitte in Sofortaufnahme und Schutzhaus differenzieren und Leitung und Projektkoordination extra darstellen) und wie ist die Aufteilung der Finanzierung Land/ Stadt gestaltet?
Die aktuelle Finanzierung und personelle Ausstattung der Sofortaufnahme und des 4. Leipziger Frauenhauses sind wie folgt:
| vorauss. Förderung 2025 gesamt | vorauss. Förderung 2025 Freistaat Sachsen | vorauss. Förderung 2025 Stadt Leipzig | Leitung (VZÄ) | Koordi-nierung (VZÄ) | Sozialar-beit (VZÄ) | Hauswirt-schaft (VZÄ) |
| 1.137.084,80 € | 748.728,26 € | 388.356,54 € | 0,75 | 0,75 | 9,85 | 0,75 |
3. Inwieweit kann derzeit eine 24/7 Erreichbarkeit der Sofortaufnahme gewährleistet werden?
Die Erreichbarkeit „rund um die Uhr“ kann derzeit nicht in vollem Umfang gewährleistet werden. Vom Träger wird darauf hingewiesen, dass es zusätzlicher personeller Ressourcen bedarf. In der Vergangenheit hatten der Freistaat Sachsen und die Stadt Leipzig die Förderung kontinuierlich erhöht, um mehr personelle Kapazitäten zu finanzieren:
- Seit 2021 wird in allen Leipziger Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen ein Betreuungsschlüssel von 1:6 (vorher: 1:8) Betten im Rahmen der städtischen Förderung berücksichtigt. Der Freistaat Sachsen hatte bereits zuvor einen Betreuungsschlüssel von 1:6 Betten berücksichtigt.
- Seit Oktober 2022 finanziert die Stadt Leipzig zusätzlich 0,5 VZÄ für Leitungsaufgaben, die 2024 auf 0,75 VZÄ aufgestockt wurde.
- 2023 wurde die städtische Förderung um 0,75 VZÄ für die Projektkoordination erhöht.
Nach Einschätzung des derzeitigen Trägers bedürfte es einer personellen Ausstattung von 13,2 VZÄ für Sozialarbeit und 1,5 VZÄ für die Leitung, um das Projekt mit einer 24/7-Erreichbarkeit fortzuführen. Weder der Freistaat Sachsen noch die Stadt Leipzig können die dafür erforderlichen finanziellen Mittel bereitstellen.
Es kommt derzeit insbesondere bei krankheitsbedingten Ausfällen zu personellen Engpässen, so dass die Einrichtung Aufnahmestopps verhängen und/oder die Anzahl der Familienplätze in der Sofortaufnahme reduzieren muss.
4. Wie ist die Perspektive des Modellprojektes? Wann wird das Modellprojekt in ein reguläres Angebot überführt und sind dabei konzeptionelle Veränderungen geplant?
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt hat im August die wissenschaftliche Begleitung der Entwicklungsplanung für die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes gestartet. In diese Entwicklungsplanung wird eine Analyse und Bewertung des Modellprojekts „Zentrale Sofortaufnahme“ einfließen.
2027 soll ein Landesausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz in Kraft treten, mit dem neue Regelungen hinsichtlich der Anforderungen an die Einrichtungen, u.a. beim Clearing bei den Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen zu treffen sind, die auch Auswirkungen auf die Sofortaufnahme haben werden. Bis 2027 soll nach Abstimmung mit dem zwischen dem Sächsischen Sozialministerium und der Stadt Leipzig die Einrichtung fortgeführt werden.
Deutsches Rotes Kreuz, Sozialministerium und Stadt Leipzig sind derzeit in einem intensiven Austausch, wie das Projekt 2026 unter diesen Prämissen fortgeführt werden kann. Der Träger hat eine Konzeption entwickelt, die den Weiterbetrieb der Einrichtung als Frauenschutzhaus und Clearingstelle mit folgenden Einschränkungen gegenüber dem Status Quo vorsieht:
Die Zentrale Sofortaufnahme wird von Montag bis Freitag von 6:30 Uhr bis 23:00 Uhr sowie an Wochenende und Feiertagen von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar sein. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Rufbereitschaft für die Frauen eingerichtet, die im Rahmen des Projektes betreut werden. Extern wird über einen Anrufbeantworter über Notfallnummern, die anderen Frauenschutzhäuser, hilfreiche Internetseiten und Notschlafstätten informiert sowie die Erreichbarkeitszeiten der Sofortaufnahme genannt.
Die personelle Ausstattung bleibt unverändert. Der Stellenanteil von 0,75 VZÄ für die Koordination wird gewandelt in 0,75 VZÄ für die Leitung des 4. Frauenhauses.
Das Deutsche Rote Kreuz stimmt sich in den kommenden Wochen mit den Akteuren im Hilfesystem ab, wie eine Aufnahme im Bedarfsfall in anderen Einrichtungen erfolgen und der anschließende Clearingprozess durch die Sofortaufnahme sichergestellt werden kann.
