VIII-F-01468 P+R-Platz und Güterschuppen am S-Bahnhof Connewitz
Im Jahr 2024 wurden die Flächen am S-Bahnhof Connewitz, die der Herstellung eines P+R-Platzes dienen sollen von der Stadt durch die Bahn erworben. Für die Grundstücksteilflächen des ehemaligen Güterschuppens mit Laderampe ist gemäß Beschluss VII-A-00941-NF-02-ÄA-01 eine Prüfung zur Ermöglichung kultureller Nutzung vorgesehen. Diese Prüfung sollte inzwischen abgeschlossen sein.
Fragen an die Stadtverwaltung:
1) Mit welchem Ergebnis wurde die Nutzung der Schuppen geprüft?
2) Wurden wie im Ursprungsbeschluss vorgesehenauch kulturelle Initiativen und Akteure des Stadtviertels einbezogen, um mögliche Nutzungs- und Bewirtschaftungsszenarien zu entwickeln?
3) Welchen Zeithorizont hat die Umsetzung der Ergebnisse der Prüfung im Sinne der Ertüchtigung und Nutzung des Gebäudes?
4) Wie ist der Zeitplan zur Realisierung des P+R-Platzes und wird dabei die Gestaltung der übrigen Flächen und Gebäude mitgedacht?
Antwort
1) Mit welchem Ergebnis wurde die Nutzung der Schuppen geprüft?
Die Prüfung zur kulturellen Nutzung des Güterschuppens am S-Bahnhof Connewitz erfolgte nach Abschluss des Kaufvertrags, gemäß Stadtratsbeschluss (VII-DS-09527 Grunderwerb zur Herstellung eines P+R-Platzes am S-Bahnhof Connewitz). Das Kulturamt und das Amt für Wirtschaftsförderung haben gemeinsam eine Machbarkeitsstudie beauftragt. Es wurden Nutzungsmöglichkeiten wie
- Künstlerateliers,
- Bandprobenräume,
- ein Veranstaltungsraum (für 50–99 Personen),
- Gastronomie mit Freisitz und
- Mischnutzungen
entworfen. Ebenso enthält die Studie eine Grobschätzung der Sanierungskosten unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes sowie der Infrastruktur (z. B. Stellplätze, Medienanschlüsse, Heizung, Sanitär).
Teil der Studie waren auch eine Schallimmissionsprognose, ein Holzschutzgutachten, eine statische Einschätzung und eine Ertragswertrechnung mit marktüblichen Mieten. Fachlich eingebunden waren das Amt für Bauordnung und Denkmalschutz sowie das Liegenschaftsamt.
Die Studie zeigt:
Eine (kulturelle) Nutzung ist nur mit erheblichem finanziellem Aufwand möglich. Durch den schlechten Zustand des Gebäudes und die Vorgaben des Denkmalschutzes wird die Herrichtung aufwendig und teuer, unabhängig von der späteren Nutzung. Der Aufwand wird über alle Varianten hinweg auf mindestens 1,3 Mio. EUR geschätzt. Es stellt sich die Frage, ob ein potenzieller Vorhabenträger bei diesem Investment eine eigenwirtschaftliche Nutzung entwickeln kann.
Einige Faktoren würden eine kultur- und kreativwirtschaftliche Nutzung stark einschränken.
- Dazu gehören kleine Raumgrößen mit daraus folgenden genehmigungsbeschränkten Besucherzahlen sowie
- das Verbot von Außenlärm nach 22 Uhr aufgrund der nahen Wohnbebauung.
Eine dauerhafte kommunale Förderung wird ausgeschlossen. Im Stadtbezirk Süd gibt es bereits zahlreiche geförderte Veranstaltungsräume, wie Werk 2, Haus Steinstraße und Conne Island.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Grundstücksteil mit dem Güterschuppen (gemäß Lageplan aktuelle Flurstücke 532/32 und 532/33 der Gemarkung Connewitz sowie 72/5 der Gemarkung Lößnig) zu verkaufen. Die Verwaltung schlägt ein Konzeptverfahren vor. Das Konzeptverfahren ist offen für alle Nutzungsmodelle, auch für kulturelle – allerdings nur bei wirtschaftlich eigenständigem Betrieb. Derzeit wird ein Kriterienkatalog erarbeitet. Ein kultureller Mehrwert wird als Bewertungskriterium berücksichtigt.
2) Wurden wie im Ursprungsbeschluss vorgesehen auch kulturelle Initiativen und Akteure des Stadtviertels einbezogen, um mögliche Nutzungs- und Bewirtschaftungsszenarien zu entwickeln?
Nein, bisher nicht. Dies wäre zu diesem frühen Zeitpunkt nicht zielführend gewesen. Aufgrund des schlechten Zustands des Gebäudes wurde zunächst eine Machbarkeitsstudie erstellt, die aufzeigt, ob und mit welchem Aufwand eine Nutzung möglich ist. Außerdem zeigt sie die Rahmenbedingungen für mögliche (kulturelle) Nutzungs- und Betriebskonzepte auf. Über die folgende Ausschreibung werden potenzielle Nutzer angesprochen, ein Angebot abzugeben und Vorschläge zur Bewirtschaftung zu machen.
3) Welchen Zeithorizont hat die Umsetzung der Ergebnisse der Prüfung im Sinne der Ertüchtigung und Nutzung des Gebäudes?
Wie unter Punkt 1) dargelegt, schlägt die Verwaltung ein Konzeptverfahren vor. Dieses startet planmäßig mit der Veröffentlichung des Exposés im Oktober 2025. Der Bewerbungszeitraum soll sechs Wochen umfassen.
Nach der Bewertung der eingereichten Konzepte sowie der Vorlage in den entsprechenden Gremien kann der Eigentumsübergang erfolgen. Dies wird für das 2. Halbjahr 2026 angestrebt.
Maßnahmen zur Ertüchtigung der Gebäude sind aufgrund der Haushaltssituation bisher nicht erfolgt und bis zur Veräußerung auch nicht vorgesehen.
4) Wie ist der Zeitplan zur Realisierung des P+R-Platzes und wird dabei die Gestaltung der übrigen Flächen und Gebäude mitgedacht?
Der P+R-Platz Connewitz ist als Maßnahme im beschlossenen Rahmenplan zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie enthalten. Allerdings wurde die Maßnahme nicht priorisiert und daher nicht in den Haushalt 2025/26 aufgenommen. Das Projekt ruht momentan. Aufgrund der angespannten Haushaltslage kann das Mobilitäts- und Tiefbauamt aktuell keinen Termin für einen möglichen Bearbeitungsstart nennen. Eine zukünftige Planung wird den Stand der Entwicklung der übrigen Flächen und Gebäude berücksichtigen, sodass eine sinnvolle Gesamtanlage entsteht.
