VIII-F-01347 Umsetzung Ratsbeschluss Unterbringung obdachloser Frauen in der Georg-Schumann-Straße 268
In der Ratsversammlung November 2024 wurde auf Vorschlag der Verwaltung der Planungsbeschluss zur Sanierung des Objekts und Schaffung von Plätzen zur Unterbringung obdachloser Frauen in der Georg-Schumannstraße 268 (VIII-DS-00159-NF-01) gefasst. Dabei wurden geplante Aufwendungen wie folgt beschlossen: 2025: 2.239.700 EURO und 2026: 2.344.950 EURO.
Nach Kenntnisstand des Fragestellers stehen nunmehr für den Betrieb der Einrichtung je Jahr seitens des Sozialamtes aber nur noch 2,1 Mio. EURO zur Verfügung.
Fragen an den Oberbürgermeister:
- Warum wird der o. g. Ratsbeschluss seitens der Verwaltung nicht vollständig umgesetzt?
- Wer hat wann und mit welcher Begründung die Einsparungen festgelegt?
- Der Haushaltsplanentwurf 2025/2026 lag Anfang Oktober 2024 vor der o. g. Beschlussfassung vor. Wurde ggf. mit dem Beschluss zum Doppel-Haushalt 2025/2026 im März 2025 eine entsprechende Kürzung beschlossen? Wenn ja, an welcher Stelle und welche weiteren Einrichtungen im Budgetbereich „Soziale Einrichtungen“ sind in welcher Höhe davon betroffen?
- Welche konkreten Vorstellungen hat die Verwaltung, wie die in Rede stehenden Einsparungen von immerhin fast 400.000 Euro vom Betreiber vorgenommen werden sollen und welche Leistungsminderungen ist man bereit, dafür billigend in Kauf zu nehmen?
Antwort
1. Warum wird der o. g. Ratsbeschluss seitens der Verwaltung nicht vollständig umgesetzt?
2. Wer hat wann und mit welcher Begründung die Einsparungen festgelegt?
3. Der Haushaltsplanentwurf 2025/2026 lag Anfang Oktober 2024 vor der o. g. Beschlussfassung vor. Wurde ggf. mit dem Beschluss zum Doppel-Haushalt 2025/2026 im März 2025 eine entsprechende Kürzung beschlossen? Wenn ja, an welcher Stelle und welche weiteren Einrichtungen im Budgetbereich „Soziale Einrichtungen“ sind in welcher Höhe davon betroffen?
Die Fragen 1-3 werden aufgrund des Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Ratsbeschluss VIII-DS-00159-NF-01 wird umgesetzt. Am Standort Georg-Schumann-Straße 268 werden voraussichtlich 46 Plätze zur Unterbringung wohnungsloser Frauen entstehen. Dafür wird das bestehende Angebot in der Scharnhorststraße 27 vollumfänglich in die Georg-Schumann-Straße 268 umziehen. Dadurch entstehen voraussichtlich 22 zusätzliche Plätze. Die Inbetriebnahme der Unterkunft ist für das IV. Quartal 2025 vorgesehen. Aktuell befindet sich das Sozialamt mit dem Träger in Leistungsverhandlungen. Der geplante Leistungsumfang wurde bereits intensiv vorverhandelt.
Es handelt sich bei dem angeführten Beschluss um einen Planungsbeschluss, bei welchem die möglichen Aufwendungen für den Betrieb der Einrichtung geplant worden sind. Die Aufwendungen für das Objekt Georg-Schumann-Straße 268 wurden in der Budgeteinheit „315 Soziale Einrichtungen“ geplant. In dieser Budgeteinheit sind sämtliche Aufwendungen für alle Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe zu planen.
Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes 2025/2026 mussten aufgrund der schwierigen Haushaltslage Kürzungen in sämtlichen Bereichen vorgenommen werden, so auch in der Budgeteinheit Soziale Einrichtungen. Das gilt insbesondere für das Jahr 2026, in welchem sowohl das Übernachtungshaus für wohnungslose Frauen als auch die Einrichtung in der Kurt-Schumacher-Straße neu eröffnet werden und kostenseitig im Haushaltsjahr geplant werden.
Darüber hinaus entstehen im Bereich des ambulant betreuten Wohnens Kostensteigerungen aufgrund des bedarfsgerechten Angebotsaufbaus. Zusätzliche Aufwendungen ergeben sich aus den zu berücksichtigenden Tarifanpassungen in allen Leistungsbereichen.
Im Ergebnis stehen für den Betrieb der Einrichtung Georg-Schumann-Straße 268 jährliche Aufwendungen von 2,1 Mio. EUR zur Verfügung. Aus fachlicher Sicht entsprechen die zur Verfügung stehenden Aufwendungen den Anforderungen der Stadt Leipzig.
4. Welche konkreten Vorstellungen hat die Verwaltung, wie die in Rede stehenden Einsparungen von immerhin fast 400.000 Euro vom Betreiber vorgenommen werden sollen und welche Leistungsminderung ist man bereit, dafür billigend in Kauf zu nehmen?
Im Rahmen der Leistungsverhandlung wurden bereits unterschiedliche Einsparungen vorgenommen. Der zunächst vorgelegte Entwurf des Leistungserbringers überstieg einerseits deutlich den fachlich erforderlichen und finanziell zur Verfügung stehenden Kostenrahmen.
Andererseits lag das Angebot oberhalb der ursprünglich im Planungsbeschluss veranschlagten Kosten. Einsparungen konnten in nahezu allen Punkten vorgenommen werden, ohne die Leistungsfähigkeit des Angebotes zu reduzieren.
Die Erfahrungen mit den bestehenden Einrichtungen in der Rückmarsdorfer Straße sowie der in der Scharnhorststraße unter Berücksichtigung der höheren Platzkapazitäten sowie eines Risikoaufschlags im Rahmen des Leistungsumfangs dienen der Stadt Leipzig für die Planung als Vergleichsgröße. Eine Reduktion des vom Träger vorgesehenen pädagogischen Personals war und ist nicht vorgesehen.
