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VIII-F-01331 Zur Umsetzung des wohnungspolitischen Konzepts

Fraktion Die Linke

Im Juni 2024 hat der Stadtrat die Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzeptes (VII-DS-09202-NF-01) beschlossen. Aus dem Beschluss mit dem Änderungsantrag VII-DS-09202-NF-01-ÄA-05 ergaben sich Aufgaben zur Berichterstattung und Prüfaufträge und Konzepte, die dem Stadtrat vorzulegen sind.

Wir fragen daher:

  1. Wann wird der jährliche Umsetzungsbericht 2025 des Wohnungspolitischen Konzepts vorgelegt? (VII-DS-09202-NF-01-ÄA-05, Beschlusspunkt 9)
  2. Wann wird das Strategiepapier für Werkswohnungen vorgelegt? (ÄA-05, Beschlusspunkt 10)
  3. Was hat die Prüfung der Wohnbauflächenpotentiale jeweils im Innen- und im Außenbereich ergeben? (ÄA-05 Ergänzung Handlungsfeld 1)
  4. Wie ist der Stand der Einrichtung eines revolvierenden Ankaufs- und Bodenfonds? (ÄA-05 Ergänzung Handlungsfeld 3)
  5. Was hat die Prüfung über die Einrichtung eines Wohnungsamtes (ÄA-05 Ergänzung Handlungsfeld 7) ergeben?
  6. Was hat die Prüfung der Übernahme des Beitrags für den Mieterverein für LeipzigPass-Inhaber*innen (ÄA-05 Ergänzung Handlungsfeld 8) ergeben? In wie vielen Fällen konnte der Beitrag übernommen werden?
  7. Was hat die Prüfung einer weiteren Mieter*innen-Informationsstelle (ÄA-05 Ergänzung Handlungsfeld 8) ergeben?

Antwort

1. Wann wird der jährliche Umsetzungsbericht 2025 des Wohnungspolitischen Konzepts vorgelegt? (VII-DS-09202-NF-01-ÄA-05, Beschlusspunkt 9)

Der Umsetzungsbericht wird – wie im Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung im ALLRIS vom 08.01.2025 kommuniziert – im 4. Quartal 2025 vorgelegt. Dies erfolgt ggf. im Zusammenhang mit dem Monitoringbericht Wohnen. Der reguläre Stand der Umsetzung/Beschlusskontrolle zum Wohnungspolitischen Konzept (VII-DS-09202-NF-01) ist für Dezember 2025 terminiert.

Darüber hinaus verweisen wir auf regelmäßige Informationen im zeitweilig beratenden Ausschuss Wohnen. Unter anderem wurden die Fragen 4 und 5 dieser Anfrage im zeitweilig beratenden Ausschuss Wohnen im November 2024 schriftlich beantwortet. Auch zu Frage 3 wurde im Frühjahr 2025 im zeitweilig beratenden Ausschuss Wohnen bereits berichtet.

2. Wann wird das Strategiepapier für Werkswohnungen vorgelegt? (ÄA-05, Beschlusspunkt 10)

Das Handlungskonzept Mitarbeiterwohnen (VIII-DS-01099) befindet sich aktuell im verwaltungsinternen Verfahren und wird dem Stadtrat vsl. im 2. Halbjahr 2025 zum Beschluss vorgelegt.

3. Was hat die Prüfung der Wohnbauflächenpotentiale jeweils im Innen- und im Außenbereich ergeben? (ÄA-05 Ergänzung Handlungsfeld 1)

Die Prüfung der Flächenpotentiale ist noch nicht abgeschlossen. Zwischenergebnisse zum Wohnungsbaupotential im Innenbereich wurden im zeitweilig beratenden Ausschuss Wohnen vorgestellt. Die vorliegenden Flächeninformationen werden derzeit mit weiteren Nutzungsansprüchen verschnitten sowie Mobilisierungsquoten einbezogen, um die theoretisch möglichen Wohnungsbaupotentiale auf einen realistischen Umfang zu reduzieren. Parallel wurde die Prüfung der Flächen im Außenbereich begonnen. Die Ergebnisse der Prüfungen der Wohnbauflächenpotentiale im Innen- wie im Außenbereich münden ebenfalls wie die Ergebnisse der Wohnungsbedarfsprognose, die im Juni beauftragt wurde, in den Entwurf des Stadtentwicklungsplan (STEP) Wohnbauflächen. Dieser soll bis Ende 2025 erstellt werden und ins Verwaltungsverfahren gehen.

4. Wie ist der Stand der Einrichtung eines revolvierenden Ankaufs- und Bodenfonds? (ÄA-05 Ergänzung Handlungsfeld 3)

Ein revolvierender Bodenfonds ist als offenes, d. h. periodenübergreifendes, zweckgebundenes und vermögensbildendes Investitionsinstrument zu verstehen, das sich aus kontinuierlichen Einnahmen, Kapitaleinlagen und Grundeigentum zusammensetzt. Die gemeindeordnungs- und haushaltrechtlichen Voraussetzungen für einen revolvierenden Bodenfonds auf kommunaler Ebene sind derzeit nicht gegeben.

5. Was hat die Prüfung über die Einrichtung eines Wohnungsamtes (ÄA-05 Ergänzung Handlungsfeld 7) ergeben?

Der Prüfauftrag ist noch nicht abgeschlossen. Vor dem Hintergrund des mit der Stellenplanung 2025/2026 beschlossenen Stellen- und Personalprogramms „Fokus & Qualität“ kann eine tiefere Analyse nur im Rahmen der Durchführung einer Aufgabenkritik beginnend in 2025 bis 2026 erfolgen. Hierbei soll das Hauptaugenmerk auf der effizienten Organisation des pflichtigen Bereichs und der kritischen Betrachtung freiwilliger Aufgaben gelegt werden.

Aktuell gilt, dass die Aufgaben und Zuständigkeiten in Bezug auf das Thema Wohnen innerhalb der Stadtverwaltung derzeit klar geregelt sind. Die zuständigen Bereiche arbeiten dezernatsübergreifend sehr gut zusammen.

6. Was hat die Prüfung der Übernahme des Beitrags für den Mieterverein für LeipzigPass-Inhaber*innen (ÄA-05 Ergänzung Handlungsfeld 8) ergeben? In wie vielen Fällen konnte der Beitrag übernommen werden?

Mit der Umsetzung konnte noch nicht begonnen werden. Für die Umsetzung des Beschlusses stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung.

7. Was hat die Prüfung einer weiteren Mieter*innen-Informationsstelle (ÄA-05 Ergänzung Handlungsfeld 8) ergeben?

Der Anpassungsbedarf zur möglichen Erweiterung konnte noch nicht geprüft werden. Diese Prüfung erfolgt in der zweiten Jahreshälfte 2025. Das Sozialamt hat zunächst die Mietspiegelerstellung priorisiert.

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