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VIII-F-01321 Kürzungen im mitteldeutschen S-Bahn-Netz

Fraktion Die Linke

Mit dem Verkehrsvertrag MDSB2025plus im Dezember 2026 und dem Fahrplanwechsel Dezember 2025 stellen sich Veränderungen im mitteldeutschen S-Bahnnetz ein, die auch Auswirkungen auf die Mobilität der Leipzigerinnen und Leipziger haben. In der LVZ wird am 02.06.2025 unter Anderem bekannt gegeben, dass die S10 zwischen Leipzig Hauptbahnhof und Miltitzer Allee vollständig eingestellt wird und Borna ab 20 Uhr lediglich im Stundentakt angefahren wird. Diese Einschränkungen bedeuten einen Rückschlag für die öffentlichen Verkehrsmittel und somit für die Verkehrswende.

Wir fragen daher:

  1. Wie schätzt die Stadtverwaltung die entstehenden Kürzungen ein?
  2. Was kann über die Entscheidung gesagt werden, die S10 vom Netz zu nehmen? Hält die Stadtverwaltung die Anbindung für Grünau ohne diese Linie weiterhin für ausreichend?
  3. Welche Auswirkungen erwartet die Stadtverwaltung für den Pendlerverkehr, wenn der Halt in Borna nach 20 Uhr nur noch stündlich bedient wird? Ist bekannt, ob die fahrenden Züge im Gegenzug mehr Kapazitäten erhalten?
  4. Was hat die Stadt Leipzig unternommen, um beim ZVNL gegen Kürzungen einzutreten? Wird die Stadt Leipzig auf den Freistaat zugehen, um eine auskömmliche Finanzierung für den Nahverkehr zu fordern?
  5. Werden sich aus den Veränderungen im S-Bahnnetz Anpassungen für ÖPNV der LVB ergeben?
  6. Können die verhängten finanziellen Sanktionen (Pönalen) des ZVNL gegenüber der DB Regio aufgrund von Minder- und Schlechtleistungen der Linie S10 gegebenfalls verwendet werden, um zielgerichtet andere Angebotsvermessungen in Grünau zu finanzieren?

Antwort

Die Antwort wurde mit Zuarbeiten der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) und des Zweckverbands für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) erstellt. Die Stadt Leipzig ist Aufgabenträgerin für den Öffentlichen Straßenpersonenverkehr (ÖSPV), also für den Verkehr mit Bussen und Straßenbahnen und hat die LVB mit der Erbringung von Verkehrsleistungen im ÖSPV bzw. ÖPNV betraut. Der ZVNL ist Aufgabenträgerin für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und plant, organisiert und finanziert den SPNV im Gebiet der Stadt Leipzig sowie in den benachbarten Landkreisen Nordsachsen und Leipzig.

Darüber hinaus kann die Verwaltung zusätzlich zur Beantwortung der konkreten Fragen noch aus der Verbandsversammlung des ZVNL vom 23.06.2025 berichten:

Die 98. Verbandsversammlung hat am 23.06.2025 den Verbandsvorsitzenden ermächtigt, unter Beachtung der konkreten weiteren finanziellen Entwicklungen im ZVNL für das Fahrplanjahr 2025/26 zusätzliche Verkehrsleistungen im SPNV zu verhandeln und zu bestellen. Das betrifft die

  • Verlängerung von 2 Fahrtenpaaren Halle-Leipzig bis Borna
  • Verdichtung der S1 im Abendverkehr mit vier Fahrtenpaaren
  • Verdichtung der S5 im Abendverkehr mit einer Fahrt

Die konkreten und ausführlichen Informationen dazu können in den Unterlagen des ZVNL eingesehen werden (öffentlich) sowie bei Bedarf im zbA Verkehr und Mobilität erläutert werden.

Möglich werden diese Nachbestellungen, da in der Haushaltsbewirtschaftung im Verband zusätzliche unplanmäßige Einnahmen (Pönale der letzten Jahre, die jetzt haushaltswirksam werden) festzustellen sind. In der intensiven Abstimmung der Verbandsmitglieder untereinander und mit der Geschäftsstelle des ZVNL wurden die oben genannten zusätzlichen Leistungen als technisch umsetzbar und finanziell machbar identifiziert. Dabei war auch die verkehrliche Wirkung im Verbandsgebiet ein Kriterium.

1. Wie schätzt die Stadtverwaltung die entstehenden Kürzungen ein?

Maßnahmen, wie die Ausdünnung des Abendtakts oder die Reduzierung von Zugkilometern im SPNV, stellen auch für die Stadt Leipzig eine unbefriedigende Entwicklung dar. Die Maßnahmen fallen in eine Zeit positiver Nachfragelage, da die Fahrgastzahlen in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen sind. Die Maßnahmen führen aus Sicht der Stadtverwaltung dazu, dass den Bürgerinnen und Bürgern weniger Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um auf umweltfreundliche Verkehrsmittel wie die Bahn umzusteigen. Dieser Umstand läuft den verkehrspolitischen Zielen der Stadt entgegen. Gleichzeitig ist sich die Stadt der strukturellen Herausforderungen im SPNV bewusst. Eine verlässliche Finanzierung sowie ein konsequenter Ausbau der Eisenbahninfrastruktur sind grundlegende Voraussetzungen, um ein attraktives und leistungsfähiges Angebot langfristig zu sichern. Die Stadtverwaltung steht daher in kontinuierlichem Austausch mit relevanten Partnern wie dem ZVNL und wird sich für die Nachbestellung zusätzlicher Verkehrsleistungen für das Fahrplanjahr 2025/26 einsetzen.

2. Was kann über die Entscheidung gesagt werden, die S10 vom Netz zu nehmen? Hält die Stadtverwaltung die Anbindung für Grünau ohne diese Linie weiterhin für ausreichend?

Die Stadt hat sich immer für den Erhalt der S 10 ausgesprochen. Aufgrund der erheblich gestiegenen Kosten je Zugkilometer und den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln konnte die Bestellung der Verkehrsleistungen durch den ZVNL jedoch nicht im bisherigen Umfang erfolgen. Die Verbandsversammlung des ZVNL hat die Fahrplanbestellung ab Dezember 2025 bis Dezember 2026 für das gesamte Verbandsgebiet entsprechend anpassen müssen. Bei der Entscheidung wurden mehrere Faktoren zu Grunde gelegt, unter anderem die mögliche Nutzung alternativer Verkehrsanbindungen. Für die Fortführung der S10 zwischen Leipzig Hbf (oben) und Leipzig, Miltitzer Allee ist ein hoher einstelliger Millionenbetrag pro Jahr notwendig, der jährlich entsprechend den Preisindizes zu dynamisieren ist. Eine Nahverkehrsanbindung des Stadtteils Grünau ist demgegenüber weiterhin durch die S1 im Halbstundentakt und die Straßenbahnlinien 1, 2, 8 und 15 sowie durch vier Buslinien gewährleistet.

3. Welche Auswirkungen erwartet die Stadtverwaltung für den Pendlerverkehr, wenn der Halt in Borna nach 20 Uhr nur noch stündlich bedient wird? Ist bekannt, ob die fahrenden Züge im Gegenzug mehr Kapazitäten erhalten?

Die Züge bekommen schrittweise mehr Kapazitäten: zurzeit verkehrt die Linie S6 nach Borna mit 150 Sitz- und 150 Stehplätzen. In 2026 verkehrt hier die S3 mit 200 Sitz- und 200 Stehplätzen. In einzelnen Fahrten werden zudem je 400 Sitz- und Stehplätze angeboten. In 2027 verkehrt dann die S3 in Doppeltraktion mit Siemens Mireo Fahrzeugen mit 300 Sitz- sowie 600 Stehplätzen.

4. Was hat die Stadt Leipzig unternommen, um beim ZVNL gegen Kürzungen einzutreten? Wird die Stadt Leipzig auf den Freistaat zugehen, um eine auskömmliche Finanzierung für den Nahverkehr zu fordern?

Die Stadtverwaltung steht in kontinuierlichem Austausch mit relevanten Partnern wie dem ZVNL und setzt sich für die Nachbestellung zusätzlicher Verkehrsleistungen für das Fahrplanjahr 2025/26 ein, insbesondere zur S10. Hier sind jedoch die angesprochenen hohen Zugkilometerkosten zu beachten. Da die Kürzungen alleinig der fehlenden nachhaltigen (über den ganzen Vertragszeitraum reichenden) Finanzierung geschuldet sind, ist der zentrale Punkt die Erhöhung der Regionalisierungsmittel. Diese Herausforderung haben nunmehr (fast) alle Bundesländer. So kürzt z.B. ab Dez 2025 auch der VBB in Brandenburg Leistungen. Der ZVNL hat, wie alle anderen sächsischen Aufgabenträger auch, dem Freistaat über die angespannte finanzielle Situation berichtet. Der Freistaat hat ab 2023 (rückwirkend auf 2022) allen sächsischen Zweckverbänden zusätzliche Mittel aus dem Fond der Regionalisierungsmittel zugewiesen. Im Jahr 2025 sind dies rd. 26 Mio €. Für 2026 und 2027 wird dieser Wert reduziert. Ab 2028 liegt keine Zusage durch den Freistaat vor. Ein Großteil der zusätzlichen Mittel benötigt der SPNV, um die Mehrkosten für Energie, Personal, Instandhaltung und Fahrzeuge zu kompensieren. Die weiteren Mittel werden den Verbandsmitgliedern zur Verfügung gestellt, um z.B. diese Mehrkosten ebenfalls im ÖSPV auszugleichen.

4. Werden sich aus den Veränderungen im S-Bahnnetz Anpassungen für ÖPNV der LVB ergeben?

Die Leipziger Verkehrsbetriebe schätzen ein, dass für die innerstädtischen Verbindungen, die von den Anpassungen im S-Bahn-Netz betroffen sind, mit dem bestehenden Straßenbahn- und Buslinienangebot weitgehend alternative Fahrtmöglichkeiten bestehen. Zum Teil sind Angebotserweiterungen, die mit dem „Liniennetz der Zukunft“ geschaffen wurden oder in einer der nächsten Umsetzungsstufen noch geschaffen werden, auch dazu geeignet, bestehende S-Bahn-Korridore zu entlasten, bspw. die in Stufe 3 geplante Verlängerung der Buslinie 80 bis Grünau. Eine nochmalige Überarbeitung des „Liniennetz der Zukunft“ aufgrund der geplanten Anpassungen im S-Bahn-Angebot wird daher als nicht notwendig erachtet. Für Angebotserweiterungen bestünde auch keine Finanzierungsgrundlage. Sollte es infolge von Fahrgastverschiebungen zu Kapazitätsengpässen bei Einzelfahrten kommen, werden die LVB Gegensteuerungsmaßnahmen prüfen.

5. Können die verhängten finanziellen Sanktionen (Pönalen) des ZVNL gegenüber der DB Regio aufgrund von Minder- und Schlechtleistungen der Linie S10 gegebenenfalls verwendet werden, um zielgerichtet andere Angebotsvermessungen in Grünau zu finanzieren?

Die sich aus finanziellen Minderungen gegenüber Eisenbahnverkehrsunternehmen ergebenden Einsparungen werden durch den ZVNL als Aufgabenträgerin sowie ggf. den Verbandsmitgliedern als Aufgabenträgerinnen des ÖSPV entsprechend den Regelungen der sächsischen ÖPNVFinVO (Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs) ausschließlich für den ÖPNV eingesetzt. Die Entscheidung hierüber wird in den Gremien des ZVNL beraten und beschlossen. Das LASuV (Landesamt für Straßenbau und Verkehr) hat dem ZVNL die ordnungsgemäße Mittelverwendung bescheinigt. Hinsichtlich der Eisenbahnverkehre muss aufgrund des hohen und kostenintensiven Aufwandes für Personal- und Fahrzeugbereitstellung immer eine mehrjährige Beauftragung in Betracht gezogen werden. Bei ausreichender nachhaltiger finanzieller Ausstattung würde der ZVNL auch wieder die Leistungen der S10 bestellen können.

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