VIII-F-01320 Lärmschutz und Umleitungsverkehr im Zuge der Baumaßnahme auf der Karl-Liebknecht-Straße
Im Zuge der Baumaßnahme Karl-Liebknecht-Straße zwischen Körner- und Kurt-Eisner-Straße soll ab dem 28. Juni bis Mitte Oktober 2025 die „Karli“ für den Kfz-Verkehr und Straßenbahnverkehr gesperrt werden. Laut Verkehrsmengenkarte der Stadt Leipzig nutzen normalerweise ca. 8.300 Fahrzeuge täglich diesen Abschnitt. Hieraus ergibt sich eine erhebliche Mehrbelastung durch den abgeleiteten Umleitungsverkehr in den anliegenden Parallelstraßen (z.B. August-Bebel-Straße und Arthur-Hoffmann-Straße). Die Arthur-Hoffmann-Straße soll zudem als ÖPNV-Umleitungsstrecke der Straßenbahnen und Busverbindungen fungieren. Diese ist jedoch zwischen Hohe Straße bis Arno-Nitzsche-Straße bereits als Lärmbrennpunkt in der 3. Fortschreibung des Lärmaktionsplans definiert. Selbiges trifft bereits seit der 2. Fortschreibung auf die Richard-Lehmann-Straße zwischen Kochstraße und Altenburger-Straße zu.
Leider konnte jedoch die Stadt Leipzig noch viele bereits ausstehende Maßnahmen (z.B. Tempo 30) aus dem beschlossenen Lärmaktionsplan in den letzten Jahren nicht umsetzen, sodass viele betroffene Anwohner*innen immer noch mit den signifikanten gesundheitlichen Auswirkungen konfrontiert sind. Durch die nun anstehende Mehrbelastung ist auch ein weiterer Verschleiß der Straßenabschnitte auf den Ausweichstraßen naheliegend. Die Arthur-Hoffmann-Straße ist bereits heute mit einer Unzahl von Verkehrsschilder „Achtung Schäden im Gleisbereich“ versehen. Neben der Beeinträchtigung des ÖPNV sind diese Schäden eine weitere Lärmquelle im Quartier.
Wir fragen daher:
- Wurden die Erkenntnisse aus der Lärmkartierung und der Ermittlung der Lärmbrennpunkte bei der Erstellung der Umleitungskonzeption für die Karl-Liebknecht-Straße berücksichtigt?
- Besteht die Möglichkeit die sowieso anstehenden Maßnahmen des Lärmaktionsplans (z.B. Tempo 30) auf den Ausweichrouten im Quartier zeitgleich zur Baumaßnahme Karl-Liebknecht-Straße umzusetzen (z.B. auf der Richard-Lehmann und Arthur-Hoffmann-Straße), um zumindest eine Kompensation der Mehrbelastung für die Anwohner*innen zu erwirken?
- Welche baulichen Maßnahmen sind insbesondere auf der Arthur-Hoffmann-Straße geplant, um die Lebensdauer der Straße bis zum Komplettumbau in den 2030er Jahren zu gewährleisten?
Antwort
1. Wurden die Erkenntnisse aus der Lärmkartierung und der Ermittlung der Lärmbrennpunkte bei der Erstellung der Umleitungskonzeption für die Karl-Liebknecht-Straße berücksichtigt?
Durch die Straßenverkehrsbehörde kann nur die bestehende stationäre Verkehrsregelung als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden.
2. Besteht die Möglichkeit die sowieso anstehenden Maßnahmen des Lärmaktionsplans (z.B. Tempo 30) auf den Ausweichrouten im Quartier zeitgleich zur Baumaßnahme Karl-Liebknecht-Straße umzusetzen (z.B. auf der Richard-Lehmann und Arthur-Hoffmann-Straße), um zumindest eine Kompensation der Mehrbelastung für die Anwohner*innen zu erwirken?
Die Arthur-Hoffmann-Straße ist nur zwischen Paul-Gruner- und Kurt-Eisner-Straße als Lärmbrennpunkt mit einer empfohlenen Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h ausgewiesen. Bevor die Anordnung und Umsetzung der Reduzierung erfolgen kann, müssen die in diesem Abschnitt befindlichen Signalanlagen geprüft und ggfs. angepasst werden. Aufgrund ausgelasteter Kapazitäten kann diese Prüfung nicht zeitnah erfolgen. Eine Umsetzung der Geschwindigkeitsreduzierung bis zum Ende der Baumaßnahme im Oktober 2025 ist daher nicht realistisch.
In der Richard-Lehmann-Straße befinden sich im Abschnitt zwischen Kochstraße und Altenburger Straße ebenfalls mehrere Signalanlagen. An der Signalanlage Richard-Lehmann-/Karl-Liebknecht-Straße wurde im Rahmen der in 2024 abgeschlossenen Rekonstruktion eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Steuerung berücksichtigt. Die Signalanlage Richard-Lehmann-/Arthur-Hoffmann-Straße ist jedoch noch nicht entsprechend angepasst. Aufgrund des stark veralteten Steuergeräts muss hier im Vorfeld der Anpassung eine Rekonstruktion einschließlich einer Überarbeitung der Steuerung erfolgen. Hierfür werden ca. zwei Jahre benötigt. Eine Einordnung in das Arbeitsprogramm ist ab 2026 vorgesehen. Auch in diesem Abschnitt kann daher die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in 2025 nicht umgesetzt werden.
3. Welche baulichen Maßnahmen sind insbesondere auf der Arthur-Hoffmann-Straße geplant, um die Lebensdauer der Straße bis zum Komplettumbau in den 2030er Jahren zu gewährleisten?
Im Zuge des Anhörungsverfahrens für die Baumaßnahme auf der Karl-Liebknecht-Straße wurden die LVB und das SG Straßenunterhaltung beteiligt. Grundsätzlich bestehen keine Bedenken zur Umleitungsführung. Bauliche Maßnahmen, die aus der Umleitungsführung resultieren, wurden von beiden Akteuren nicht geplant. Die Arthur-Hoffmann-Straße wird weiterhin im Rahmen der turnusmäßigen Straßenbefahrungen kontrolliert und bei Bedarf in die laufenden Instandhaltungsmaßnahmen eingeordnet.
