VIII-F-01319 Zur Umsetzung des Radverkehrsentwicklungsplans 2030+
Aus dem Beschluss des Radverkehrsentwicklungsplans 2030+ (VII-DS-08911-NF-04) mitsamt Änderungsanträgen am 23. Mai 2024 haben sich Aufgaben zur Prüfung und Berichterstattung ergeben.
Wir fragen daher:
- Welche Fortschritte wurden bei der Entwicklung der unter Beschlusspunkt 3 zu priorisierenden Radverkehrsanlagen erzielt? Wurde dem Fachausschuss Stadtentwicklung/Bau eine Maßnahmenplanung (gemäß Beschlusspunkt 4 aus VII-DS-08911-NF-04-ÄA-01) vorgelegt? Wenn nein: bis wann wird die Vorlage erfolgen?
- Wie hoch sind die im Doppelhaushalt 2025/26 eingeplanten Investitionen in den Radverkehr pro Einwohner*in in Leipzig? Wenn die Zielvorgabe von 30€/Kopf nicht erreicht wurde, warum nicht und wann wird dies erfolgen?
- Wurde in den Ausschüssen bereits über die Maßnahmen für den Ausbau von Mobilitätsstationen und/oder der Einrichtung eines stadtweiten Bikesharingsystems unter Einbezug von E-Bikesharing (gemäß Beschlusspunkt 6 aus VII-DS-08911-NF-04-ÄA-01) informiert? Wenn nein: wie sind die Fortschritte und wann soll eine ausführliche Information erfolgen?
- Wurden bei Planungen nach dem Beschluss die Einrichtung von Protected Bike Lanes geprüft oder gar umgesetzt? Bitte Planungen mit Prüfergebnissen nennen.
- Aus dem Beschluss VII-A-08113 resultierte der Auftrag, bis Ende 2023 ein Konzept zur „Kapazitätserweiterung Park&Ride- und Bike&Ride-Stationen“ vorzulegen. Wie ist der Stand für dieses Papier?
Antwort
1. Welche Fortschritte wurden bei der Entwicklung der unter Beschlusspunkt 3 zu priorisierenden Radverkehrsanlagen erzielt? Wurde dem Fachausschuss Stadtentwicklung/Bau eine Maßnahmenplanung (gemäß Beschlusspunkt 4 aus VII-DS-08911-NF-04-ÄA-01) vorgelegt? Wenn nein: bis wann wird die Vorlage erfolgen?
Der Beschlusspunkt 3 bezieht sich auf das Hauptnetz Rad und die darin enthaltenen Basisrouten, die für die ländlich geprägten Ortsteile zu verdichten sind. Dies geschieht mit der zweijährlich stattfindenden Fortschreibung des Hauptnetz Rad (wieder in 2026). Bereits im bestehenden Hauptnetz Rad ist durch die Ausweisung des Ortsteilrings als Hauptroute des Radverkehrs eine Stärkung der ländlichen Ortsteile erfolgt, da mit der Ausweisung auch die Priorisierung erforderlicher Maßnahmen im Zuge der Fortschreibung des Rahmenplans zur Mobilitätsstrategie stattfindet. Aus Kapazitätsgründen konnte eine Verdichtung der Basisrouten durch eine Abfrage in den Ortschaftsräten zur Erhöhung der Zielpunkte (Schulen, Naherholungsgebiete) noch nicht stattfinden und wird bis Ende 2025 nachgeholt.
Mit Beschlusspunkt 4 sind vermutlich die Beschlusspunkte 5 und 6 gemeint, die sich auf mit Priorität zu entwickelnde Radverkehrsverbindungen beziehen, die ganzjährig befahrbar sein sollen. Die Maßnahmendarlegung im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau mit zeitlicher Fassung kann erst nach Priorisierung aller gemeldeten Maßnahmen im Zuge der Fortschreibung des Rahmenplans zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie erfolgen. Einzelne Maßnahmen zu folgenden Radverkehrsverbindungen aus der abschließenden Aufzählung aus Beschlusspunkt 6 sind bereits im aktuellen Fortschreibungsprozess enthalten:
- Neue Linie
- Saale-Leipzig-Kanal
- Aktivachse Süd
- Connewitz - Kleinzschocher
- Küchenholzallee
Eine Vorlage zur Maßnahmenplanung für die gemäß Beschlusspunkt 5 des RVEP 2030+ prioritär zu entwickelnden Radverkehrsverbindungen ist in Abhängigkeit der Planungsstände in Bearbeitung und wird zu gegebener Zeit in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau eingebracht. Eine dem Beschluss zeitlich entsprechende Vorlage war bereits auf Grund der umfangreichen Abstimmungsprozesse zum Haushalt nicht möglich.
2. Wie hoch sind die im Doppelhaushalt 2025/26 eingeplanten Investitionen in den Radverkehr pro Einwohner*in in Leipzig? Wenn die Zielvorgabe von 30€/Kopf nicht erreicht wurde, warum nicht und wann wird dies erfolgen?
Die geplanten Investitionen in den Radverkehr liegen inkl. Fördermitteln pro Jahr und Einwohner bei 15,16 Euro. Dies entspricht 51% des lt. Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) anzustrebenden Wert von 30 Euro pro Einwohner und Jahr.
Aktuell wird daran gearbeitet, den Rahmenplan zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie 2030 für den Doppelhaushalt 2027/2028 fortzuschreiben. Darin wird angestrebt, mehr Maßnahmen mit Radverkehrsbezug zu priorisieren, um dem Wert von 30 €/Ew/a näher zu kommen.
Neben den begrenzten personellen Ressourcen, die für den Ausbau aller Verkehrsarten eingesetzt werden müssen, ist dabei auch der Blick auf die sich verschlechternde Fördermittelsituation zu richten. Für die im aktuellen DHH angemeldeten Maßnahmen zur Radverkehrsförderung beträgt die durchschnittliche Förderquote wegen noch ausstehender Fördermittelzusagen von Bund und Land auf Grund von fehlenden Haushaltsbeschlüssen lediglich 26,4%. Bei Bewilligung der beantragten Fördermittel läge die Förderquote bereits bei 43,9%. Bei Ausbleiben der Fördermittel müssten von Seiten der Stadt bereits 2025/26 insgesamt 3,35 Mio. mehr Eigenmittel eingesetzt werden.
3. Wurde in den Ausschüssen bereits über die Maßnahmen für den Ausbau von Mobilitätsstationen und/oder der Einrichtung eines stadtweiten Bikesharingsystems unter Einbezug von E-Bikesharing (gemäß Beschlusspunkt 6 aus VII-DS-08911-NF-04-ÄA-01) informiert? Wenn nein: wie sind die Fortschritte und wann soll eine ausführliche Information erfolgen?
Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau wurde Anfang Januar 2025 über den in Umsetzung des Beschluss VII-A-09766-ÄA-03 begonnenen Aufbau eines Fahrradvermietsystems für den Leipziger Norden und Nordosten informiert (PuMa Projekt 2024). Die für eine Verstetigung des Systems und dessen gesamtstädtischen Ausbau erforderliche finanzielle und personelle Untersetzung muss jedoch noch geschaffen werden. Dazu wird zu gegebener Zeit per Vorlage informiert.
Über den Stand zum Ausbau von Mobilitätsstationen wurde u.a. im Mai im Rahmen der schriftlichen Antwort zur Anfrage VIII-F-01227 in der RV informiert. Im Zuge der Fortschreibung des integrierten gesamtheitlichen Mobility-as-a-Service-(MaaS)-Konzepts wird mit dem Ausbau des Netzes von Mobilitäts- und Sharingstationen auch das Thema Bikesharing berücksichtigt. Das MaaS-Konzept befindet sich in der finalen Erarbeitung und soll im 4. Quartal 2025 abgeschlossen werden. Anschließend erfolgt die Erstellung der entsprechenden Stadtratsvorlage. Der ursprüngliche Zeitplan dafür hat sich etwas gestreckt, da die personellen Ressourcen in diesem Bereich kurzfristig für die Installation des Fahrradverleihsystems im Nordraum eingesetzt wurden.
4. Wurden bei Planungen nach dem Beschluss die Einrichtung von Protected Bike Lanes geprüft oder gar umgesetzt? Bitte Planungen mit Prüfergebnissen nennen.
Bislang wurde noch keine Erprobung von geschützten Radfahrstreifen in Leipzig außerhalb von punktuellen Anwendungen durchgeführt. Der RVEP 2030+ sieht die Erprobung einer geschützten Führung als Pilotprojekt 3 in der Hans-Driesch-Straße vor. Die Hans-Driesch-Straße zwischen Otto-Schmied-Straße und Landauer Brücke ist im Rahmenplan zur Fortschreibung der Mobilitätsstrategie 2030 als Maßnahme Mobi2030_II-10_S_136 eingeordnet, aber bislang nicht priorisiert. Es wird daher geprüft, das Pilotprojekt 3 im Zusammenhang mit der Deckensanierung umzusetzen. Davon unabhängig können aktuell Schutzelemente nicht in größerem Umfang eingesetzt werden, da zur Straßenreinigung erst noch spezielle Fahrzeuge angeschafft werden müssen (im Zusammenhang mit dem Pilotprojekt 8 zur Verbesserung des Winterdienstes und Reinigung von Radverkehrsanlagen). Die geschützten Radfahrstreifen müssen zudem immer mindestens 2 m breit sein. Mit ihnen fällt die Möglichkeit weg, diese Radfahrstreifen bei Einsatzfahrten von Rettungsfahrzeugen ggf. zum zügigen Vorbeifahren am Kfz-Verkehr zu nutzen. Aus diesem Grund sind die notwendigen Prüfungen im Rahmen von verkehrsrechtlichen Anhörungen zur Anordnung von Radfahrstreifen seit Beschluss vom 23.05.2024 bislang negativ verlaufen (z.B. Radfahrstreifen am Augustusplatz).
5. Aus dem Beschluss VII-A-08113 resultierte der Auftrag, bis Ende 2023 ein Konzept zur „Kapazitätserweiterung Park&Ride- und Bike&Ride-Stationen“ vorzulegen. Wie ist der Stand für dieses Papier?
Das Konzept liegt vor und wurde (auch den Fraktionen) im letzten Jahr am Runden Tisch Wirtschaftsverkehr vorgestellt. Ein Beschluss des Stadtrates dazu wird vorbereitet. Unabhängig davon erfolgt auf der Grundlage des beschlossenen Nahverkehrsplans der Stadt und vom Stadtrat gefasster Beschlüsse die Planung neuer P+R-Plätze, prioritär in Heiterblick und Connewitz.
Neue Bike+Ride Standorte werden entweder als Einzelmaßnahme (Haltestelle Albersdorfer Str.) oder im Zuge anderer Maßnahmen (Komplexmaßnahmen, Ausbaumaßnahmen der Deutschen Bahn, etc.) realisiert. In den nächsten Jahren ist vorgesehen, an 24 Standorten bis zu 480 neue Stellplätze zu errichten. Die entsprechende konzeptionelle Grundlage enthält der Radverkehrsentwicklungsplan.
