VIII-F-01318 Bürgernahe Dienstleistungen stärken, Leistungsfähigkeit der Verwaltung sichern und Nachhaltigkeit im Stellenplan schaffen!
Anfrage zur Umsetzung des Beschlusses zu VIII-HP-10289-NF-03 – Nachfrage zu VIII-F-01208-AW-01
In Beantwortung der Anfrage VIII-F-01208 führt die Stadtverwaltung (VIII-F-01208-AW-01) u. a. mit dem Stand 21. Mai 2025 aus:
„Eine strategische Personalarbeit, welche die Kernprozesse eines modernen Personalmanagements systematisch miteinander verknüpft, ist in diesem Kontext unabdingbar. In diesem Zusammenhang soll der interne Arbeitsmarkt als Bestandteil dieser strategischen Personalarbeit aufgegriffen und gestärkt werden. Das Personalamt arbeitet aktuell an einem Konzept zur Stärkung des internen Arbeitsmarktes.
Als eine daraus resultierende erste Maßnahme werden aktuell alle Stellenausschreibungen zunächst ausschließlich intern ausgeschrieben und so für Beschäftigte, die einen Wechselwunsch haben, verstärkt zugänglich gemacht. Weitere personalwirtschaftliche Instrumente und Qualifizierungsangebote sollen in diesem Kontext erarbeitet werden.“
Wir fragen den Oberbürgermeister:
- Seit wann ist die hier zitierte Vorgehensweise durch den Oberbürgermeister angewiesen und zu wie vielen Stellen in welchen Ämtern konnten seitdem bis zum 20. Juni 2025 unter Nutzung des internen Arbeitsmarktes Besetzungen abgeschlossen oder durch aussichtsreiche Bewerbungen angestoßen werden? (Bitte aufstellen nach Ämtern und Abteilungen!)
- Wie viele Stellen wurden durch dieses Verfahren in dem in Frage 1 in Bezug genommenen Zeitraum durch Wechsel über den internen Arbeitsmarkt frei bzw. drohen, durch angezeigten Wechselwunsch frei zu werden, und wie viele davon sollen wiederbesetzt werden? (Bitte aufstellen nach Ämtern und Abteilungen!)
- Werden zur Ausschreibung gebrachte Stellen derzeit als volle VzÄ oder nur als Teil-VzÄ (z. B. 0,7 VzÄ oder anders) ausgeschrieben und wie viele Stellen wurden seit wann so ausgeschrieben? (Bitte aufstellen nach Ämtern und Abteilungen, internem bzw. externem Arbeitsmarkt!)
- Für welche Dauer werden die zur Ausschreibung gebrachten Stellen dem internen Arbeitsmarkt vorbehalten und ab welcher Nichtbesetzungsdauer werden diese wieder auf dem externen Arbeitsmarkt ausgeschrieben?
Antwort
Seit wann ist die hier zitierte Vorgehensweise durch den Oberbürgermeister angewiesen und zu wie vielen Stellen in welchen Ämtern konnten seitdem bis zum 20. Juni 2025 unter Nutzung des internen Arbeitsmarktes Besetzungen abgeschlossen oder durch aussichtsreiche Bewerbungen angestoßen werden? (Bitte aufstellen nach Ämtern und Abteilungen!)
Das Personalamt reagiert mit der Fokussierung des internen Arbeitsmarktes auf die Beschlusslagen des Stadtrates (VIII-DS-00188; VIII-DS-00877; VIII-HP-10289-NF-03) und die Haushaltslage der Stadtverwaltung Leipzig. Seit dem 01.04.2025 werden alle Stellen, die durch den Oberbürgermeister frei gegeben wurden, zunächst intern für zehn Tage ausgeschrieben, bevor eine externe Veröffentlichung erfolgt. Externe Veröffentlichungen sind nach wie vor ein wichtiger Bestandteil der Personalbeschaffung, insbesondere für Engpassberufsgruppen.
Zum Stand 21. Mai 2025 wurden 30 interne Stellenbesetzungsverfahren erfolgreich in Umsetzung gebracht. (Siehe hierzu die Auflistung in der folgenden Tabelle)
Amt | Anzahl interne Besetzungen | |
Dezernat I | Rechtsamt | 1 |
Dezernat I | Bürgerservice | 2 |
Dezernat I | Amt für Digitalisierung und Organisation | 1 |
Dezernat III | Amt für Stadtgrün und Gewässer | 1 |
Dezernat III | Branddirektion | 5 |
Dezernat III | Amt für Umweltschutz | 2 |
Dezernat IV | Kulturamt | 1 |
Dezernat V | Sozialamt | 4 |
Dezernat V | Gesundheitsamt | 1 |
Dezernat VI | Amt für Gebäudemanagement | 1 |
Dezernat VI | Amt für Geoinformation und Bodenordnung | 1 |
Dezernat VI | Mobilitäts- und Tiefbauamt | 2 |
Dezernat VI | Stadtplanungsamt | 2 |
Dezernat VII | Amt für Schule | 2 |
Dezernat VII | Amt für Jugend und Familie | 4 |
| Gesamtanzahl interne Besetzungen | 30 |
In den laufenden Auswahlverfahren mit Stichtag 21. Mai 2025 befinden sich 70 aussichtsreiche interne Bewerbungen verteilt auf 20 Stellenbesetzungsverfahren in sechs Dezernaten und dem Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters. Eine Bewerbung wird hier als grundsätzlich aussichtsreich eingestuft, wenn eine Übereinstimmung mit den Stellenanforderungen vorliegt und die/der Bewerber/-in in die engere Auswahl gekommen ist. Auf eine stellenkonkrete Darstellung von Bewerberzahlen in laufenden Verfahren wird hier bewusst verzichtet.
Zu Frage 2:
Wie viele Stellen wurden durch dieses Verfahren in dem in Frage 1 in Bezug genommenen Zeitraum durch Wechsel über den internen Arbeitsmarkt frei bzw. drohen, durch angezeigten Wechselwunsch frei zu werden, und wie viele davon sollen wiederbesetzt werden? (Bitte aufstellen nach Ämtern und Abteilungen!)
Es ergeben sich (entsprechend Frage 1) 30 Beschäftigte, die intern auf andere Stellen gewechselt sind. Die in diesem Zusammenhang frei gewordenen Stellen haben nunmehr den folgenden Status:
- 7 Stellen stehen auf der Freigabeliste
- 5 Stellen befinden sich in der Ausschreibung
- 7 Stellen sind besetzt
- 2 Stellen sind noch originär besetzt, da der Vorgang noch nicht abgeschlossen ist
- 6 Stellen sind frei und das Fachamt ist in der Erarbeitung einer personalwirtschaftlichen Verwendung
- Zu 3 Stellen kann keine Aussage getroffen werden, da diese Stellen originär in den Eigenbetrieben angesiedelt sind.
Zu Frage 3:
Werden zur Ausschreibung gebrachte Stellen derzeit als volle VzÄ oder nur als Teil-VzÄ (z. B. 0,7 VzÄ oder anders) ausgeschrieben und wie viele Stellen wurden seit wann so ausgeschrieben? (Bitte aufstellen nach Ämtern und Abteilungen, internem bzw. externem Arbeitsmarkt!)
Aktuell werden alle Stellen, welche zur Ausschreibung gebracht werden, über den Oberbürgermeister gesondert freigegeben. Im Rahmen dieses Freigabeprozesses wurden seit März 2025 einige der freizugebenden Stellen gekürzt. Diese sich daraus ergebenden freien Stellenanteile werden für das Erreichen des Umwandlungsziels im Rahmen der Stellenumlenkung genutzt. Dabei werden nicht per se alle Stellen gekürzt, es erfolgt zunächst eine stellen- und personalwirtschaftliche Prüfung. In der folgenden Tabelle ist aufgeführt, wie viele Stellen (Anzahl und VZÄ) seit März 2025 gekürzt zur Ausschreibung freigegeben wurden (gegliedert nach Dezernaten und Geschäftsbereich des OBM inkl. Rechnungsprüfungsamt):
Anzahl der Stellen
| Soll-VZÄ der Stellen | Entscheidung OBM: Freigabe zur Besetzung | VZÄ-Anteil für Stellenumwandlung | |
GB OBM + RPA | 1 | 1,00 | 0,50 | 0,00 |
Dezernat I | 5 | 4,97 | 4,47 | 0,51 |
Dezernat II | 1 | 1,00 | 0,90 | 0,10 |
Dezernat III | 13 | 13,00 | 11,68 | 1,32 |
Dezernat IV | 1 | 1,00 | 0,75 | 0,25 |
Dezernat V | 5 | 5,00 | 4,49 | 0,51 |
Dezernat VI | 4 | 4,00 | 3,59 | 0,41 |
Dezernat VII | 7 | 6,42 | 5,81 | 0,62 |
Dezernat VIII | 2 | 2,00 | 1,79 | 0,21 |
Gesamt | 39 | 38,39 | 33,97 | 3,92 |
Darüber hinaus wurden seit November 2024 über 420 VZÄ-Stellen zur vollen Besetzung freigegeben.
Zu Frage 4:
Für welche Dauer werden die zur Ausschreibung gebrachten Stellen dem internen Arbeitsmarkt vorbehalten und ab welcher Nichtbesetzungsdauer werden diese wieder auf dem externen Arbeitsmarkt ausgeschrieben?
Alle Stellen, die zur Ausschreibung durch den Oberbürgermeister freigegeben wurden, werden zunächst intern für zehn Tage ausgeschrieben. Wenn keine interne Besetzung erfolgen kann, wird die Stelle extern ausgeschrieben.
