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VIII-F-01315 "Spurwechsel" in Leipzig

Fraktion Die Linke

Laut Antwort auf die Anfrage zur Bilanz des Chancenaufenthalts in Leipzig konnten bis Ende 2024 130 Personen von 839 Personen, die ein Chancenaufenthaltsrecht erhalten haben, in einen Aufenthaltstitel wechseln. 24 fielen zurück in eine Duldung. Mit dem Chancenaufenthalt war die Hoffnung verbunden, dass Menschen, die bereits lange in einer Duldung leben, eine echte Perspektive erhalten und Zugänge in Bildung und Arbeit verbessert werden. Gleichzeitig beschloss der Stadtrat im Februar 2024 den Antrag der Linksfraktion zur Schaffung eines Modellvorhabens „Spurwechsel“ mit dem langjährig geduldete Geflüchtete beim Weg in Ausbildung, Arbeit und gesicherten Aufenthalt unterstützt werden. Die Stadt förderte vom 1. August bis 31. Dezember 2024 das Projekt „Perspektive Bleiberecht Leipzig“, eine Anschlussfinanzierung ist zunächst durch die ausstehende Haushaltsgenehmigung nicht möglich.

Fragen an den Oberbürgermeister:

  1. Wie bewertet die Stadt Leipzig die verhältnismäßig niedrige Zahl der an den Chancenaufenthalt anschließenden Übergang in ein Bleiberecht? Welche Hürden und Probleme stehen ggf. für die Betroffenen im Weg?
  2. Wie ist die Bilanz des Projekts „Perspektive Bleiberecht“? Befürwortet die Ausländerbehörde dessen Weiterführung und ist eine entsprechende Weiterfinanzierung nach Freigabe entsprechender Mittel geplant?

Antwort

1. Wie bewertet die Stadt Leipzig die verhältnismäßig niedrige Zahl der an den Chancenaufenthalt anschließenden Übergang in ein Bleiberecht? Welche Hürden und Probleme stehen ggf. für die Betroffenen im Weg?

Nach den Daten der Stadt Leipzig sind bisher rund 15 % der vom Chancen-Aufenthaltsrecht begünstigten Personen in einen anderen Aufenthaltstitel übergegangen. Die Daten decken sich mit bundesweiten Auswertungen (siehe: BAMF-Kurzanalyse 03|2025 Zwischen Duldung und Bleiberecht: Wie und für wen wirkt das Chancen-Aufenthaltsrecht?).

Hürden für den Übergang in ein Bleiberecht bestehen bei den Betroffenen in Bezug auf die Sicherung des Lebensunterhalts (insb. bei Alleinerziehenden und Personen mit arbeitsmarktbezogenen Vermittlungshindernissen), nicht ausreichende Sprachkurs- und Testkapazitäten, langwieriger Verfahren zur Identitätsklärung sowie größerem Unterstützungsbedarf von Personen mit komplexen kumulierten Problemlagen (wie z. B. Gesundheit, psychosoziale Belastungen, familiäre Probleme, Care-Arbeit).

Insbesondere zum Thema Identitätsklärung adressiert die Stadt Leipzig regelmäßig in Richtung Bundesebene, dass es eines nationalen Kompetenzzentrums zur Identitätsklärung bedarf, welches über das Auswärtige Amt mit Wissen über das Personenstandswesen anderer Staaten ausgestattet wird und über dieses praktisch bei der Identitätsklärung von Personen, welche an den aufwändigen und komplizierte Verfahren einiger Herkunftsländer scheitern, ggf. auch diplomatisch, mitwirkt. In kommunaler Struktur ist dies im Hinblick auf Bearbeitungskapazitäten und Zugänge nicht leistbar.

Die Stadt Leipzig hat einen hohen Aufwand in die Umsetzung des Chancenaufenthalts investiert.

Ungeachtet des hohen Arbeitsaufkommens, das sich aufgrund der vielfältigen Herausforderungen im Migrationsbereich für Beratungsstrukturen, Willkommenszentrum und Ausländerbehörde ergibt, war es ihr ein Anliegen den Prozess zur Erlangung des Chancenaufenthaltsrechts, dem Erwerb der Integrationsvoraussetzungen im Verlauf der       18-monatigen Gültigkeit sowie den Übergang in ein Bleiberecht effizient und kundenorientiert umzusetzen.

Neben Informationsangeboten und zwei Online-Anträgen, mit Quick-Check, wurden Behördentermine im Ankommenszentrum angeboten, im Rahmen derer das Willkommenszentrum proaktive Beratungsangebote platzierte. Auch die nachgelagerte Fallbearbeitung in der Ausländerbehörde gestaltete sich komplexer und aufwändiger, als eingangs vermutet und belastet die Behörde zusätzlich. Hier wird bewusst die Präsenz gewählt, da auch weiterhin Anträge bei der Ausländerbehörde anhängig sind.

Unter Berücksichtigung dieser Umstände hätte sich die Stadt Leipzig einen deutlicheren Effekt des Chancenaufenthaltsrechts gewünscht. Daraus wird erkennbar, dass die Gestaltung des Verwaltungsprozesses und der Beratungsangebote nur zum Teil Einfluss auf das Gelingen des Übergangs in Bleiberechte hat und es – so wie auch bei der Nutzung dauerhafter Bleiberechtsregelungen in §§ 16g, 19d, 25a, 25b AufenthG – insbesondere darauf ankommt, wie gut es den Betroffenen gelingt, durch eigene Anstrengung und mit staatlicher sowie zivilgesellschaftlicher Unterstützung, die hierfür erforderlichen Integrationsvoraussetzungen zu erbringen.

2. Wie ist die Bilanz des Projekts „Perspektive Bleiberecht“? Befürwortet die Ausländerbehörde dessen Weiterführung und ist eine entsprechende Weiter-finanzierung nach Freigabe entsprechender Mittel geplant?

Für das Projekt gibt es einen großen Bedarf, da es eine bis dahin existierende Lücke in der Beratungslandschaft am Standort Leipzig schließt. Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich um eine geeignete Ergänzung der im Ankommenszentrum angebotenen integrierten Verwaltungsleistungen, welche Betroffenen bei der Klärung von Problemlagen unterstützt, die aufgrund ihrer Komplexität nicht im Rahmen der im Ankommenszentrum vorgenommenen Clearingberatung abschließend bearbeitet werden können.

Von August 2024 bis Dezember 2024 konnten 195 Erst- und Folgeberatungen durchgeführt werden. In diesem Rahmen wurden 86 Personen mit Duldung, 65 Personen mit Aufenthaltstitel (insb. Chancenaufenthaltsrecht) sowie 39 Personen im laufenden Asylverfahren im Rahmen des Projekts beraten. Aus den Beratungen heraus wurden vereinzelt Anträge bei der Ausländerbehörde gestellt, die qualitativ gut waren. Insofern verringert das Projekt in begrenztem Umfang das Ausmaß an unvollständigen Anträgen, welche andernfalls die Bearbeitung durch die Ausländerbehörde erhöhen würden. Die Resonanz der Zielgruppe auf das Projekt ist, nach den uns vorliegenden Rückmeldungen, sehr positiv.

Ratsuchende sind häufig im Besitz einer Duldung, eine weitere Wirkung könnte somit sein, dass kommunale Leistungen des Sozialamtes weniger in Anspruch genommen werden müssen und somit mittelfristig Einsparungen eintreten. Konkrete Effekte stellen sich jedoch erst langfristig ein.

Der Sächsische Flüchtlingsrat e. V. (SFR) hat fristgerecht einen Förderantrag für die Fortführung des Projektes „Perspektive Bleiberecht“ vom 01.01. – 31.12.2025 gestellt. Das Projekt befindet sich bezüglich der Finanzierung unter den Projekten, welche aus dem „Ukraine-Budget III“ gefördert werden („Ukraine-Budget III“, VII-DS-09842-DS-01-DS01 und VIII-HP-10412). 

Der Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn zum 01.06.2025 wurde dem SFR bestätigt. Die endgültige Bewilligung der Förderung ist erst nach Freigabe des Haushalts möglich.

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