VIII-F-01313 Streichung der Gleichstellungsbeauftragten aus der Gemeindeordnung - Position der Stadt Leipzig
In einer Vorlage zu einem sächsischen Kommunalen Freiheitsgesetz schlägt das Innenministerium, mutmaßlich auf Vorschlag des Sächsischen Städte- und Gemeindetages vor, mittels Änderungen in der Sächsischen Gemeinde- und Landkreisordnung die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten zu reduzieren bzw. zu streichen sowie aus dem Geltungsbereich des sächsischen Gleichstellungsgesetzes herauszunehmen. Daran gibt es vehemente Kritik von Verbänden und Arbeitsgemeinschaften.
Fragen an den Oberbürgermeister:
- Inwiefern ist die Stadt Leipzig in die Erarbeitung des Kommunalen Freiheitsgesetzes involviert?
- Ist der Stadt Leipzig o. g. Vorschlag zur Streichung bzw. Reduzierung der Pflicht zur Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten in der Gemeinde- bzw. Landkreisordnung bekannt und wie positioniert sich die Stadt Leipzig dazu?
- Welche Kenntnis hat die Stadt Leipzig über den Fortgang der Verhandlungen über das Gesetzesvorhaben?
- Was wird die Stadt Leipzig ggf. unternehmen, um die Errungenschaft der Pflicht zur Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten zu verteidigen?
Antwort
1. Inwiefern ist die Stadt Leipzig in die Erarbeitung des Kommunalen Freiheitsgesetzes involviert?
Die Stadt Leipzig ist über den Sächsischen Städte- und Gemeindetag (SSG) in das Verfahren eingebunden.
2. Ist der Stadt Leipzig o. g. Vorschlag zur Streichung bzw. Reduzierung der Pflicht zur Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten in der Gemeinde- bzw. Landkreisordnung bekannt und wie positioniert sich die Stadt Leipzig dazu?
Die Mitglieder des SSG wurden im April um Stellungnahme zu einer ersten Liste von Vorschlägen für eine Modernisierung des Landesrechts gebeten. In der Liste, die das Sächsische Innenministerium zusammengestellt hatte, war auch der Vorschlag enthalten, dass die Kommunen wieder ohne gesetzliche Vorgaben selbst entscheiden können, ob sie für bestimmte Aufgabenbereiche Beauftragte bestellen. Auch wenn die Abschaffung der landesgesetzlichen Pflicht nicht gleichzusetzen ist mit einer Streichung von Beauftragten, hat sich die Stadt Leipzig kritisch zu diesem Vorschlag positioniert. Eine Schwächung der Beauftragten in den Bereichen Gleichstellung und Integration wird ausdrücklich abgelehnt.
Gleichstellungsbeauftragte und Integrationsbeauftragte sichern die Wahrnehmung von Grundrechten im Alltag und leisten gerade auf kommunaler Ebene wichtige Arbeit. Sie setzen Impulse in Verwaltung und Gesellschaft, stärken Teilhabe, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie und tragen durch ihren Querschnittsauftrag zur kommunalen Handlungsfähigkeit in Krisen und Transformationsprozessen bei. Die landesgesetzliche Vorgabe zur Einrichtung von Gleichstellungs- und Integrationsbeauftragen gewährleistet die institutionelle Absicherung dieser wichtigen Aufgaben.
3. Welche Kenntnis hat die Stadt Leipzig über den Fortgang der Verhandlungen über das Gesetzesvorhaben?
Für das „Kommunale Freiheitsgesetz“ gibt es nach Kenntnis der Stadt Leipzig noch keinen klaren Zeitplan. Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD auf Landesebene ist festgehalten, dass unter Beteiligung der kommunalen Ebene eine Reformkommission eingesetzt werden soll, deren Ergebnisse dann in ein Gesetz zur Stärkung der kommunalen Freiheit und Verantwortung einfließen soll. Außerdem wurde eine Novellierung der Gemeindeordnung vereinbart. Es wird davon ausgegangen, dass die Arbeit der Reformkommission nicht mehr in diesem Jahr abgeschlossen wird.
4. Was wird die Stadt Leipzig ggf. unternehmen, um die Errungenschaft der Pflicht zur Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten zu verteidigen?
Im Rahmen der oben genannten Prozesse wird sich die Stadt Leipzig weiter für eine starke Verankerung von Gleichstellungsbeauftragten einsetzen.
