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VIII-F-01224 Stand der Suche für einen alternativen Standort für Festplatz/Kleinmesse

Fraktion Die Linke

Im Zuge der geplanten Nutzung des Festplatzes durch RB ab 2032, sucht die Stadt Leipzig einen neuen Standort für ihren Festplatz und damit verbunden auch für die künftige Kleinmesse. Da bisher keine öffentlichen Informationen vorliegen,

Fragen wir den Oberbürgermeister:

  1. Wie stellt sich der aktuelle Stand bei der Suche nach einem neuen Standort dar? Wie viele Vorschläge gab es ursprünglich und welche Standorte wurden bisher mit welchem Ergebnis geprüft?
  2. Wird der Leipziger Schaustellerverein e.V. in den Suchprozess einbezogen? Wenn nein, warum nicht?
  3. Wird der Leipziger Schaustellerverein e.V. inhaltlich, finanziell oder in anderer Weise dabei unterstützt, ein zukunftsfähiges und nachhaltiges Konzept für die Kleinmesse und ihren neuen Standort zu entwickeln? Wenn nein, warum nicht?
  4. Werden auch weitere, konkret am Gewerbegebiet Alte Messe oder der Volkspark Kleinzschocher (Küchenholz) miteinbezogen? Auf letzterem wurden in den 1970er und 1980er Jahren im Frühjahr und Herbst vor und nach der Kleinmesse regelmäßig mehrwöchige Volksfeste in der Dimension der heutigen Kleinmesse durchgeführt.

Wenn nein: wäre die Stadt bereit, diese Standorte zu prüfen und ggf. gemeinsam mit dem Leipziger Schaustellerverein e.V. ein angepasstes Konzept für eine nachhaltige und naturnahe Kleinmesse zu entwickeln, damit diese künftig an einem der Standorte stattfinden kann?


Antwort

1.  Wie stellt sich der aktuelle Stand bei der Suche nach einem neuen Standort dar? Wie viele Vorschläge gab es ursprünglich und welche Standorte wurden bisher mit welchem Ergebnis geprüft?

Der aktuelle Sachstand zur Standortsuche wurde erschöpfend im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen des Grundstücksverkehrsausschusses vom 24.03.2025 und vom 07.04.2025 dargestellt. Vom Maklerunternehmen, das seitens RB Leipzig mit dem Suchverfahren beauftragt ist, wurde eine Vorschlagsliste mit insgesamt 23 möglichen Grundstücken bzw. Standorten in privatem Eigentum erstellt. Diese wurden fachlich geprüft und eine weiter zu verfolgende Auswahl an Potenzialflächen getroffen. Aus Gründen der Vertraulichkeit und der laufenden Verhandlungsführung können weitere Angaben zu diesem Zeitpunkt nicht öffentlich gemacht werden.

2.  Wird der Leipziger Schaustellerverein e.V. in den Suchprozess einbezogen? Wenn nein, warum nicht?

Bei der Erstellung des Anforderungskatalogs an einen zentralen, städtischen Festplatz wurden die Bedarfe des Leipziger Schaustellervereins berücksichtigt.

3.  Wird der Leipziger Schaustellerverein e.V. inhaltlich, finanziell oder in anderer Weise dabei unterstützt, ein zukunftsfähiges und nachhaltiges Konzept für die Kleinmesse und ihren neuen Standort zu entwickeln? Wenn nein, warum nicht?

Veranstalter der Kleinmessen ist der Schaustellerverein. Das Marktamt hat in den vergangenen Jahren maßgeblich auf die inhaltliche Aufwertung und die Einführung zeitgemäßer Sicherheitskonzepte hingewirkt und gemeinsam mit den Schaustellern und Experten einige Neuerungen umgesetzt. Ein „zukunftsfähiges Konzept“ wird mit der Entscheidung über den neuen Standort standortbezogen erarbeitet werden müssen – gemeinsam von Stadt und Schaustellern. Eine finanzielle Förderung des Schaustellervereins steht bisher nicht zur Diskussion.

4.  Werden auch weitere, konkret am Gewerbegebiet Alte Messe oder der Volkspark Kleinzschocher (Küchenholz) miteinbezogen? Auf letzterem wurden in den 1970er und 1980er Jahren im Frühjahr und Herbst vor und nach der Kleinmesse regelmäßig mehrwöchige Volksfeste in der Dimension der heutigen Kleinmesse durchgeführt.

Eine potenzielle Ansiedlung der Kleinmesse auf dem Areal der Alten Messe wurde unter anderem im Zusammenhang mit der Machbarkeitsuntersuchung zum Wilhelm-Külz-Park geprüft und verworfen. Die weitere Entwicklung der Alten Messe zu einem integrierten Wissenschafts- und Gewerbestandort ist mit der Ansiedlung eines zentralen Festplatzes nicht vereinbar.

Im Unterschied zum Wilhelm-Külz-Park liegt der Volkspark Kleinzschocher mitsamt der Küchenholz-Veranstaltungsfläche im Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwald“, im europäischen Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“ und teilweise im FFH-Gebiet „Leipziger Auensystem Außerdem stehen große Teile der Wiesenflächen und Auwaldbereiche des Parkgeländes unter gesetzlichem Biotopschutz. Diese Schutzgebietsausweisung sprechen gegen eine Nutzung des Volkspark Kleinzschocher als Ersatzfläche für den Cottaweg. Der Volkspark Kleinzschocher steht zudem gem. § 2 Sächsisches Denkmalschutzgesetz als Kulturdenkmal mit dem Ausweisungsmerkmal Gartendenkmal unter Schutz. Auf der ausgewiesenen Veranstaltungsfläche können jährlich maximal 3 kleine Veranstaltungen oder Konzerte auf Kleinbühnen bei Einhaltung der regulären Immissionsrichtwerte der Freizeitlärmrichtlinie, als seltene Ereignisse nur bei Veranstaltungen parallel zu Schulzeiten (davon im August: maximal 2, davon 1 am Abend; im September: maximal 1) stattfinden. Als Standort für die Kleinmesse ist die Fläche somit ungeeignet.

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