VIII-F-01209 Reicht das NATO-Pipelinesystem bald bis Leipzig?
Im Zuge der weiteren „Kriegsertüchtigung“ der BRD häufen sich Medienberichte, dass das NATO-Pipelinesystem CEPS (Central European Pipeline System), das sich bislang aus Frankreich, Belgien und den Niederlanden bis in die alten Bundesländer erstreckte, in Richtung Osten ausgedehnt werden soll - durch die neuen Bundesländer etwa bis nach Polen.
Insgesamt kostet das Projekt voraussichtlich 21 Milliarden Euro. Deutschland werde sich mit mehr als 3,5 Milliarden Euro an dem Megaprojekt beteiligen, sagte Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) dem SPIEGEL vom 21. Februar 2025.
Laut einem Bericht des „Handelsblatts“ vom 22. April 2025 wird der Flughafen Leipzig/Halle – ein Drehkreuz für Transportflüge der Bundeswehr – nach wie vor mit Hilfe von Tanklastern mit Treibstoff versorgt: „… die 2000 Kilometer langen Pipelines, die seit Anfang der 1990er-Jahre unter anderem von den Flughäfen Frankfurt und Köln/Bonn auch zivil genutzt werden, beschränken sich auf den Westen der Bundesrepublik. Nach den Zwei-plus-vier-Verträgen zur Wiedervereinigung sagten die Deutschen zu, das Netz nicht weiter nach Osten zu erweitern. Airports wie Leipzig werden daher umständlich mit Tanklastern versorgt. Das soll sich aber künftig ändern.“
Fragen an den Oberbürgermeister:
- Sind dem Oberbürgermeister bzw. der Stadtverwaltung aus den Gremien der Flughafen Leipzig/Halle GmbH bzw. der Mitteldeutschen Flughafen AG, in denen die Stadt vertreten ist, derartige Überlegungen bekannt? Wenn ja, wie lautet der entsprechende Planungsstand aktuell?
- Wie wird in diesem Kontext die Tatsache bewertet, dass eine NATO-Präsenz in den neuen Bundesländern durch den Zwei-plus-vier-Vertrag ausgeschlossen ist?
- Sind dem Oberbürgermeister bzw. der Stadtverwaltung aus den Gremien der Flughafen Leipzig/Halle GmbH, der Mitteldeutschen Flughafen AG, bzw. der Fluglärmkommission oder dem Dialogforum Flughafen Leipzig/Halle Sachverhalte bekannt, den Flughafen Leipzig/Halle verstärkt in NATO-Kriegsplanungen einzubeziehen?
Antwort
Allgemeiner Kontext:
Die Beantwortung der Anfrage erfolgt unter Beachtung formalrechtlicher und zuständigkeitsbezogener Aspekte, sowie auf Basis von Auskünften der MFAG.
Der in der Begründung der Anfrage u.a. angesprochene Spiegelartikel und seine Inhalte gründen sich angabegemäß auf der Redaktion vorliegende interne verteidigungsrelevante Dokumente der Bundeswehr. Anderweitige oder gar offizielle Informationen liegen der Stadt Leipzig hierzu nicht vor. Diesbezügliche Fragestellungen wären zuständigkeitshalber über die einschlägigen Kommunikationskanäle oder zuständigen Gremien auf Bundesebene an die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium der Verteidigung zu richten.
Hinsichtlich der in der Anfrage angesprochenen NATO-relevanten Aspekte des sogenannten „CEPS“ wird auf die diesbezüglich vorliegende Zuständigkeit der Bundesregierung und öffentlich zugänglichen Verlautbarungen des NATO-Bündnisses dazu, z.B. unter https://www.nato.int/cps/en/natohq/topics_56600.htm bzw. https://www.nato.int/cps/en/natohq/topics_49151.htm verwiesen.
Zu den Fragestellungen im Einzelnen:
Zu Frage 1:
Es ist zutreffend, dass in Leipzig derzeit Flugkraftstoffe ausschließlich über die Schiene und vor allem über die Straße angeliefert werden. Die in der Anfrage auf Basis von Medienverlautbarungen angeführten Pläne zur Anbindung des Flughafens Leipzig/Halle an das NATO-Pipelinesystem CEPS oder eine andere Pipeline sind in Gremien der MFAG bis dato nicht besprochen worden.
Zu Frage 2:
Die Betriebsgenehmigung des Flughafens Leipzig/Halle erlaubt z.B. auch Flüge mit militärischem Nutzen ohne zeitliche Einschränkung. Der in der Anfrage angeführte sogenannte „2+4-Vertrag“ (s. Anlage) und diesbezügliche Erklärungen haben keine unmittelbare Auswirkung auf den Flughafenbetrieb, da es sich vorliegend hier um rein operationale Nutzungen handelt und nicht um eine dauerhafte NATO-Präsenz oder die Stationierung von Truppen. Zur Ausführung in der Anfrage, wonach „…in den Zwei-plus-vier-Verträgen zur Wiedervereinigung die Deutschen zugesagt hätten, das (Anm: Pipeline-)Netz nicht weiter nach Osten zu erweitern“, ist festzuhalten, dass dies jedenfalls so nicht in den einschlägigen Vertragsunterlagen enthalten ist.
Der Flughafen selbst wurde und wird nach Auskunft der MFAG auf Basis vorliegender Genehmigungen sowohl zivil als auch militärisch genutzt, wobei die militärischen Anteile regelmäßig aus Anlass internationaler (Hilfs-) Transport- und Unterstützungsmissionen der Bundeswehr erfolgen. Auf diesbezügliche Antworten auf einschlägige Anfragen oder Anträge in der Vergangenheit wird zusätzlich verwiesen (u.a. Verwaltungsstandpunkt zum Antrag-Nr. VII-A-09949-VSP-01).
Zu Frage 3:
Weder in den Gremien der Flughafen Leipzig/Halle GmbH, der Mitteldeutschen Flughafen AG, der Fluglärmkommission, noch im Dialogforum wurden bis dato Sachverhalte thematisiert, die auf eine Einbeziehung des Flughafens Leipzig/Halle in diesbezügliche NATO-Planungen zur Stärkung der Krisenresilienz hinweisen würden.
