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VIII-F-01208 Bürgernahe Dienstleistungen stärken, Leistungsfähigkeit der Verwaltung sichern und Nachhaltigkeit im Stellenplan schaffen!

Fraktion Die Linke

Anfrage zur Umsetzung des Beschlusses zu VIII-HP-10289-NF-03

Der erweiterte Finanzausschuss hatte den Antrag VIII-HP-10289-NF-03 der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke beschlossen, was durch die Ratsversammlung am 12.03.2025 durch die Beschlussfassung zum Doppelhaushalt bestätigt wurde.

Damit wird eine umfangreiche Aufgaben- und Organisationsuntersuchung beauftragt (siehe hierzu auch VIII-DF-01094). Zugleich formulieren die Beschlusspunkte 3 und 4:

„3. Für die Zeit der Aufgaben- und Organisationsuntersuchung wird die im Jahr 2024 ausgebrachte Besetzungssperrung für 100 Stellen (VzÄ) fortgesetzt. Die im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2025/2026 durch den Oberbürgermeister ausgebrachten Besetzungssperrungen über weitere 100 Stellen (VzÄ) bleiben für diesen

Zeitraum bestehen. Ein Stellenaufwuchs wird ausgeschlossen. Die durch den Oberbürgermeister und die Dezernate erarbeitete Umlenkung von 280 Stellen (VzÄ) in bürgernahe Servicedienstleistungen werden bestätigt.

4. Im Ergebnis der Aufgaben- und Organisationsuntersuchung wird eine ermittelte, erforderliche Stellenbemessung in den Stellenplan für den Doppelhaushalt 2027/2028 eingearbeitet. Ziel dabei ist, den Stellenplan 2027/2028 im Vergleich zum Stand 31.12.2024 um 500 VzÄ zu reduzieren. Sowohl für die Zeit der Aufgaben- und Organisationsuntersuchung als auch danach werden betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen. Der Oberbürgermeister ist jedoch angehalten, einen durch Beschäftigte gewünschten Wechsel in andere Bereiche durch einen internen Stellenmarkt und entsprechende Qualifikationsangebote zu ermöglichen. Weitere moderne personalwirtschaftliche Instrumente sind in Abstimmung mit der Personalvertretung zu erarbeiten und zur Realisierung zielgenauer Personalbewirtschaftung und Personalentwicklung umzusetzen.“

Wir fragen den Oberbürgermeister:

1. Wie legt der Oberbürgermeister den Beschluss zur Zielvorgabe der Stellenreduzierung im Stellenplan 2027/2028 um 500 VzÄ im Vergleich zum Stand zum 31.12.2024 aus? (Die Alternativen a, b, c könnten mögliche Orientierungen sein.)

  • Es ist ein Prozess der schrittweisen Stellenreduzierung in den Jahren 2025 und 2026 erforderlich, um die Zielvorgabe zu erreichen.
  • Es wird eine abrupte Stellenreduzierung zum 01.01.2027 ermöglicht.
  • Die Zielvorgabe aus der Beschlussfassung wird am Ende der Aufgaben- und Organisationsuntersuchung im Stellenplan 2027/2028 schrittweise umgesetzt.

2. Welche Vorgaben hat der Oberbürgermeister aus der o. g. Beschlusslage für die Dezernate, Ämter und Abteilungen hinsichtlich der weiteren Personalplanung und Personalentwicklung abgeleitet und wie wird dies im Prozess der Aufgaben- und Strukturkonsolidierung aufgegriffen?

3. Sofern Leitungs- und Führungspositionen (Ämter, Abteilungen, Referate, Eigenbetriebe, Regiebetriebe) vakant werden, werden diese der Erforderlichkeitsprüfung zur Nachbesetzung bzw. der Nachbesetzung durch Umlenkung unterzogen oder ungeachtet der angewiesenen Einzelfreigaben und geänderten Stellenbesetzungsverfahren der Verwaltung zur Ausschreibung, Auswahl und Besetzung gebracht?


Antwort

1. Wie legt der Oberbürgermeister den Beschluss zur Zielvorgabe der  Stellenreduzierung im Stellenplan 2027/2028 um 500 VzÄ im Vergleich zum Stand zum 31.12.2024 aus? (Die Alternativen a, b, c könnten mögliche Orientierungen sein.)

a. Es ist ein Prozess der schrittweisen Stellenreduzierung in den Jahren 2025 und  2026 erforderlich, um die Zielvorgabe zu erreichen.

b. Es wird eine abrupte Stellenreduzierung zum 01.01.2027 ermöglicht.

c. Die Zielvorgabe aus der Beschlussfassung wird am Ende der Aufgaben- und  Organisationsuntersuchung im Stellenplan 2027/2028 schrittweise umgesetzt.

Das Projekt zur Aufgaben- und Strukturkonsolidierung hat die organisatorische, prozessuale und personalwirtschaftliche Umsetzung des zitieren Antrags (VIII-HP-10289-NF-03) zum Ziel. Die Reduzierung des Stellenplanes des Doppelhaushaltes 2027/2028 erfolgt schrittweise und wird voraussichtlich bereits im Jahr 2025 beginnen. Dabei ist das geplante Vorgehen, dass für zu untersuchende Themen, nach ihrer Wirkung priorisiert, ein Steckbrief erstellt wird. Dieser wird in der Folge von Experten aus den Bereichen Organisation, Finanzen, Strategie sowie dem beteiligten Fachbereich untersucht und zu einem Umsetzungskonzept entwickelt. Die zu untersuchenden Themen speisen sich aus dem Ideenwettbewerb, zentralen Untersuchungsthemen sowie Fachthemen der Dezernate aus eigener Initiative.

Alle zu besetzenden Stellen unterliegen derzeit der Einzelfreigabe durch den Oberbürgermeister, der immer eine Einzelfallprüfung vorangeht. Auch Leitungs- und Führungspositionen unterliegen diesem Verfahren.

2. Welche Vorgaben hat der Oberbürgermeister aus der o. g. Beschlusslage für die Dezernate, Ämter und Abteilungen hinsichtlich der weiteren Personalplanung und Personalentwicklung abgeleitet und wie wird dies im Prozess der Aufgaben- und Strukturkonsolidierung aufgegriffen?

Mit o.g. Beschlussvorlage gehen eine Vielzahl an Veränderungsprozessen einher. Um die Dezernate, Fachämter und Referate in diesem Veränderungsprozess zielgerichtet zu unterstützen, hat die Abteilung Personalentwicklung für das Jahr 2025 in einem ersten Schritt aktuell 10 Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Changemanagement – Führen in Veränderungsprozessen“, welche sich explizit an die Zielgruppe der Amts- und Referatsleitungen sowie der Abteilungsleitungen richten, initiiert.

Eine strategische Personalarbeit, welche die Kernprozesse eines modernen Personalmanagements systematisch miteinander verknüpft, ist in diesem Kontext unabdingbar. In diesem Zusammenhang soll der interne Arbeitsmarkt als Bestandteil dieser strategischen Personalarbeit aufgegriffen und gestärkt werden. Das Personalamt arbeitet aktuell an einem Konzept zur Stärkung des internen Arbeitsmarktes.

Als eine daraus resultierende erste Maßnahme werden aktuell alle Stellenausschreibungen zunächst ausschließlich intern ausgeschrieben und so für Beschäftigte, die einen Wechselwunsch haben, verstärkt zugänglich gemacht. Weitere personalwirtschaftliche Instrumente und Qualifizierungsangebote sollen in diesem Kontext erarbeitet werden.

3. Sofern Leitungs- und Führungspositionen (Ämter, Abteilungen, Referate,  Eigenbetriebe, Regiebetriebe) vakant werden, werden diese der Erforderlichkeitsprüfung zur Nachbesetzung bzw. der Nachbesetzung durch Umlenkung unterzogen oder ungeachtet der angewiesenen Einzelfreigaben und geänderten Stellenbesetzungsverfahren der Verwaltung zur Ausschreibung, Auswahl und Besetzung gebracht?

Sofern Leitungs- und Führungspositionen (Ämter, Abteilungen, Referate, Eigenbetriebe, Regiebetriebe) vakant werden, werden diese der Erforderlichkeitsprüfung zur Nachbesetzung bzw. der Nachbesetzung durch Umlenkung unterzogen oder ungeachtet der angewiesenen Einzelfreigaben und geänderten Stellenbesetzungsverfahren der Verwaltung zur Ausschreibung, Auswahl und Besetzung gebracht.

Alle neu zu besetzenden Stellen, die im Stellenplan der Stadtverwaltung Leipzig aufgeführt sind, werden dem Oberbürgermeister mittels einer Freigabeliste zur Entscheidung vorgelegt, ob die betreffende Stelle für die Umlenkung vorzusehen ist oder eine Nachbesetzung der jeweiligen Stelle erfolgen kann. Dies betrifft auch alle Leitungspositionen der Ämter, Abteilungen und Referate exklusive der Leitungspositionen der Eigen- und Regiebetriebe.

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