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VIII-F-01207 Überlastungsanzeigen – Erfassung und Umgang

Fraktion Die Linke

Nachfrage zu VIII-F-00999-AW-01 und VIII-F-00522-AW-01

Der Oberbürgermeister beantwortet die Frage, ob ein einheitlicher Prozess zur Erfassung der Überlastungsanzeigen beabsichtigt bzw. geplant ist, mit dem Verweis auf die bereits gegebene Antwort, dass ein solch einheitlicher Prozess derzeit nicht existiert.

Hinweis: Die Frage war auf die Planung für die Zukunft gerichtet und nicht innerhalb der zurückliegenden sechs Monate beantwortet worden.

Wir fragen den Oberbürgermeister noch einmal:

  1. Ist in der Stadtverwaltung die Gestaltung eines einheitlichen Prozesses zur Erfassung und Bearbeitung von Überlastungsanzeigen geplant? Wenn ja, bis wann und wie? Wenn nein, warum nicht?
  2. Welchen Teil der Frage 1 sieht der Oberbürgermeister durch die Begrenzung des Fragerechts gemäß § 24 Abs. 7 der Geschäftsordnung erfasst, welcher Teil entspricht nicht den Vorgaben nach § 24 Abs. 1 bis 3 der Geschäftsordnung, beinhalten geheimzuhaltende Angelegenheiten nach § 53 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO bzw. könnte offenkundig nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand beantwortet werden?

Antwort

Zu 1. und 2.

Der im Rahmen der Beantwortung der Anfrage VIII-F-00999 kommunizierte Verweis auf die bereits gegebene Antwort zur Anfrage VIII-F-00522 vom 18.12.2024 und auf § 24 Abs. 7 GO RV bleibt korrekt. In der Vorlage VIII-F-00522-AW-01 heißt es unter Vorbemerkungen wortwörtlich:

„Derzeit wird ein Handlungsleitfaden zum Umgang mit Überlastungsanzeigen in der Stadtverwaltung Leipzig erarbeitet, um die Thematik und den Prozess für Führungskräfte und Beschäftigte transparent zu machen und zu einem einheitlichen Vorgehen in allen Bereichen zu kommen. […]“

Dieser Prozess und die Abstimmung mit der Personalvertretung sind bereits sehr weit fortgeschritten, mit einer Veröffentlichung ist noch im Q2/2025 zu rechnen.

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