VIII-F-01206 Gefahren für Lernende und Lehrende in Leipziger Schulen abwenden!
Nachfragen zu den Anfragen VII-F-00470 und VIII-F-01034
In der Beantwortung der Anfrage VIII-F-01034 vom 15.04.2025 schreibt die Verwaltung, dass unmittelbare, kleinere Gefahrenlagen und Mängel nach Bekanntwerden umgehend beauftragt und abgestellt werden und der überwiegende Teil der sicherheitsrelevanten Mängel bis Ende 2025 sowie in 2026 abgestellt werden.
Wir fragen daher:
- Wie sieht der konkrete Umsetzungs- und Zeitplan für die Abstellung der sicherheitsrelevanten Mängel für die über 70 diesbezüglichen problembehafteten Schulen aus?
- Auf welcher Rechtsgrundlage und mit welcher konkreten Begründung stuft die Stadtverwaltung die komplette Anlage „Objektübersicht Zustand Schulen“ zu Frage 2 der Anfrage VIII-F-01034 und somit die Information über alle Schulen in öffentlicher Trägerschaft als nicht öffentlich ein, obwohl Lehrenden, Lernenden und Eltern bzw. Elternvertretenden der jeweiligen Schulen der Zustand bekannt sein dürfte und das öffentliche Interesse deutlich gegeben ist?
Antwort
1. Wie sieht der konkrete Umsetzungs- und Zeitplan für die Abstellung der sicherheitsrelevanten Mängel für die über 70 diesbezüglichen problembehafteten Schulen aus?
Zur Beantwortung der Frage wird auf die bereits erfolgten Ausführungen zu Frage 4 und 5 der Anfrage VIII-F-01034 verweisen. Die dort getroffenen Feststellungen können bekräftigt werden. Ergänzend dazu kann folgender Sachverhalt berichtet werden:
Im Rahmen der Vorbereitung des Turnfestes wurde der Großteil der kommunalen Schulen begangen. An einigen Schulen wurden gravierende Mängel hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes festgestellt. Alle in den Fokus geratenen Schulen wurden bzw. werden mit der UBA 2 und ggf. der Unfallkasse Sachsen begangen. Ein entsprechender Maßnahmenkatalog wird abgestimmt und die Auflagen kurzfristig und je nach Mittelverfügbarkeit realisiert. Ziel ist es, möglichst viele bauliche Maßnahmen bis Ende 2025, spätestens jedoch in 2026 auszuführen.
2. Auf welcher Rechtsgrundlage und mit welcher konkreten Begründung stuft die Stadtverwaltung die komplette Anlage „Objektübersicht Zustand Schulen“ zu Frage 2 der Anfrage VIII-F-01034 und somit die Information über alle Schulen in öffentlicher Trägerschaft als nicht öffentlich ein, obwohl Lehrenden, Lernenden und Eltern bzw. Elternvertretenden der jeweiligen Schulen der Zustand bekannt sein dürfte und das öffentliche Interesse deutlich gegeben ist?
Die Anlage ist als nichtöffentlich vorgesehen, um den Ruf der betroffenen Schulen zu schützen. Bereits jetzt werden seitens der Medien verschiedene Schulen als besonders gewünscht und empfehlenswert dargestellt und andere Einrichtungen dadurch benachteiligt. Wir möchten den Schulen größtmöglichen Spielraum geben, sich über die jeweilige inhaltliche Arbeit zu profilieren. Eine rechtliche Grundlage hierfür existiert nicht. Gleichzeitig arbeiten wir an der Behebung von Mängeln, so dass möglichst schnell vergleichbar gute infrastrukturelle Rahmenbedingungen hergestellt sind.
