VIII-F-01205 Weiteres Verfahren in Bezug auf die Demmeringstraße 100a und deren Eigentümer
Auch nach der bundesweiten Berichterstattung und der Einleitung von Maßnahmen durch die Stadtverwaltung reißen die Probleme in dem Wohnhaus Demmeringstraße 100a nicht ab. Bewohner*innen berichten von extremer Vermüllung, Wasserschäden und Probleme bei der Energieversorgung. Die LVZ berichtete am 5. Mai 2025 wiederholt über die beabsichtigte Nutzungsuntersagung für das Objekt.
In der Ratsversammlung im April 2025 wurden dazu die die Anfragen VIII-F-00991 und VIII-F-01018 beantwortet.
Darüber hinaus ist der Fragestellerin in mehreren Fällen bekannt geworden, dass die Eigentümer für Mieter*innen nicht erreichbar waren, so dass weder Beschwerden noch Kündigungen rechtssicher übermittelt werden können.
Fragen an die Verwaltung:
- Welche Maßnahmen gegen die Eigentümer wurden seit der Beantwortung der Anfragen in der April Ratsversammlung eingeleitet (z.B. wegen Verstoß gegen Genehmigungspflicht im Sozialen Erhaltungsgebiet)?
- Welche Feststellungen wurden in Bezug auf die unterlassene Müllentsorgung getroffen und welche Maßnahmen eingeleitet?
- Sind der Stadt Probleme bei der Wasser- und Energieversorgung bekannt geworden? Ist die Stadtverwaltung hier tätig geworden, wenn ja mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht?
- Ist inzwischen eine Nutzungsuntersagung unterlassen worden, wenn ja wann, wenn nein, warum nicht?
- Wird die Stadtverwaltung den Mieter*innen der Demmeringstraße 100a Ersatzwohnraum zur Verfügung stellen bzw. wie wird deren Suche nach alternativem Wohnraum konkret unterstützt?
- Wie viele weitere Meldungen bezüglich des Agierens der Eigentümer und deren Unternehmenskonstruktionen liegen der Stadtverwaltung derzeit zur Prüfung vor, in wie vielen Fällen laufen Verfahren, z.B. wegen Verstößen gegen die Erhaltungssatzung oder anderen Sachverhalten? Wie kann in Fällen der Nicht-Erreichbarkeit der Eigentümer verfahren werden und was empfiehlt die Stadtverwaltung in diesen Fällen?
Antwort
1. Welche Maßnahmen gegen die Eigentümer wurden seit der Beantwortung der Anfragen in der April Ratsversammlung eingeleitet (z.B. wegen Verstoß gegen Genehmigungspflicht im Sozialen Erhaltungsgebiet)?
Seit April 2025 und auch der Beantwortung der Anfragen VIII-F-00991 und VIII-F-01018 wurden durch das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege (ABD) ein Erörterungstermin mit Eigentümervertretern durchgeführt und der Bescheid auf Nutzungsuntersagung ausgestellt.
Seitens des Amts für Wohnungsbau und Stadterneuerung (AWS) wird im Vollzug der Sozialen Erhaltungssatzung Alt-Lindenau eine Ordnungswidrigskeitenanzeige geprüft (gemäß § 213 Abs. 1 Nr. 4 BauGB).
2. Welche Feststellungen wurden in Bezug auf die unterlassene Müllentsorgung getroffen und welche Maßnahmen eingeleitet?
Der Eigentümervertreter wurde angeschrieben, um die Müllentsorgung zu veranlassen. Das Grundstück ist seit Ende März 2025 mit zwei 120-Liter-Restabfalltonnen an die städtische Abfallentsorgung angeschlossen. Mitte Mai wurden eine Aufstockung der Behälteranzahl durch die Eigentümer beantragt, die zeitnah umgesetzt wird. Danach ist das Behältervolumen mit insgesamt 960 Liter aus Sicht des Eigenbetriebs Stadtreinigung ausreichend bemessen.
3. Sind der Stadt Probleme bei der Wasser- und Energieversorgung bekannt geworden? Ist die Stadtverwaltung hier tätig geworden, wenn ja mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht?
Ja, der Stadt wurden Mängel angezeigt, worüber sie den Eigentümervertreter informierte. Der Eigentümervertreter hat danach gegenüber der Stadtverwaltung mitgeteilt, dass die Mängel behoben wurden.
4. Ist inzwischen eine Nutzungsuntersagung unterlassen worden, wenn ja wann, wenn nein, warum nicht?
Ja, der Bescheid zur Nutzungsuntersagung wurde in der 20. Kalenderwoche erteilt. Vier Wochen nach Zustellung – und ohne Widerspruch – wird der Bescheid rechtskräftig. Die Nutzung ist sechs Monaten nach Zustellung einzustellen.
5. Wird die Stadtverwaltung den Mieter*innen der Demmeringstraße 100a Ersatzwohnraum zur Verfügung stellen bzw. wie wird deren Suche nach alternativem Wohnraum konkret unterstützt?
Die Mieterinnen und Mieter haben jeweils ein Schreiben vom ABD bekommen, das sie über die sechsmonatige Duldung der Nutzung informiert. Darin wurden ihnen auch Kontaktdaten zu möglichen Unterbringungen übermittelt (LWB, Studentenwohnheim, Sozialamt).
Menschen, die Unterstützung bei der Suche von Wohnraum benötigen, können im Sachgebiet Wohnraumversorgung des Sozialamtes einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Das Sachgebiet unterstützt mit Beratung zu Sozialwohnungen sowie mit möglicher Anbindung an wohnraumversorgende Maßnahmen.
6. Wie viele weitere Meldungen bezüglich des Agierens der Eigentümer und deren Unternehmenskonstruktionen liegen der Stadtverwaltung derzeit zur Prüfung vor, in wie vielen Fällen laufen Verfahren, z.B. wegen Verstößen gegen die Erhaltungssatzung oder anderen Sachverhalten? Wie kann in Fällen der Nicht-Erreichbarkeit der Eigentümer verfahren werden und was empfiehlt die Stadtverwaltung in diesen Fällen?
Hierüber führt die Stadtverwaltung keine Statistik und könnte dies auch nicht aus datenschutzrechtlichen Gründen übermitteln.
