VIII-F-01204 Stellenplan der Stadtverwaltung: Auswirkungen von unterlassenen Stellenneubesetzungen
Viele Beschäftigte berichten von Belastungen und Überlastungen, da die derzeitigen Stellenbesetzungen durch Einzelfreigaben und geänderte Stellenbesetzungsverfahren der Verwaltung längere Zeit in Anspruch nähmen. Um einen grundlegenden Überblick hierüber zu erlangen und da derzeit keine Aussagen zu den Überlastungsanzeigen (VIII-F-00522, VIII-F-00999) bestehen,
fragen wir den Oberbürgermeister erneut an:
- Wie viele der gemäß Haushaltsplan 2025 beschlossenen Stellen sind derzeit nicht besetzt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Dezernaten, Ämtern und Abteilungen sowie nominal und prozentual angeben!)
- Was sind die Gründe für die offenen Stellen und wie viele Personalfindungsverfahren wurden in diesem Zusammenhang wann mit welchem Ergebnis geführt?
- Wie viele Stellenbesetzungsverfahren hat die Verwaltung jeweils von Januar bis April in den Jahren 2023, 2024 und 2025 durchgeführt?
- Welche Auswirkungen haben die nicht besetzten Stellen auf die Leistungsfähigkeit und Leistungserbringung der jeweiligen Ämter und Abteilungen? (Hier bitte auf das Bürgerservice-Amt – hier Bürgerbüros und Standesamt –, das Ordnungsamt – hier Ausländerbehörde mit Einbürgerung –, das Sozialamt – Eingliederungshilfe –, und das Jugendamt – Kinderschutz/Hilfen zur Erziehung – gesondert eingehen!)
- Wann werden die gemäß Haushaltsbeschluss zusätzlichen Stellen in den Ämtern zur Ausschreibung und Besetzung gebracht?
Antwort
Zu 1.
Zur Sicherstellung der langfristigen haushalterischen Handlungsfähigkeit der Stadtverwaltung wurden im Rahmen der Haushaltsplanung 2025/2026 und nicht zuletzt auch im Zusammenhang mit der Beschlussfassung für den aktuellen Doppelhaushalt mehrere Maßnahmen ergriffen. Hierzu gehören unmittelbar die Instrumente der vorrübergehenden Stellensperrung und der unbefristeten Stellenumlenkung. Im Rahmen der Stellenumlenkung melden alle Dezernate und Geschäftsbereiche unbefristet freie Stellen bzw. Stellenanteile zur Umwandlung. Diese Stellen werden für die Besetzung z. B. unabweisbarer Mehrbedarfe oder von Stellenerfordernissen aus Organisationsuntersuchungen verwendet.
Dies vorangestellt wird hinsichtlich der Beantwortung der Frage auf das quartalsweise Berichtswesen zu Kennziffern der Stellenbesetzung zum 31.03.2025 Bezug genommen, welches in der Sitzung am 06.05.2025 im Fachausschuss Allgemeine Verwaltung dargelegt wurde.
Danach waren zum Stichtag 31.03.2025 in der Stadtverwaltung Leipzig insgesamt 344 VZÄ Stellen nicht besetzt. Dies entspricht 4 % vom Gesamtstellenplan.
Eine Darstellung nach Dezernaten ist aktuell nicht möglich, da die Stellenumlenkung Verschiebungen zwischen den Dezernaten zur Folge hat. Daher können die Ist-Besetzungen auf Dezernatsebene nicht mit den ursprünglichen Soll-Stellen nach Haushaltsplan verglichen werden.
Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die o.g. zum Stichtag 31.03.2025 nicht besetzten Stellen auch folgende Stellen enthalten:
- Stellen, welche sich nach der Freigabe des OBM aktuell in Stellenbesetzungsverfahren befinden
- unabweisbare Mehrbedarfsstellen, welche sich im Stellenumlenkungsverfahren befinden.
Diese Stellen sind demnach bereits gebunden, zum Teil liegen auch schon Arbeitsverträge vor (mit Beginn nach dem 31.03.2025).
Zu 2.
Die Gründe für das Freiwerden bzw. Freibleiben von Stellen sind grundsätzlich sehr vielfältig. Sie liegen einerseits in der Fluktuation von Mitarbeiter/-innen, die altersbedingt austreten, einen Arbeitgeberwechsel anstreben, in der Probezeit die Stadtverwaltung verlassen oder aufgrund von Erkrankung oder Elternzeit der Organisation über einen befristeten Zeitraum fernbleiben. Andererseits liegen die Gründe offener Stellen an einem mangelnden Bewerbungsinteresse, an der fehlenden Eignung der Bewerber/-innen oder einer hohen Konkurrenz zur Besetzung, insbesondere von Expert/-innenstellen am Arbeitsmarkt. Letztere Aspekte führen dazu, dass sich Stellenbesetzungsverfahren unverhältnismäßig verzögern können.
Darüber hinaus musste die Stadtverwaltung auf die Beschlüsse des Stadtrates zum Doppelhaushalt 2025/2026 (VIII-DS-00188), zur Erstellung eines freiwilligen Haushaltssicherungskonzepts (HSK) (VIII-DS-00877) und zum Abbau von 500 Stellen, der Durchführung einer Aufgaben- und Organisationsuntersuchung (VIII-HP-10289-NF-03) sowie auf den Grundsatzbeschluss des Personalrates vom 31.03.2025, wonach Stellen vordergründig intern zu besetzen sind, reagieren. Dies hatte eine Neuausrichtung der Stellenbesetzungsverfahren zur Folge, wovon auch laufende Auswahlverfahren betroffen waren. Zwischenzeitlich konnten alle laufenden Auswahlverfahren neu aufgenommen bzw. fortgeführt werden.
Zu 3.
Das Controlling im Recruiting orientiert sich an den Vereinbarungen zum Berichtswesen für den Fachausschuss Allgemeine Verwaltung (Quartalsreporting zu Stellenbesetzungen), weshalb auch hier die quartalsweise Betrachtung herangezogen wurde.
Im Zeitraum Januar bis März 2023 wurden 200 Stellenausschreibungen gestartet und 187 Auswahlverfahren abgeschlossen. Zudem sei an dieser Stelle auf den Personalbericht 2023 verwiesen.
Im ersten Quartal 2024 lag die Zahl der gestarteten Stellenausschreibungen bei 234, während 185 Auswahlverfahren abgeschlossen wurden. Im Zeitraum Januar bis März 2025 wurden 156 neue Stellenausschreibungen gestartet und 50 Auswahlverfahren abgeschlossen. Die im Vergleich geringere Anzahl an abgeschlossenen Auswahlverfahren ist auf die Stellenbesetzungsbremse im November 2024 zurückzuführen.
Die Zahlen zeigen eine anhaltend hohe Aktivität in der Durchführung und Bearbeitung von Ausschreibungsverfahren zu Jahresbeginn und deuten auf den Stellenaufwuchs der vergangenen Jahre hin. Neben der Besetzung von Mehrbedarfsstellen, die u.a. auch durch die Ämteranträge der Fraktionen geschaffen wurden, haben wir im Personalamt regelhaft und anhaltend damit umzugehen, dass Beschäftigte aus unterschiedlichen Gründen die Stadtverwaltung verlassen (altersbedingte Austritte, Elternzeiten, Kündigungen etc.) und entsprechende Nachbesetzungen anstehen, um die Arbeitsfähigkeit der Fachbereiche zu erhalten.
Zu 4.
Grundsätzlich sind bei vorübergehenden Engpässen (z.B. durch laufende Besetzungsverfahren) Aufgabenpriorisierungen im jeweiligen Verantwortungsbereich erforderlich, um die erforderliche Leistungsfähigkeit sicherzustellen. Hierbei wird auch über die Absenkung von Serviceumfängen im rechtlich zulässigen Rahmen nachgedacht. Die Erfüllung von Pflichtaufgaben hat dabei Priorität. Zum Teil sind Belastungssteigerungen anzunehmen.
Dieses Vorgehen kann in den jeweiligen Einzelfällen auch zur Verlängerung von Bearbeitungszeiten oder anderen Nachteilen für Bürgerinnen und Bürger führen. Bedauerlicherweise können mit den damit einhergehenden Veränderungen partiell auch weitere personelle Abgänge infolge von gestiegener Belastung und/oder Unzufriedenheit verbunden sein. Zu betonen ist an dieser Stelle gleichwohl, dass eine alleinige Reduzierung von Bearbeitungsdauern auf die jeweilige Personalsituation monokausal verkürzend ist und dass vielmehr auch andere Effekte wie Interdependenzen zu notwendigen Leistungen Dritter zu betrachten sind.
Die o. g. Feststellungen treffen für die einzeln erfragten Bereiche zu.
Der Stadtverwaltung ist es wichtig zu betonen, dass in Folge des grundsätzlich unausweichlichen und folgerichtig durch den Stadtrat beauftragten Stellenabbaus organisatorische und auch strukturelle Maßnahmen erforderlich sind. Im Rahmen der Aufgaben-Struktur-Konsolidierung (ASK) wird u. a. die hierfür erforderliche Aufgabenkritik durchgeführt. Fragen der zukünftigen Ausgestaltung der Leistungserbringung der Stadtverwaltung können nicht losgelöst von der ASK beantwortet werden, mögliche zukünftige Einschränkungen in den Services und Dienstleistungen werden in diesem Rahmen zu identifizieren sein. Zentrale Prämisse ist dabei die rechtmäßige Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener Pflichtaufgaben und zum anderen die Notwendigkeit der Digitalisierung in den Prozessen und eine damit einhergehend Effizienzsteigerung.
Zu 5.
Die Einrichtung zusätzlicher Stellen im Haushalt 2025/2026 sind entsprechend Haushaltsbeschluss durch Umlenkung von Bestandsstellen zu realisieren. Die Bereitstellung dieser Stellen ist damit vom in der Stadtverwaltung laufenden Umlenkungsprozess abhängig.
Eine Übersicht zur Halbjahresbilanz der Umlenkung und Sperrung von Personalstellen als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung wird gerade erarbeitet und dem Stadtrat zeitnah zur Verfügung gestellt.
