VIII-F-01195 Geplanter Neubau Kita Poetenweg 24 sowie "Grundstückstausch" für die ehemalige Kita Poetenweg 22
Nachfragen zu den Anfragen und Antworten
VII-F-08458-AW-01 sowie zur Anfrage Nr. VII-F-08624-AW-01 und VII-F-09431 sowie VII-F-09914
In der Beantwortung einer Anfrage vom 31.05.2023 war zu lesen, dass der Baumbestand nicht im vollem Umfang erhalten bleiben kann, dass aber die Baumaßnahme so geplant wird, dass „die Eingriffe in den Baumbestand so gering wie möglich“ gehalten bzw. Bäume „verpflanzt“ werden sollen. Die Umsetzung allerdings zeigt ein düsteres Bild mit dem Erhalt von gerade ein, zwei Bäumen.
Daher frage ich:
- Wie viele Bäume des jahrzehntealten Baumbestands des ehemaligen Kindergartens wurden gefällt?
- Wie viele Bäume wurden „verpflanzt“?
- Wie viele Ersatzpflanzungen werden wo und wann erfolgen?
Weiterhin frage ich:
Wie ist aktuelle Stand des Verkaufes bzw. Tausches (entsprechend Beschluss des Stadtrates) des Grundstückes inkl. der Immobilie Poetenweg 22?
Antwort
1. Wie viele Bäume des jahrzehntealten Baumbestands des ehemaligen Kindergartens wurden gefällt?
Es wurden gemäß Baugenehmigung in Summe 34 Bäume, darunter 3 mehrstämmige Bäume, gefällt.
2. Wie viele Bäume wurden „verpflanzt“?
Es wurden keine Bäume verpflanzt. Eine Verpflanzung der Bäume war aufgrund der Größe der Bäume und der örtlichen Gegebenheiten technisch nicht umsetzbar.
3. Wie viele Ersatzpflanzungen werden wo und wann erfolgen?
Die Ersatzpflanzungen werden nach Möglichkeit auf dem "neuen" Kitagrundstück (Poetenweg 24) umgesetzt. Da es bei Bauvorhaben oft schwierig ist, den gesamten Wertumfang auf dem Grundstück umzusetzen, werden in Abstimmung mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer Ersatzpflanzungen auch auf Ausweichgrundstücken realisiert. Die Pflanzung erfolgt in der nachfolgenden Pflanzperiode nach Fertigstellung; hier voraussichtlich im Herbst 2026.
4. Wie ist aktuelle Stand des Verkaufes bzw. Tausches (entsprechend Beschluss des Stadtrates) des Grundstückes inkl. der Immobilie Poetenweg 22?
Das Objekt wurde im vergangenen Jahr in die fiskalische Liegenschaftsverwaltung übernommen. Leider verzögerte sich das amtliche Vermessungsergebnis durch einen Übernahmeantragsfehler, der zunächst behoben werden musste.
Das Objekt ist so sanierungsbedürftig, dass die Wiederherstellung für kommunale Nutzungen unwirtschaftlich ist. Es gab auch keine Bedarfsmeldungen durch die Verwaltung oder städtischen Beteiligungsunternehmen für diese Liegenschaft. Gemäß der Beschlussvorlage VII-DS-01311 wurde das Grundstück für die Vermarktung als Tauschgrundstück aufbereitet. Die Veröffentlichung ist bis Ende des 2. Qu. 2025 geplant.
