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VIII-F-01125 Nächtliche Ampelschaltungen

Fraktion Die Linke

Mancherorts ist es gängige Praxis, nachts die Lichtsignalanlagen (LSA) an den Bedarf anzupassen, sodass sie bei Verkehrsaufkommen automatisch eingeschaltet oder gänzlich ausgeschaltet werden. Auch in Leipzig ist das an manchen Stellen zu sehen.

Wir fragen deshalb:

  1. Wie ist die nächtliche Schaltung der Lichtsignalanagen in Leipzig geregelt?
  2. Welcher Anteil der LSA wird ausgeschaltet? Welcher Anteil stellt sich bei Bedarf ein?
  3. Auf welcher Basis werden die Entscheidungen über Betrieb und Abschaltung getroffen?
  4. Können durch diese Praxis Energieeinsparungen und Verbesserungen der Luftqualität beziffert werden?

Antwort

Mancherorts ist es gängige Praxis, nachts die Lichtsignalanlagen (LSA) an den Bedarf anzupassen, sodass sie bei Verkehrsaufkommen automatisch eingeschaltet oder gänzlich ausgeschaltet werden. Auch in Leipzig ist das an manchen Stellen zu sehen.

Wir fragen deshalb:

1. Wie ist die nächtliche Schaltung der Lichtsignalanlagen in Leipzig geregelt?

In der Regel sind gemäß den gültigen Richtlinien für den Bau und Betrieb von Lichtsignalanlagen und der Handlungsanweisung der oberen Fachaufsichtsbehörde (Landesamtes für Straßenbau und Verkehr) Signalanlagen ununterbrochen in Betrieb zu halten. Vom Dauerbetrieb kann abgewichen werden, wenn der Grund, der zur Errichtung der Lichtsignalanlage (LSA) führte, während bestimmter Zeiten entfällt (z. B. bei Errichtung wegen Schulwegsicherung) und wenn vorher eingehend geprüft wurde, dass auch bei abgeschalteter LSA ein sicherer Verkehrsablauf gewährleistet ist. Festlegungen der städtischen Unfallkommission oder Hinweise der LVB führen regelmäßig zu Erweiterungen der Betriebszeiten von Lichtsignalanlagen.

Weitere Kriterien für den Betrieb von LSA in der Nacht, wie beispielsweise die Betriebszeiten des ÖPNV, hohe Verkehrsbelastung auch zu Nachtstunden, hoher Fußgängeranteil (zum Beispiel bei Schichtbetrieb) in Verbindung mit langen Fußgängerfurten an LSA-geregelten Knotenpunkten und nicht zuletzt die festgestellte vermehrte Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in den Nachtstunden auf bestimmten Streckenabschnitten, fließen ebenfalls in die Betrachtung ein.

Bei den Anlagen, die nachts betrieben werden, wird in der Regel ein kürzeres Programm geschalten, wodurch sich kürzere Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmenden einstellen. Des Weiteren wird, wenn vorhanden, ein vollverkehrsabhängiges Programm geschalten, d. h. die Freigabe der verschiedenen Verkehrsströme erfolgt in Abhängigkeit des Verkehrsaufkommens und unabhängig von Koordinierungsbedingungen. Teilweise werden nachts bestimmte Verkehrsströme nur auf Anforderung freigegeben, die tagsüber zyklisch in jedem Umlauf bedient werden.

2. Welcher Anteil der LSA wird ausgeschaltet? Welcher Anteil stellt sich bei Bedarf ein?

Im Stadtgebiet befinden sich derzeit 460 Signalanlagen. 165 werden im Dauerbetrieb geschalten, wobei dazu auch 15 Zeitinseln gehören, die nur bei einer ÖPNV-Anmeldung in Betrieb gehen und ansonsten aus sind. Die übrigen 295 Anlagen sind nachts ausgeschaltet. Anlagen, die nachts nur dann in Betrieb gehen, wenn entsprechender Bedarf besteht, gibt es in Leipzig nicht.

3. Auf welcher Basis werden die Entscheidungen über Betrieb und Abschaltung getroffen?

Siehe Antwort zu Frage 1

4. Können durch diese Praxis Energieeinsparungen und Verbesserungen der Luftqualität beziffert werden?

Nennenswerte Energieeinsparungen werden nicht erzielt. Auch bei einer Anlage die nachts ausgeschaltet wird ist das Steuergerät weiterhin in Betrieb. Dieses verursacht die eigentlichen Energiekosten. Die Signalgeber sind überwiegend bereits auf LED umgerüstet, so dass deren Ausschaltung kaum eine Energieeinsparung erzielt. Hinzu kommt, dass bei Knotenpunktsanlagen die Signalgeber der Nebenrichtung gemäß der zu beachtenden Richtlinien gelb blinken müssen, wenn die Anlage ausgeschaltet ist. Aussagen zur Luftqualität können nicht getroffen werden, da diese nicht für die einzelnen Knotenpunkte erfasst wird.

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